Lieferung und Ausbau von sieben (7) Mannschaftstransportfahrzeugen (MTF) (Los1) sowie Lieferung der Funktechnik (Los 2)
Los 1 Umfasst die Lieferleistung der Fahrzeuge sowie die Umbau-/Ausbauleistung
Los2 umfasst die Lieferleistung der Funktechnik.
Detaillierte Informationen: siehe Leistungsverzeichnis (LV) Los 1 Anhang 01 und 02 sowie Leistungsverzeichnis (LV) Los 2.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit vollständiger Auftragserbringung ohne das es einer Kündigung bedarf.
Details zur Ermittlung der Wertungspunkte können den Anlagen - MatrixGewichtung_Los01Anhang01_Fahrzeuge- MatrixGewichtung_Los01Anhang02_Ausbauentnommen werden.
Details zur Ermittlung der Wertungspunkte können den Anlagen - MatrixGewichtung_Los02_Funktechnikentnommen werden.
Gemäß Ziffer 1.2 - vorletzter Absatz - des Dokuments Allgemeine Anforderungen: Der Auftraggeber behält sich vor, in der Bestellung oder - wenn erforderlich - nachträglich vereinzelt Positionen des Angebotes entfallen zu lassen, aufzunehmen oder zu ändern, falls eine technische Inkompatibilität, neuerer Stand der Technik, gesetzlicher oder normativer Vorgaben, technisch qualitative Verbesserungen oder Nichterfordernisse zu dem vorherrschenden Zeitpunkt dieses erfordern.Die allgemeinen und speziellen Vorbemerkungen werden im Falle der Auftragserteilung als Bestandteil des Auftrags von dem Auftragnehmer anerkannt.
Die Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen, entnehmen Sie bitte dem Formular 321 Anfrage Angebot.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.