Unterhaltsreinigung für verschiedene Reinigungsobjekte von insgesamt 16.900,75 m²
Unterhaltsreinigung für verschiedene ReinigungsobjekteReinigungsobjekte im Halterner Stadtgebiet: Altes Rathaus, Baubetriebshof, Neues Rathaus, Musikschule, Feuer- und Rettungswache, Trigon, Stadtbücherei, Muttergottesstiege, Sparkasse, öffentliche Toilettenanlage an der Kirchstraße
Reinigungsobjekte im Halterner Stadtgebiet: Altes Rathaus, Baubetriebshof, Neues Rathaus, Musikschule, Feuer- und Rettungswache, Trigon, Stadtbücherei, Muttergottesstiege, Sparkasse, öffentliche Toilettenanlage an der Kirchstraße
Der Preis wird mit 55 % Gewichtung in der Bewertung berücksichtigt. Deren Ermittlung erfolgt zwei Stellen nach dem Komma.Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; Weitere Angaben in den Vergabeunterlagen.
Preisbewertung Preis = Bruttopreis für die laufende Unterhaltsreinigung pro Jahr 55 % Wertungsanteil = maximal 55 Punkte
Das wirtschaftlichste Angebot wird wie folgt errechnet und kann theoretisch maximal 100 Punkte erreichen (bei Punktegleichheit erhält der Bieter mit der höheren Reinigungszeit pro Tag den Zuschlag):
geprüfter Bestpreis x 55_ = Punktzahl (max. 55) angebotener Jahrespreis
s. auch Leistungsverzeichnis
Die Qualität der Leistung wird mit 45 % in der Bewertung berücksichtigt. Deren Ermittlung erfolgt zwei Stellen nach dem Komma.Die Leistung ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; Weitere Angaben in den Vergabeunterlagen.
Leistungsbewertung: Leistung = Reinigungszeit für die Unterhaltsreinigung und Tag 45 % Wertungsanteil = maximal 45 Punkte
angebotene Reinigungszeit pro Tag x 45 = Punktzahl (max. 45) höchste Reinigungszeit pro Tag
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Weitere Einzelheiten können in § 160 ff GWB entnommen werden.
Information nach § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV): Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen und / oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen. Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-) kritische Technologien verwendet. Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können.
Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über dem Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.
Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens und in der Vertragsabwicklung erfolgt nur in deutscher Sprache.
Haltern am See
Das Öffnungsverfahren findet unter Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips ohne Beteiligung von Bietenden statt.
entfällt
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Liste der wesentlich in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers
- Nachweis Haftpflichtversicherungen über Personen-, Sach-, Vermögens- und Schlüsselverlustschäden mit Angabe der Deckungssummen
- Aufschlüsselung Stundenverrechnungssatz
siehe Vergabeunterlagen