Ausgeschrieben werden die Gerüstbauarbeiten im Rahmen der Sanierung und des Umbaus des Naturforums Bislicher Insel in
Xanten. Die Leistungen umfassen die Planung, Lieferung, Montage, Vorhaltung, Anpassung und Demontage sämtlicher
erforderlicher Arbeits- und Schutzgerüste einschließlich aller statischen Nachweise und Werkstattplanung. Die Arbeiten
erfolgen abschnittsweise während des laufenden Betriebs sowie innerhalb eines festgesetzten Überschwemmungsgebietes.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
? Technische Bearbeitung einschließlich Aufmaß, Werkstatt- und Montageplanung sowie prüffähiger Gerüststatik,
? Fassadengerüste der Lastklasse 3 (ca. 785m2) einschließlich Vorhaltung und Gebrauchsüberlassung,
? Dachfanggerüste (ca. 146 lfm) für geneigte Dachflächen,
? Überbrückungsträger (ca. 16 lfm) für Durchfahrten und Eingangsbereiche,
? Rollgerüste für unterschiedliche Arbeitshöhen,
? Untergrundschutz mittels flächiger Abbohlung (ca. 178m2) einschließlich Bautenschutz Maßnahmen,
? Vorhaltung, Anpassung, Umsetzen und Rückbau der Gerüstanlagen entsprechend dem Baufortschritt.
Die Gerüstanlagen sind für die Nutzung durch mehrere Gewerke auszulegen und unter Berücksichtigung der einschlägigen
Regelwerke (u. a. DIN EN 12810/12811, DIN 4420 sowie TRBS 2121-1) auszuführen. Besondere Anforderungen bestehen
hinsichtlich des Arbeitsschutzes, Verkehrs- und Fluchtwegen, Gerüststatik sowie der Baustellenlogistik im laufenden Betrieb
und im Überschwemmungsgebiet.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt mit der Angebotsanfrage.
Ihr Interesse an dem Auftrag können Sie mit der Übersendung des von Ihnen ausgefüllten Bewerbungsbogens des Regionalverbandes Ruhr bis spätestens 24.08.2026 bekunden.
Sie können diesen im Downloadbereich unter dem folgenden LINK herunterladen.
www.vergabe.rvr.ruhr
Hinweise: Eine Interessensbekundung führt zu keinem rechtsverbindlichen Anspruch zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der Teilnehmer am Verfahren zu limitieren.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erhaltung des Tariftreue-und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (TVgG-NRW)-
-Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen-