VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie an die Vergabegestelle gerichtete Fragen nebst den zugehörenden Antworten mit der Bitte um Beachtung:
FRAGE:
Wäre es möglich, dass Sie die Bieterfragenfrist auf den 22.05.2025 verlängern?
ANTWORT:
Wir stimmen der Verlängerung der Frist für Aufklärungsfragen/Bieterfragen zu.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie an die Vergabegestelle gerichtete Fragen nebst den zugehörenden Antworten mit der Bitte um Beachtung:
FRAGE:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie schreiben in Ihren Unterlagen, dass die Bieter bis zum 25.07.2025 (Bindefrist) an Ihr Angebot gebunden sind.
Aufgrund der aktuellen Lage bei VMware bzw. Broadcom und der globalen Weltmarktlage, insbesondere unter Berücksichtigung der derzeitigen Schwankungen des Dollarkurses, gestaltet es sich für Bieter als äußerst schwierig, Angebote abzugeben, die über einen Zeitraum von fast zwei Monaten gültig bleiben. Die derzeit volatilen Marktbedingungen erfordern von den Bietern, ein hohes Risiko einzugehen, da sowohl unvorhersehbare Wechselkursschwankungen als auch potenzielle Preisanpassungen seitens Broadcom zu einer erheblichen Veränderung der ursprünglich kalkulierten Angebotskonditionen führen könnten.
Dies könnte dazu führen, dass die Angebote unwirtschaftlich hoch kalkuliert werden müssen, damit das Risiko abgedeckt ist.
Wir würden Sie daher um eine Verkürzung der Bindefrist bitten, unser Vorschlag wäre der 23.06.2025.
ANTWORT:
Wir verstehen Ihre Lage, jedoch ist eine Bindefrist von vier Wochen zu kurz für diese Art von Verfahren. Allein die Frist im Rahmen der Vorabinformation nach § 134 GWB beträgt zehn Tage. Wir bemühen uns die Angebotsauswertung schnellstmöglich durchzuführen und gehen davon aus das wir die angesetzte Bindefrist nicht ausreizen werden, jedoch können wir dies nicht garantieren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie an die Vergabegestelle gerichtete Fragen nebst den zugehörenden Antworten mit der Bitte um Beachtung:
FRAGE:
Ist es zutreffend, dass die vertraglichen Bedingungen des Herstellers (EULA), insbesondere im Hinblick auf die Nutzungsrechte (z.B. EULA) sowie Pflege- und Wartungsbedingungen den zwingenden Herstellervorgaben folgen und diese vorrangig vor anderen Bestimmungen sind?
ANTWORT:
Ja, das ist zutreffend.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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