Gärtnerische- und Vegetationstechnische Arbeiten fürdie Sachgebiete West, Mitte und Ost,- Pflege und Unterhaltung der Grünen Infrastruktur Dabei geht es besonders um die Pflege und Wiederherstellung gesunder, vitalerWiesenflächen, Gehölzpflege, sowie Arbeiten an offenen Vegetationsflächen und befestigten Flächen (z.B. Wiederherstellung von wassergebundenen Wegen)
Offene Vegetationsflächen:-Bankettmahd-Gräben ausmähen-Wiesenflächen mähen-Ruderalflächen mähenNeophyten bekämpfen
Gehölzschnitt-Arbeiten:-Ausschlichtungsschnitte-Baumfällungen-Lichtraumprofil schneiden
Sonderobjekte:-Einfassungen freischneiden-Gabionen freischneiden-sonstige Einbauten freischneiden
Befestigte Flächen:-wassergebundene Wegedecken bearbeiten/reparieren-entfernen von unerwünschten Aufwuchs auf PflasterflächenBankett abschälen-Treppenanlagen reinigen
Ausstattung:-Unrat, Abfall sammeln-Sylvesterabfall sammelnBank-Standorte freischneiden
NachweisarbeitenEntsorgung
Die genaue Aufschlüsselung ist dem Leistungsverzeichnis (LV) zu entnehmen
Grünpflege-Arbeiten in den Jahren 2025 und 2026*mit Verlängerungsoption bis max. 2028 (für 2027 + 2028)
Aufteilung in 3 Lose,- siehe Leistungsverzeichnis
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Schriftliche Angebote können nicht gewertet werden Hinweis: Das Angebot ist kostenlos zu erstellen. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung findet die laufende Kommunikation über das Vergabeverfahren ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes (VMP) Metropole Ruhr statt. Andere Wege der Kommunikation sind ausgeschlossen. Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Verfügen mehrere Angebote gleichzeitig über den identischen, niedrigsten Preis wird derjenige Bieter, der den Zuschlag erhält, im Vieraugen-Prinzip ausgelost. Bieter haben einen Bewertungspreis anzugeben, der neben dem vom Auftraggeber an den Bieter zu zahlenden Nettoangebotspreis auch die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer und zwar unabhängig von der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld umfasst.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV)
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Nachweis des Nichtvorliegens gemäß Eigenerklärung 521EU des Bieters.
Gemäß Eigenerklärung. Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß Eigenerklärung 521EU - Eigenerklärung Sanktionspaket EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß Vordruck 523EU - Eigenerklärung Korruptionsvorbeugung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß beigefügten Vordruck 7bEU Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß Eigenerklärung 521EU - Eigenerklärung Sanktionspaket EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß Vordruck 523EU - Eigenerklärung Korruptionsvorbeugung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß beigefügten Vordruck 7bEU - Eigenerklärung Subventionen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß Formblatt 524EU
Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung Bietergemeinschaften (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß Formblatt 531EU - Eigenerklärungen Unterauftrage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß Eigenerklärung 533aEU, 533b EU - Eigenerklärung Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß Formblatt 534a EU und 534b EU - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Nachweis Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Geschäftsjahren, von mit dem ausgeschriebenen Leistungsinhalt vergleichbar erbrachter Leistungen, nachweist. Die Leistung ist unter Angabe der Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu beschreiben dem Zeitraum der Leistungserbringung sowie der Auftraggeber namentlich zu benennen.
Gemäß Eigenerklärung oder Präqualifizierung
Gemäß Vertragsbedingungen
Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß Eigenerklärung 521 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß Vordruck 523 EU - Eigenerklärung zur Korruptionsvorbeugung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß beigefügtem Vordruck
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