Grünpflegemaßnahmen auf bedeutsamen Halden und Landschaftsparks zur Verkehrssicherung in sechs regionalen Teillosen
Grünpflegemaßnahmen auf bedeutsamen Halden und Landschaftsparks zur Verkehrssicherung in sechs regionalen Teillosen (Bankettmahd, Wiesenflächen mähen, Ruderalflächen mähen, Neophyten bekämpfen, Gehölzschnittarbeiten, Einfassungen freischneiden, Gabionen freischneiden, Sonstige Einbauten freischneiden, Wassergebundene Wegedecken bearbeiten/reparieren, Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs auf Pflasterflachen, Bankett abschälen, Treppenanlagen reinigen etc.)vgl. Leistungsbeschreibung
Der Vertrag verlängert sich nach der vorgesehenen Mindestlaufzeit von zwei Jahren um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht von dem Auftraggeber mit einer Frist von zwei Monaten vor Ablauf der (verlängerten) Vertragslaufzeit gekündigt wird (Verlängerungsoption des Auftraggebers). Die Verlängerungsoption des Auftraggebers kann maximal zweimal ausgeübt werden. Dieser Vertrag endet im Fall der Ausübung der Verlängerungsoptionen somit spätestens nach Ablauf von vier Jahren, am 31.07.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Im Fall der Verlängerung der Vertragslaufzeit gelten die bisherigen Konditionen (ins-besondere Preiskonditionen) gemäß diesen Vertragsbedingungen und seiner Bestandteile fort.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Arbeitsmittel und -verfahren: Für Verlustschmierungen, insbesondere für die Kettenschmierung von Motorsägen, dürfen ausschließlich biologisch schnell abbaubare Öle verwendet werden. In Hydraulikanlagen sind nur biologisch schnell abbaubare Hydrauliköle zu verwenden.
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Schriftliche Angebote können nicht gewertet werden Hinweis: Das Angebot ist kostenlos zu erstellen. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung findet die laufende Kommunikation über das Vergabeverfahren ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes (VMP) Metropole Ruhr statt. Andere Wege der Kommunikation sind ausgeschlossen. Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Verfügen mehrere Angebote gleichzeitig über den identischen, niedrigsten Preis wird derjenige Bieter, der den Zuschlag erhält, im Vieraugen-Prinzip ausgelost. Bieter haben einen Bewertungspreis anzugeben, der neben dem vom Auftraggeber an den Bieter zu zahlenden Nettoangebotspreis auch die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer und zwar unabhängig von der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld umfasst.
Eine Nachforderung ist nicht möglich für:-die Leistungsbeschreibung-das Preisblatt.
Nachweis des Nichtvorliegens gem. Eigenerklärung 521EU des Bieters
Eigenerklärung Bietergemeinschaften (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): gem. Formblatt 531 EU
Eigenerklärung Eignungsleihe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): gem. Formblatt 534a EU + 534b EU
Eigenerklärungen Unteraufträge (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): gem. Formblatt 533a EU + 533b EU
Nachweis einer Betriebs-Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis einer spätestens im Auftragsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit marktüblichen Deckungssummen
Einzureichende Unterlagen: Eigenerklärung Ausschlussgründe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß Eigenerklärung 521EU - Eigenerklärung Mindestlohngesetz ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß Vordruck 522EU - Eigenerklärung Sanktionspaket EU ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß Vordruck 523EU - Eigenerklärung Subventionen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß Formblatt 524EU - Eigenerklärung zur Korruptionsvorbeugung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß Vordruck 7bEU