Rahmenvereinbarung für das Routen- und Qualitätsmanagement radrevier.ruhr 2026 - 2029
Los 1: Schilderproduktion und Lieferung:
Produktion und Lieferung von Radwegebeschilderung und Befestigungsmaterialien.
Los 2: Unterhaltungs- und Montagearbeiten sowie Material-Lagerhaltung:
Streckenkontrollfahrten auf vorab definierten Strecken im Knotenpunktnetz radrevier.ruhr, Reparaturfahrten (ad hoc) bei dringend zu behebenden Mängeln Montage-Demontagearbeiten von Pfeil-, Zwischen-, und Tabellenwegweisern, Knotenpunkthüten, Themenrouteneinschüben, Pfosten/Fundamentierungen, Montage/Demontage von Infotafeln, Freischnittarbeiten an den jeweiligen Wegweisungsstandorten/Infotafeln und Material-Lagerhaltung.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst: 01.03.2026 - 28.02.2027. Die angestrebten Rahmenverträge (Los 1 und Los 2) verlängern sich stillschweigend um je ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt werden. Eine Vertragsdauer von insgesamt vier Jahren ist angestrebt.Die Laufzeit der Rahmenverträge ist längstens bis zum 28.02.2030 begrenzt; er endet mit Ablauf dieses Datums ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Preis
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Schriftliche Angebote können nicht gewertet werden Hinweis: Das Angebot ist kostenlos zu erstellen. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung findet die laufende Kommunikation über das Vergabeverfahren ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes (VMP) Metropole Ruhr statt. Andere Wege der Kommunikation sind ausgeschlossen. Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Verfügen mehrere Angebote gleichzeitig über den identischen, niedrigsten Preis wird derjenige Bieter, der den Zuschlag erhält, im Vieraugen-Prinzip ausgelost. Bieter haben einen Bewertungspreis anzugeben, der neben dem vom Auftraggeber an den Bieter zu zahlenden Nettoangebotspreis auch die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer und zwar unabhängig von der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld umfasst.
Produktion und Lieferung von Radwegebeschilderung und Befestigungsmaterialien