Ärztliche Besetzung der Intensivtransportwagen (ITW) des Essener Rettungsdienstes
Die Stadt Essen beabsichtigt die Durchführung der ärztlichen Besetzung zweier Intensivtransportwagen (ITW) im Wege eines Offenen Verfahrens nach den Richtlinien der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beauftragen.Die Stadt Essen ist Trägerin des Rettungsdienstes gemäß § 6 Abs. 1 RettG NRW. Die Durchführung von Intensivtransporten ist eine Aufgabe des Rettungsdienstes gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 4 RettG NRW. Ein Intensivtransport ist ein aus medizinischer Sicht notwendiger Transport eines Patienten von einer Behandlungseinrichtung in eine für die weitere Versorgung der Patienten geeignete Behandlungseinrichtung unter intensivmedizinischen Bedingungen.Der Auftragnehmer handelt für die Trägerin des Rettungsdienstes und erbringt keine eigene, im Außenverhältnis liquidierbare Leistung gegenüber Patienten oder Krankenkassen.Das Rettungsmittel (hier Intensivtransportwagen; kurz: ITW) samt nichtärztlichem Personal und die medizinische Ausstattung werden durch die Feuerwehr Essen, im Folgenden Aufgabenträgerin (AT), bereitgestellt und sind nicht Teil der vom AN geschuldeten Leistung.
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Berufshaftpflichtversicherung - Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden (Berufshaftpflichtversicherung) abzuschließen und für die Dauer dieses Vertrages vorzuhalten, welche einen Deckungsumfang für - Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 6 Mio. Euro- Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. Euro bei jeweils einfacher Maximierung pro Jahr besitzt. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung gem. Anlage 03 zu erbringen. Änderungen sind dem Aufgabenträger unverzüglich und unaufgefordert anzuzeigen. Auf Verlangen sind die Versicherungen der Auftraggeberin nachzuweisen.
Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 - Der Bieter verfügt über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig.
Der Nachweis ist gem. Anlage 03 zu erbringen.
Referenzaufträge - Durch den Bieter ist zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit min. eine unternehmensbezogene Referenzleistung über einen vergleichbaren Auftrag nachzuweisen. Maßgeblich hierfür sind die auf dem Formular Unternehmensangaben (Anlage 03) unter Ziff. 5 getätigten Angaben. Als vergleichbar wird ein Auftrag angesehen, wenn er die Besetzung eines Intensivtransportwagens im kommunalen Rettungsdienst innerhalb der vergangenen zwei Jahre (Stichtag: 01.08.2024) umfasste.
Auf die sonstigen Eignungsbedingungen (s.o.) wird verwiesen