Innenstadtbüro und Quartiersmanagement Zukunft.Essen.Innenstadt 2027-2029
Die Stadt Essen als öffentliche Auftraggeberin beabsichtigt ein Innenstadtbüro und Quartiersmanagement zu beauftragen, welches den Innenstadtentwicklungsprozess "Zukunft.Essen.Innenstadt" begleitet.Die Inhalte richten sich in vertraglicher und technischer Hinsicht nach der beiliegenden Leistungsbeschreibung (Anlage 01). Für den Verfahrensablauf und die anschließende Leistungserbringung sind weiterhin die Bedingungen und Angaben im Bieterleitfaden maßgeblich.
Es besteht eine einmalige Option auf Vertragsverlängerung um weitere drei Jahre (01.03.2030 - 28.02.2033).
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Anlage Referenzen Eignung (Anlage 04) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung Russlandsanktionen (Anlage 06) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 03)
Eigenerklärung Russlandsanktionen (Anlage 06)
Referenzaufträge (Anlage 04) - Durch den Bieter sind zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens eine unternehmensbezogene Referenzleistungen über vergleichbare Aufträge nachzuweisen. Maßgeblich hierfür sind die auf der Anlage 04 getätigten Angaben. Als vergleichbar wird ein Auftrag angesehen, wenn sowohl ein thematischer Bezug zu Aufgaben des Innenstadtbüros und Quartiersmanagements als auch Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Bürger*innen und Stadtteilakteur*innen in Fördergebieten der Städtebauförderungen mit der Gebietskulisse Innenstadt vorliegen und er innerhalb der vergangenen fünf Jahre (Stichtag: Angebotsfrist) abgeschlossen oder begonnen wurde.
Auf die sonstigen Eignungsbedingungen (s.o.) wird verwiesen