Die Auftraggeberin Stadt Essen schreibt den Abschluss eines Mietvertrages zur Neuanmietung von einem System zur semistationären Geschwindigkeitsüberwachung (Enforcement-Trailer) aus.
Detaillierte Ausführungen zur der zu erbringenden Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Es soll ein neuer Mietvertrag zur Anmietung eines Enforcenemt-Trailers zur semistationären Geschwindigkeitsüberwachung geschlossen werden.
Es wird ein Mietvertrag für die Dauer von 2 Jahren vom 01.02.2027 - 31.01.2029 geschlossen. Mit einer einmaligen Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr geht die Gesamtmietdauer vom 01.02.2027 - 31.01.2030.
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bieterreferenzen (Anlage 03) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 03) - - Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften - Eintragungen im Berufsregister - Eintragungen im Handelsregister - Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte- Zuverlässigkeitserklärungen (§ 122 ff. GWB)
Referenzleistungen (s. Anlage 03) - Referenzen werden in der Anlage 03 "Eigenerklärung zur Eignung" abgefragt. Als vergleichbare und zulässige Referenzen werden solche angesehen, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich der Art und des Umfangs vergleichbar sind und über einen ununterbrochenen Leistungszeitraum von einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre, ausgehend vom Zeitpunkt der Abgabefrist für das Angebot, erbracht worden sind. Die Leistung ist vergleichbar, wenn ein Enforcement-Trailer für ein Jahr ununterbrochen vermietet wurde.Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen. Die Referenzangaben sind mindestens mit folgenden Angaben zu versehen: - Bezeichnung/Beschreibung des Auftrages- Leistungszeitraum- Auftragswert- Auftraggeber mit Kontaktdaten
Eigenerklärung Sanktionspaket Russland (Anlage 07) - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Bezügen zu Russland gem. Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022
Auf die sonstigen Eignungsbedingungen (s.o.) wird verwiesen