1. Die Lieferung muss spätestens innerhalb von 2 Werktagen (Mo.-Fr.) nach Abruf erfolgen.
2. Die Lieferung hat frei Verwendungsstelle während der Dienststunden (Mo.-Fr. 8.30 - 12.00 Uhr) zu erfolgen. Die Anlieferung erfolgt stets an folgende Lieferanschrift: Rathaus, Porscheplatz 1, 45127 Essen.
3. Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich durch die Mitarbeiter*innen des Händlers. Die Beauftragung von Paketdiensten und Speditionen ist nur dann zulässig, wenn diesen aufgegeben wird, dass die Lieferung frei Verwendungsstelle zu erfolgen hat. Zuvor ist jedoch die Zustimmung der Auftraggeberin einzuholen. Durch den Auftragnehmer ist sicherzustellen, dass die Zustellung frei Verwendungsstelle erfolgt. Falsche Zustellungen oder Retouren gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Müssen durch den Erfüllungsgehilfen falsch gelieferte Waren durch Mitarbeiter des Konzerns Stadt Essen an die tatsächliche Verwendungsstelle verbracht werden, so wird von der entsprechenden Rechnung pauschal ein Betrag i. H. v. 20,00 EUR netto in Abzug gebracht.
4. Die Artikel werden ca. 6 bis 8 Mal pro Jahr nach Bedarf abgerufen; der erste Abruf erfolgt direkt bei Bezuschlagung
5. Die Straßenverkehrsvorschriften bezüglich der Be- und Entladezeiten sind entsprechend zu beachten. Ausnahmegenehmigungen zur Erweiterung der Ladezeiten werden nicht erteilt. Ordnungswidrigkeiten, die auch im Zusammenhang mit der Ladetätigkeit geahndet werden, werden nicht von der Auftraggeberin reguliert.
6. Im gesamten Ruhrgebiet und somit auch in Essen, wurde eine Umweltzone eingerichtet. Dienststellen, die innerhalb dieser Umweltzone liegen, können nur mit Fahrzeugen beliefert werden, die mit einer entsprechenden Umweltplakette ausgestattet sind.
7. Die Durchfahrtshöhe zum Ladehof im Rathaus, Porscheplatz, beträgt 3,80 m. Für die Erfüllung der Lieferbedingung "frei Verwendungsstelle" sind an der Laderampe zwei Türen mit einer maximalen Höhe von 1,95 m zu passieren.