Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung des Jahresbedarfes 2026 an "Persönlicher Schutzausrüstung" (PSA) für diverse Dienststellen der Stadtverwaltung Essen sowie für die Sport- und Bäderbetriebe. Die Vertragslaufzeit beginnt zum 01.04.2026 und endet zum 31.03.2027. Die Preisbindung besteht für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Gesamtbedarf unterteilt sich wie folgt in 18 Einzellose: Los 1: Fabr. Kübler: Arbeitsjacken / Arbeitshosen / Softshelljacken, Los 2: Fabr. HaSe: diverse Arbeitshandschuhe, Los 3: Fabr. Ansell: Chemikalienschutzhandschuhe, Los 4: Fabr. Kind: Regenschutzkleidung, Los 5: Fabr. Sioen: Wetterschutzkleidung (teilweise mit Transplast-Aufbringung), Los 6: Fabr. Atlas: Sicherheitsschuhe, Los 7: Fabr. 3M: Atemschutzmasken, Helme, Brillen etc., Los 8: Fabr. Engel: Warnschutzkleidung, Los 9: verschiedene: Kittel, Kochhosen, Kochjacken usw., Los 10: Fabr. Mascot: Warnschutzkleidung, Arbeitskleidung, Los 11: verschiedene: Unfallverhütungsstiefel, Arbeitsschuhe (Küche usw.) Forstschutzschuhe, Los 12: Fabr. Elka: Regenjacken mit Innenfutter (mit Transplast-Aufbringung / Direkteinstickung), Los 13: verschiedene: T-Shirts, Sweatjacken, Poloshirts, Los 14: verschiedene: Mützen, Caps, Knieschoner, Los 15: Fabr. Hakro: Jacken, Los 16: Fabr. FHB: Arbeitskleidung, Los 17: verschiedene: Einweghandschuhe (Druckvorlagen: Die jeweiligen Druckvorlagen zur individuellen Gestaltung werden vom Auftraggeber bereitgestellt.)
Lieferung: Die Lieferung der Artikel erfolgt fracht- und verpackungskostenfrei frei Verwendungsstelle an verschiedene Dienststellen im gesamten Essener Stadtgebiet innerhalb von 21 Kalendertagen nach Abruf (zu beliefern sind gem. aktueller Kalkulation ca. 40 Dienststellen sowie die Sport- und Bäderbetriebe). Nach der Auftragsvergabe erfolgen die bedarfsorientierten Abrufe an den/die Auftragnehmer unter Verwendung der jeweiligen Artikelnummer gem. der Preisblätter. Hinsichtlich der auf Abruf zu liefernden Artikel wird angestrebt, die Abrufe nicht in Kleinstmengen sondern in wirtschaftlich vertretbaren Einheiten abzurufen. Ein Abruf von einzelnen Artikeln muss jedoch jederzeit möglich sein. Verpackungseinheiten bleiben hierbei unberücksichtigt. Die Abrufe erfolgen mit Mengen- und Verwendungsstellenangaben stets schriftlich. Der Bedarf kann in den einzelnen Positionen je Los um 10 % überschritten werden. Eine Abnahmeverpflichtung bei regulärer Handelsware besteht nicht (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.7 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Die vorgenannten Lieferfristen gelten auch für Einzellieferungen. Produktbeschreibung: Sollte während der Angebotsphase erkennbar sein, dass ausgeschriebene Produkte von den jeweiligen Herstellern vom Markt genommen werden, so ist mit dem Angebot in einer separaten Anlage darauf hinzuweisen und vergleichbare Nachfolgeprodukte des gleichen Herstellers zu benennen und im jeweiligen Preisblatt zu bepreisen. Preisblätter mit Angaben zum angebotenen Artikel: Bei den Losen 9,13, 14 und 17 sind durch den Bieter die Angaben zu den angebotenen Artikeln zu ergänzen. Diese sollten mindestens den Hersteller und die Hersteller-Artikelnummer beinhalten. Die Anforderung von Mustern wird sich vorbehalten (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Preisangaben: In den beigefügten Preisblättern sind in den jeweiligen gelb markierten Feldern die Netto-Preise pro Einheit anzugeben. Es sind jeweils Preise von "Normalgrößen" (M-XL oder 50-54) anzugeben. Übergrößenzuschläge: Die Zuschläge für Übergrößen sind pro Los und Artikelnummer in einer separaten Anlage zum entsprechenden Preisblatt als Netto-Preis oder Prozentsatz anzugeben. Produkttreue: Es sind die nach Zuschlagserteilung beschriebenen Produkte zu liefern. Abweichungen werden ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) nicht akzeptiert. Sollten Produkte aufgrund von Kollektions-/ Produktänderungen nicht mehr lieferbar sein, so ist nach Abstimmung mit dem AG, evtl. nach vorheriger Bemusterung (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen), das jeweilige Nachfolgeprodukt zu liefern.
Rechnungslegung: Die Stadt Essen hat die Erfassung und Prüfung von Eingangsrechnungen auf eine elektronische Bearbeitung umgestellt (rechnung@finanzbuchhaltung.essen.de). Die Rechnungslegung soll daher elektronisch unter Beachtung folgender Konventionen erfolgen: - eine Rechnung pro E-Mail: die Rechnung muss zwingend im PDF-Format vorliegen, die Rechnung soll den Zusatz "Rechnung" im Dateinamen enthalten - Anlagen nach Möglichkeit in der selben E-Mail, als eigene PDF-Datei als eigene PDF-Datei, mit dem Zusatz "Anlage" im Dateinamen. Für alle Lieferungen an die die Sport- und Bäderbetriebe sind gesonderte Rechnungen auszustellen und an folgende Rechnungsanschrift zu übersenden: Sport- und Bäderbetriebe Essen, Huyssenallee 100, 45128 Essen (weitergehende Informationen sind dem jeweiligen Auftragsformular zu entnehmen) Eignungs- und Zuschlagskriterien:Eignungsprüfung:Es ist durch die Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Hierzu ist der von der AG mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vordruck "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" zu verwenden. Alternativ kann ein aktuelles Zertifikat über die vorhandene Präqualifizierung eingereicht werden.Zuschlagskriterien:Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt ausschließlich über den Preis.Wertungsrelevant ist der Netto-Gesamtpreis je Los gemäß dem Preisblatt.
Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (siehe Los 13)
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Siehe Anlage "Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen"
Fabrikat Kübler
Fabrikat HaSe
Fabrikat Ansell
Fabrikat Kind
Fabrikat Sioen
Fabrikat Atlas
Fabrikat 3M
Fabrikat Engel
Fabrikat Mascot
Fabrikat Elka
Fabrikat Hakro
Fabrikat FHB