VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachstehende Bieterfrage zur vorliegenden Ausschreibung ist eingegangen:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Leistungsbeschreibung ist bei den Einmallaken Folgendes angegeben:
"außen: PE-beschichtet oder PP-Vlies
innen: Papier- oder PP-Füllung"
Diese Formulierung erscheint uns unklar, da Einmallaken üblicherweise nicht über eine "Innenfüllung" verfügen und auch nicht in "außen" und "innen", sondern vielmehr in "oben" und "unten" differenziert werden.
Standardprodukte in diesem Bereich bestehen beispielsweise aus einem 30 g/m2 PP-Vlies, das mit einer 15 g/m2 PE-Schicht laminiert ist.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um folgende Klarstellungen:
1. Ist mit "außen: PE-beschichtet oder PP-Vlies" gemeint, dass die obere Seite des Lakens aus PE oder PP Vlies bestehen sollte?
2. Ist die Angabe "innen: Papier- oder PP-Füllung" gegebenenfalls missverständlich und stattdessen gemeint, dass die untere Seite des Lakens aus Papier/Zellstoff oder einem PP Vliesstoff bestehen kann?
3. Ist es zulässig, ein Standardlaken mit einer Materialkombination aus 30 g/m2 PP-Vlies und 15 g/m2 PE-Folie anzubieten?
Vielen Dank für die Klärung."
Dies kann wie folgt beantwortet werden:
Dies wurde vom Bieter richtig interpretiert.
1. Mit ``außen`` ist die obere Seite des Laken gemeint, die aus PE- oder PP-Vlies bestehen soll.
2. Auch das ist korrekt, dass die untere Seite gemeint ist, die aus Papier- oder PP-Vlies bestehen soll.
3. Unserem Verständnis nach wäre die obere Seite aus PP-Vlies und die untere Seite aus PE-Folie. Bei der unteren Seite ist das Material PP angegeben, hier wird allerdings das Material PE erwähnt. Sofern unsere Lesart zutreffend ist, wäre diese Materialkombination nicht zulässig. Es wird darauf hingewiesen, dass lediglich Materialien zugelassen sind, die den Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Die Leistungsbeschreibung sowie das Preisblatt zu Los 2 wurden dementsprechend angepasst und in den Vergabeunterlagen ausgetauscht. Ich bitte um Beachtung.
Freundliche Grüße
i.A.
Dridiger
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns erreichte folgende Bieterfrage:
"Müssen die Einmallaken rundum ein elastisches Gummiband haben?"
Die Antwort hierauf lautet, dass die Einmallaken nicht über ein rundum elastisches Gummiband verfügen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas Kurth
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
er erreichte uns eine Bieterfrage zu Los 2 der Ausschreibung:
"Besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Ausschreibung zwei Angebote einzureichen - eines für Einmallaken mit einer Breite von 80 cm und eines für Einmallaken mit einer Breite von 100 cm?"
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass ein Bieter mehrere Hauptangebote einreicht. Aus dem Angebot sollte dann aber offensichtlich hervorgehen, worin sich die Angebote unterscheiden (in diesem Fall z.B. der Breite der Einmallaken).
Die Bieterfrage wurde jedoch zum Anlass genommen die festgelegten Maße noch einmal intern zu überdenken. Die Bedarfsstelle ist zu dem Entschluss gekommen, dass ein Einmallaken im Maße von mindestens 100cm x 210cm für den täglichen Einsatz komfortabler ist und ändert die Leistungsbeschreibung im Punkt Los 2 - Einmallaken daher ab. Die geänderte Leistungsbeschreibung und damit verbunden das geänderte Preisblatt zu Los 2 sind als Anlage dieser Nachricht beigefügt. Die Dateien wurde entsprechend in der Sammlung der Vergabeunterlagen ausgetauscht.
Mit freundlichen Grüßen
N. Kramer
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Anlage 01 - Leistungsbeschreibung_V-2025-0068_Änderung 16.04.25.pdf | 16.04.2025 | 55,1 KB | ||
Anlage 03_Preisblatt Los 2_V-2025-0068_geändert.xlsx | 16.04.2025 | 12,8 KB |