Rahmenvereinbarung zur Instandhaltung der Löschgeräte und Löscheinrichtungen in städtischen Gebäuden und Beschaffung von Feuerlöschgeräten
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Instandhaltung von ca. 8.000 tragbaren Feuerlöschern in derzeit ca. 500 stadteigenen oder angemieteten Gebäuden im Stadtgebiet Essen sowie die Instandhaltung von trockenen und nassen Löschwasseranlagen in ca. 35 dieser Gebäude. Zudem sind für die Feuerwehr Essen sowie weitere städtische Fachbereiche Feuerlöschgeräte neu zu beschaffen oder zu ersetzen. Darüber hinaus sind zur Wartung fällige fluorhaltige Schaumfeuerlöscher gegen fluorfreie Schaumfeuerlöscher zu ersetzen.
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Unternehmensbezogene Angaben zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): gem. Abs. 3.3 des Bieterleitfadens
Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften (Abfrage gem. Anlage 03) - Berufsgenossenschaft
Eintragungen im Berufsregister (Abfrage gem. Anlage 03) - Berufsregister
Eintragungen im Handelsregister (Abfrage gem. Anlage 03) - Handelsregister
Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Abfrage gem. Anlage 03). Bietergemeinschaften haben entsprechende Umsatzangaben für alle Mitglieder zu machen; es genügt die entsprechende Summenangabe für alle Mitglieder zusammen. - Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Zuverlässigkeitserklärungen (§ 122 ff. GWB), s. Anlage 03 - Zuverlässigkeitserklärungen gem. § 122 ff. GWB
Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte - Anzahl jahresdurchschnittlich beschäftigter Arbeitskräfte
Min. zwei vergleichbare Referenzleistungen (jährliches Bruttovolumen min. 80.000,- Euro) über die Instandhaltung von Löschgeräten/-einrichtungen aus den vergangenen drei Geschäftsjahren (Stichtag: 01.05.2022).
Eigenerklärung zur Eignung (s. Anlage 03) - Referenzleistungen
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
Kopie der aktuellen VersicherungspoliceMindestdeckungssummen:Pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensereignis und je Versicherungsfall 5.000.000,00 EUR - Betriebshaftpflichtversicherung/ Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
Nachweis über den Abschluss eines Compliance-Nachweises, welche auf ein integres und ethisch einwandfreies Geschäftsgebaren gerichtet ist - Compliance-Nachweis mit einem Feuerlöscherhersteller
Eigenerklärung, dass der Bieter durch seine Angebotsabgabe bereit ist, auch den städtischen Tochterunternehmen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Essen (Grün und Gruga, Sport- und Bäderbetriebe, Essener Systemhaus) die Leistungen und Waren zu gleichen Konditionen anzubieten. - Eigenerklärung städtische Tochterunternehmen
DIN EN ISO 9001-Zertifizierung oder gleichwertig (die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen). - Zertifikat über ein implementiertes Qualitätsmanagementsystem
Nachweis der fachgerechten Entsorgung durch ein geeigneten Entsorgungsunternehmen - Entsorgungsnachweise für Löschmittel
Eigenerklärung über Fortbildung der sachkundigen Mitarbeiter in den Vorschriften:DIN 14406-4 und befähigten Personen nach §15 BetrSichV i. V. m. TRBS 1203-2 - Fortbildung der sachkundigen Mitarbeiter
Auf die sonstigen Eignungsbedingungen (s.o.) wird verwiesen