Für die Betreuungsräume im offenen Ganztag an Essener Schulen wird unterjährig regelmäßig verschiedenes Mobiliar benötigt, dessen Lieferung Gegenstand dieser Ausschreibung ist. Die Leistung soll in Form eines Rahmenvertrags vergeben werden.
Der geschätzte Bedarf, der dem Preisblatt zu entnehmen ist, basiert auf den Abnahmemengen der letzten Jahre und dient lediglich der Orientierung. Innerhalb der vergebenen Auftragssumme sind die Stückzahlen der einzelnen Artikelpositionen variabel. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, einzelne Positionen zurückzustellen oder nicht auszuführen sowie größere, als die angegebenen Mengen einer Position, abzurufen. Die Auftraggeberin behält sich darüber hinaus vor, eine Nachbeauftragung in Höhe von maximal 10 % der Gesamtauftragssumme zu identischen Einzelpreisen vorzunehmen. Eine Abnahmeverpflichtung des Mobiliars in Höhe des Auftragswertes besteht nicht.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Grundvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, zuzüglich zweimaliger Option auf Verlängerung des Vertrags um je ein weiteres Jahr, sodass die maximale Laufzeit vier Jahre beträgt. Bei den anzugebenden Preisen handelt es sich um Festpreise. Eine Preisanpassung ist nicht vorgesehen. Eine Kündigung des Vertrags nach Ablauf der Grundvertragslaufzeit oder der ersten optionalen Verlängerung ist jedoch möglich. Sofern bis zum Zeitpunkt von 3 Monaten vor der jeweiligen Beendigung der Vertragslaufzeit keine schriftliche Kündigung des Vertrags seitens der Stadt Essen oder dem Auftragnehmer erfolgt ist, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um je ein weiteres Jahr. Sollte der Gesamtauftragswert für die Maximallaufzeit von 4 Jahren früher ausgeschöpft sein, endet der Vertrag zum Zeitpunkt der vollständigen Ausschöpfung.
DEA13
Zur Förderung der Nachhaltigkeit wurden insgesamt 4 Kriterien festgelegt, welche neben dem Preis mit je 5 % in die Wertung einfließen.
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Siehe Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU) - Siehe Reiter Ausschlussgründe
Einzureichende Unterlagen: - ausgefüllter Angebotsvordruck ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - ausgefülltes Preisblatt ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen) - Eigenerklärung Ausschlussgründe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Russlandsanktion - Eigenerklärung Versicherung - Eigenerklärung zur Eignung (mit Angabe einer vergleichbaren Referenz)
Siehe Leistungsbeschreibung