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Erstellung eines Nahverkehrsplans für die Stadt Essen
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterfragen 07.05.2025 / Verlängerung der Verfahrensfristen Datum: 07.05.2025 - 14:40 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es erreichten uns die folgenden Bieterfragen, die ich Ihnen gerne nachstehend beantworten möchte.


1.) "Unter Punkt 2.3 "Infrastruktur" der Leistungsbeschreibung sind die zu bearbeitenden Maßnahmen im Bereich "Kommunale Schiene" aufgelistet. Bei den einzelnen Maßnahmen wurden zum Teil Informationen zu vorliegenden Untersuchungen ergänzt. Zur Eingrenzung des jeweils erforderlichen Untersuchungs-und Arbeitsaufwandes bitten wir um weitere Informationen zu den vorhandenen Vorarbeiten und zu der von Ihnen erwarteten Leistung.

Konkret haben wir folgende Fragen:

1. Alle Maßnahmen: Welche Tiefenschärfe und welche Aussagekraft der Bewertungen erwarten Sie? Gibt es konkrete Anforderungen zu den Mindestanforderungen der Untersuchung?

2. Verlängerung der U17 bis zur Sommerburgstraße oder zur Hatzper Straße: Welche Fragestellungen werden in welcher Tiefenschärfe in der aktuell in Bearbeitung befindlichen Machbarkeitsstudie bearbeitet?

4. Verlängerung der Citybahn (künftige Linie 108) ab Bergeborbeck Bahnhof Schleife Richtung Vogelheim: Sie schreiben in der Leistungsbeschreibung, dass "mögliche Streckenführungen und grobe Berechnungen mit dem Verkehrsmodell" vorhanden sind. Sind diese Vorarbeiten ausreichend oder müssen diese weiter vertieft werden? In welcher Planungsschärfe sind die "mögliche Streckenführungen" ausgearbeitet?

5. Planung einer Straßenbahnlinie zwischen der Innenstadt und Haarzopfer Mitte: In welcher Tiefenschärfe liegt die benannte "groben Betrachtungen" vor?"

Zu 1.: Die Maßnahmen sollen bewertet werden, um diejenigen Maßnahmen zu identifizieren, die wahrscheinlich förderfähig sind, die wahrscheinlich nicht förderfähig sind und deren Kosten-Nutzen-Verhältnis um 1,0 schwankt, sodass in diesem Falle später eine detailliertere Untersuchung erforderlich würde. Es ist klar, dass das die Bearbeitung nur grob anhand von standardisierten Sätzen vollzogen werden kann. Das Verkehrsmodell kann zur Abschätzung des Nutzens ebenfalls genutzt werden. Das unter 2.3 geforderte Konzept soll darlegen, wie ein belastbares Ergebnis mit vertretbarem Aufwand erzielt werden kann.
Die Untersuchung der Achse zwischen der Innenstadt und Kray ist politisch besonders beauftragt und daher wie in der Anlage zu bearbeiten. In der Priorisierung wird das Projekt Kray den anderen Projekten gleichgestellt.

Zu 2.: Die Machbarkeitsstudie ist mittlerweile abgeschlossen und kann unter https://ris.essen.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZbR9zt1yvCW3up7yP_iJDZvGiDX7qewVQmAvvsSa_hRC/A1-_Machbarkeitsstudie.pdf eingesehen werden. Das Werk hat bereits einen sehr umfassenden Stand erreicht.

Zu 4.: Die Untersuchung ist eine grobe Abschätzung einer Verlängerung der Citybahn Richtung Norden. Dabei wird auch das Stadtentwicklungsprojekt Freiheit Emscher berücksichtigt. Da das Dokument (Präsentation) nicht öffentlich ist, kann es erst dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Es enthält verschiedene Varianten und zeigt diejenigen Varianten, die voraussichtlich förderfähig sind. Es sind in Absprache mit dem Auftraggeber diejenigen (wahrscheinlich zwei) Varianten zu wählen und der Nutzen, aber auch die Kosten (Preisstand 2020) zu aktualisieren.

Zu 5.: Die Untersuchung ist als Mobilitätskonzept zum Masterplanprozess zu einer möglichen Nachnutzung des Flughafens Essen/Mülheim entstanden. Da das Dokument nicht öffentlich ist, kann es erst dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Im Zuge dieser Untersuchung ist unter anderem eine Straßenbahnlinie von der (H) Knappschaftskrankenhaus über die Innenstadt, die Betriebsstrecke zur Hauptwerkstatt Schweiner Straße und weiter über Haarzopf zum Flughafen betrachtet worden. Dazu liegt eine ausführliche Präsentation vor. Weitere Betrachtungen, zum Beispiel ohne den Abschnitt Haarzopf - Flughafen, gibt es nicht, sodass der Nutzen neu berechnet werden muss. Die Erarbeitung fand im Jahr 2020 statt, sodass die Kosten zu aktualisieren sind.


2.) Mehrere Bieterfragen bezogen sich auf das Eignungskriterium des Einsatzes bzw. der Beherrschung der Verkehrsmodellierungssoftware PSV. Konkret wurden Fragen vorgebracht, ob auch alternative Softwareprodukte eingesetzt werden könnten, solange Schnittstellen zu PSV bestünden. In Reaktion hierauf wurde das Eignungskriterium in Ziff. 3.3 des Bieterleitfadens dahingehend abgeändert, dass entweder der Einsatz und die Beherrschung der Software PSV nachzuweisen sind, oder aber ein Nachweis vorzubringen ist, dass die für den Einsatz vorgesehene alternative Softwarelösung PSV-Daten in das eigene Datenformat und umgekehrt zurück ins PSV-Format konvertieren kann. Wichtig ist der Stadt Essen in diesem Zusammenhang, dass sie lediglich Daten im PSV-Format an den Auftragnehmer herausgeben bzw. PSV-Daten in ihren eigenen internen Prozessen verarbeiten kann. Eine entsprechend aktualisierte Version des Bieterleitfadens findet sich unter dem Reiter "Vergabeunterlagen".


3.) Zudem wurde von mehreren Bietern die Frage nach der Möglichkeit einer Verlängerung der Angebotsfrist an uns herangetragen, da der Zeitraum zur adäquaten Bearbeitung der Ausschreibung seitens der Stadt Essen offenbar nicht ausreichend bemessen war. Um Ihnen die Erstellung eines qualitativ hochwertigen Angebots zu ermöglichen, wird die Angebotsfrist daher auf den 19.05.2025, 12:00 Uhr verschoben.


Mit freundlichen Grüßen

Lukas Kurth

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Betreff: Bieterfragen 23.04.2025 Datum: 23.04.2025 - 11:19 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreichten die nachstehenden Bieterfragen, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte.

1.) "Die zwei Vorgaben "Nahverkehrsplans in einer Großstadt oder einer kommunalen Gebietskörperschaft (Stadt, Landkreis, regionaler Verband) ab 300.000 Einwohnern" und "im Jahr 2020 oder später" führen unseres Erachtens zu einer deutlichen Einschränkung des Bietermarktes. In Deutschland weisen 22 Städte und rund 40 Kreis/ Landkreise/ Regionen eine Größe von über 300.000 Einwohner auf. Vor dem Hintergrund der nicht seltenen "bremsenden" Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Planungsprozesse und der in einigen Bundesländern nicht vorhandenen gesetzlichen Pflicht zur (regelmäßigen) Fortschreibung von Nahverkehrsplänen dürften nur wenige dieser potentiellen Gebietskörperschaften nach 2020 ihre Nahverkehrspläne erstellt oder fortgeschrieben haben. Von den 22 Großstädten waren bei einer von uns jetzt "auf die Schnelle" durchgeführten Online-Recherche nur von etwas mehr als einem Viertel der Städte Information über eine abgeschlossene Aufstellung bzw. Fortschtreibung nach 2020 zu finden. Wir möchten fragen, ob der zulässige Zeitraum für den Nachweis der Referenzen von der Vergabestelle auf 2015 ausgedehnt werden kann?"

Die Stadt Essen stimmt einer Ausdehnung des zulässigen Zeitraums für den Nachweis der Referenzen auf Grundlage der getätigten Argumentation zu. Folglich werden im Rahmen der Eignungsprüfung Referenzen anerkannt, die im Jahr 2015 oder später abgeschlossen wurden. Eine entsprechend aktualisierte Version des Bieterleitfadens findet sich unter dem Reiter "Vergabeunterlagen".


2.) "Erfüllt ein "Gemeinsame Nahverkehrsplan" einer Großstadt und des umliegenden Landkreises, welche durch das zuständige Landesministerium als regionaler Nahverkehrsraum festgelegt wurde und in der Summe deutlich über 300.000 Einwohner groß ist, Ihre Anforderungen an die Referenz?"

Aus Gründen der Gleichbehandlung wird unter den beschriebenen Bedingungen die Kooperation eines Landkreises mit einer Großstadt als analog zu einem regionalen Verband anerkannt. Bei Eintragung der diesbezüglichen Angaben im Formular Bieterreferenzen (Anlage 04) ist dies bitte entsprechend kenntlich zu machen.


3.) "Wir haben mehrere Stadtbahn-Projekte mit Nutzen-Kosten-Indikatoren mit pauschalierten Kostensätzen bearbeitet. Vorab prüften wir die Machbarkeit durch Ortsbegehungen und GIS-Analyse (Stadtkarte 1:5000 und Digitale Orthofotos). Eine Dokumentation hierfür war nicht gefordert. Genügt das Ihren Anforderungen in Bezug auf die geforderten Referenzen "Machbarkeitsstudien"?"

Diese Frage wird seitens der Stadt Essen dahingehend aufgefasst, dass vom Auftragnehmer kein Bericht, sondern lediglich eine mündliche Aussage an den Auftraggeber geliefert wurde. Ein derartiges Szenario wird als nicht ausreichend angesehen, da die schriftliche Zusammenfassung einen wesentlichen Teil der Machbarkeitsstudie darstellt und diese durch die Berichtsform verbindlicher und gegenüber Dritten werthaltiger wird. Eine entsprechende Konkretisierung findet sich ebenfalls in der aktualisierten Version des Bieterleitfadens unter dem Reiter "Vergabeunterlagen".


4.) "Gehen wir recht in der Annahme, dass die in Ziffer 5 des Bieterleitfadens genannten Zuschlagskriterien und Punktewertungen gelten und die Zusammensetzung des Projektteams mit max. 20 Punkten bewertet wird? Hintergrund der Frage: Im Dokument "Angebotsaufforderung" weichen die Wertungskriterien vom Bieterleitfaden ab."

Diese Annahme ist zutreffend; es gelten die im Bieterleitfaden definierten Wertungskriterien. Bei den abweichenden Angaben in der Angebotsaufforderung handelt es sich um einen Übertragungsfehler aus einem veralteten Arbeitsstand der Vergabeunterlagen.


Mit freundlichen Grüßen

Lukas Kurth

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