VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Verfahrens sind nachfolgende Bieterfragen eingegangen, die ich Ihnen in Rücksprache mit der Bedarfsstelle (Amt für Soziales und Wohnen) beantworten möchte.
1. Verstehen wir es richtig, dass innerhalb des Personalschlüssels bereits eine Urlaub- und Krankheitsvertretung enthalten ist oder müssen wir diese zusätzlich einkalkulieren? (LB S. 7)
Antwort: In der Leistungsbeschreibung sind die Personalschlüssel bezogen auf die jeweilige Kapazität benannt. Hier sind die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Präsenz gemeint.
2. Wer übernimmt die Kosten für eine Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma?
Antwort: Die Kosten einer möglichen Schädlingsbekämpfung trägt der Auftragnehmer.
3. Werden die Heizungen vor Ort mit Öl, Gas, Elektro oder Fernwärme betrieben?
Antwort: Aktuell werden die Unterkünfte wie folgt beheizt:
- Grimbergstraße: Hybridanlage Kombination aus Gas und Luft-Wärmepumpe
- Hülsenbruchstraße 30: Fernwärme
- Karl-Meyer-Straße 42: Gas
- Lerchenstraße: Flüssiggas
- Papestraße: Fernwärme
- Ruhrtalstraße: Flüssiggas
- Schuirweg: Öl
- Franziskanerstraße: Fernwärme
- Königgrätzstraße: aktuell Gas, perspektivisch ggf. Fernwärme
4. Verstehen wir es richtig, dass sich das Mindestjahresstundenvolumen von mindestens 80 Stunden auf eine einzelne Person bezieht?
Antwort: Ja.
5. Unter 3.5.2 der LB ist die Rede von einer Kinderbetreuung. Wie ist damit umzugehen? Ist diese zusätzlich zum Personalschlüssel Allgemeine Sozialberatung und -betreuung einzuplanen und mit 1 VZK laut Formblatt 3?
Antwort: Es ist in der Leistungsbeschreibung kein zusätzlicher Stellenumfang für die Kinderbetreuung benannt. Die Kinderbetreuung ist somit in den benannten Personalschlüsseln bereits enthalten.
6. Ist ein Sicherheitsdienst vor Ort? Wenn ja, mit welcher Besetzung und welchen Anwesenheitszeiten?
Antwort: In den Unterkünften ist für die Zeiträume außerhalb des vereinbarten Präsenz der Einrichtungsbetreuung ein Service- und Sicherheitsdienst beauftragt. Übergabezeiten am Morgen und am Abend sind dabei berücksichtigt. Im Einzelfall können Anwesenheitszeiten auch ausgeweitet werden. Die Besetzung hängt ab von der jeweiligen Belegungssituation, aktuell mindestens aber zwei Mitarbeitende.
7. Die Präsenz/Einsatzzeiten der Einrichtungsbetreuung wird von montags bis sonntags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr angegeben. Wie soll das mit 1 VZK o. 2 VZK umgesetzt werden, da hier 84 Stunden in der Woche abgedeckt werden müssen?
Antwort: In der Leistungsbeschreibung sind die Personalschlüssel bezogen auf die jeweilige Kapazität benannt. Hier sind die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Präsenz gemeint. Präsenzzeiten und individuelle Arbeitszeiten sollten Bestandteil der Kalkulation sein.
Ich hoffe, dass wir Ihnen die Rückfragen zufriedenstellend beantworten konnten. Bei weiteren Rückfragen lassen Sie mir gerne eine Kommunikationsnachricht über den Vergabemarktplatz zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
S. Lake
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Verfahrens ist zu der Beantwortung der Bieterfragen vom 22.04.2025 noch folgende Bieterfrage eingegangen, die ich Ihnen in Rücksprache mit der Bedarfsstelle (Amt für Soziales und Wohnen) beantworten möchte.
Rückfragen zu der Frage 1: Leistungsbeschreibung, Seite 8/9, Punkt 3.5.2 Allgemeine Sozialberatung und -betreuung:
a) Wird von den verbleibenden 50% des Personals nur ein akademischer Abschluss als gleichwertig anerkannt oder sind Ausbildungsberufe ebenfalls als gleichwertig anzusehen?
Antwort: Ein akademischer Abschluss ist nicht das alleinige Kriterium für Gleichwertigkeit. Gefordert sind gleichwertige berufliche Erfahrungen und Kenntnisse, die in der Praxis zur Erledigung der Aufgabe befähigen.
Gleichwertigkeit in Bezug auf Berufsbilder/Qualifikationen und Erfahrungen bezieht sich zum einen auf ausländische Mitbewerber*innen und zum anderen auf thematisch und inhaltlich naheliegende Studien- und Ausbildungsgänge. Beispiele sind hier sicherlich in den Bereichen der Sozialen Arbeit, Psychologie, Erziehung und Pädagogik zu finden. Von einer konkreten und abschließenden Benennung von Berufsbildern wird an dieser Stelle aber abgesehen, da es allein in diesen Bereichen schon eine große Vielfalt an unterschiedlichen Berufsbildern und Studiengängen gibt. An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorgenannte Aufzählung nicht abschließend ist und die Auftraggeberin sich eine Einzelfallprüfung vorbehält.
b) Ist der Abschluss als staatlich geprüfter Sozialassistent als gleichwertig anzusehen?
Antwort: Nein.
Ich hoffe, dass wir Ihnen die Rückfragen zufriedenstellend beantworten konnten. Bei weiteren Rückfragen lassen Sie mir gerne eine Kommunikationsnachricht über den Vergabemarktplatz zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
S. Lake
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Verfahrens sind mehrere Bieterfragen eingegangen, die ich Ihnen in Rücksprache mit der Bedarfsstelle (Amt für Soziales und Wohnen) beantworten möchte.
Fragen zu den Losen 4 und 5:
1. Handelt es sich um einen Betriebsübergang nach §613a BGB ?
Wenn ja, bitten wir um eine Detailierung bezüglich möglicher Vergütungsstrukturen bei dem aktuellen Träger, Personalumfang und kalkulationsrelevante Details.
Antwort: Nein. Sämtliches Personal ist durch die/den Auftragnehmer/in zu stellen.
2. Ist es richtig, dass das Objekt dem zukünftigen Betreiber in einem Zustand übergeben wird, welcher den gesetzlichen Anforderungen an Brandschutz, Hygiene und Arbeitssicherheit gerecht wird?
Antwort: Ja.
3. Können Sie uns bitte ein Raumbuch, sowie Grundrisse zur Verfügung stellen?
Antwort: Die Grundrisspläne zum Schuirweg befinden sich in der Anlage dieser Kommunikationsnachricht. Die Pläne der Königgrätzstraße wurden bereits veröffentlicht (s. Kommunikationsnachricht vom 23.04.2025)
Die Pläne für die Franziskanerstraße werden zeitnah zur Verfügung gestellt.
4. Stellt der Auftraggeber den Bewohnern WLAN zur Verfügung? Falls nein, ist dies durch den Auftragnehmer umzusetzen?
Antwort: Ja. WLAN wird durch die Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.
5. Ist der Betreiber für die DGUV V3 Prüfung zuständig? Wenn ja, ist dieser lediglich für die selbstbeschafften, betreibereigenen Geräte zuständig oder auch die der Bewohner?
Antwort: Die entsprechenden Prüfungen obliegen der Auftraggeberin mit Ausnahme der durch den Auftragnehmer eingebrachten Geräte.
6. Wer ist für die Wartung der Brandmeldeanlage und weiteren technischen Anlagen innerhalb des Objektes verantwortlich?
Antwort: Die Auftraggeberin.
7. Ist eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr vorhanden? Wenn ja, wer trägt die Kosten für mögliche Fehlalarme?
Antwort:
Los 4: Eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr ist vorhanden.
Los 5: Die Königgrätzstraße verfügt über eine Brandmeldeanlage, die Franziskanerstraße als Wohnunterkunft nicht.
Die Feststellung des Kostenträgers erfolgt in einer Einzelfallprüfung.
8. Besteht ein Schädlingsbefall, welcher derzeit schon fachgerecht bekämpft wird?
Antwort: Aktuell ist kein Schädlingsbefall bekannt.
9. Wer trägt die Kosten für die jährlichen Trinkwasserkontrollen?
Antwort: Die Auftraggeberin.
10. Zu welchen Zeiten hat das Betreiberpersonal am 24.12. und dem 31.12. anwesend zu sein, wenn diese Tage auf einen Werktag fallen?
Antwort:
Hierzu wird verwiesen auf Ziffer 3.5.1 bis 3.5.3 der Leistungsbeschreibung:
- Einrichtungsleitung
Die ständige Erreichbarkeit der Einrichtungsleitung oder der Stellvertretung ist auch nachts und an Wochenenden sicherzustellen (Rufbereitschaft).
- Allgemeine Sozialberatung und -betreuung:
montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Einrichtungsbetreuung
montags bis sonntags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Die beiden angefragten Tage sind keine Feiertage.
11. Können Sie bitte mitteilen, wie viele Gemeinschaftsräume und wie viele Büros vorhanden sind?
Antwort:
Im Schuirweg sind 8 Sozialräume sowie 8 Büroräume vorhanden.
In der Königgrätzstraße sind 7 Sozialräume sowie 6 Büroräume geplant.
In der Franziskanerstraße sind 4 Büroräume geplant. Die Anzahl der Sozialräume ist noch in Abstimmung.
12. Wie viele alleinreisende Männer wohnen in der Unterkunft?
Antwort: Derzeit befinden sich 51 alleinreisende Männer in der Unterkunft Schuirweg.
13. Wie viele alleinreisende Frauen wohnen in der Unterkunft?
Antwort: Derzeit befinden sich 9 alleinreisende Frauen in der Unterkunft Schuirweg.
14. Wie viele Kinder von 0 bis 6, von 7 bis 12 und von 13 bis 18 Jahren wohnen in der Unterkunft?
Antwort:
Im Schuirweg leben derzeit:
- 0-6 Jahre 12 Kinder
- 7-12 Jahre 18 Kinder
- 13-18 Jahre 10 Kinder
15. Wie viele Familien wohnen in der Unterkunft?
Antwort: Derzeit befinden sich 29 Familien in der Unterkunft Schuirweg.
Ich hoffe, dass wir Ihnen die Rückfragen zufriedenstellend beantworten konnten. Bei weiteren Rückfragen lassen Sie mir gerne eine Kommunikationsnachricht über den Vergabemarktplatz zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
S.Lake
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Schuirweg Grundrisse (Anlage 2a).pdf | 25.04.2025 | 557,8 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Verfahrens sind nachfolgende Bieterfragen eingegangen, die ich Ihnen in Rücksprache mit der Bedarfsstelle (Amt für Soziales und Wohnen) beantworten möchte.
1.) Laut Leistungsbeschreibung, Seite 8/9, Punkt 3.5.2 Allgemeine Sozialberatung und -betreuung sollen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine "Abgeschlossene Berufsausbildung als Dipl. Sozialarbeiter/in bzw. Dipl. Sozialpädagog/in oder gleichwertige berufliche Erfahrungen und Kenntnisse, die in der Praxis zur Erledigung der Aufgabe befähigen; mind. 50% des zum Einsatz kommenden Personals verfügt über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Dipl. Sozialarbeiter/in bzw. Dipl. Sozialpädagog/in oder gleichwertig". Wenn nur 50% des zum Einsatz kommenden Personals über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Dipl. Sozialarbeiter/in bzw. Dipl. Sozialpädagog/in oder gleichwertig verfügen soll, über welche berufliche Qualifikation sollen die restlichen 50% des Personals verfügen?
Antwort: Von den verbleibenden 50% wird erwartet, dass diese über gleichwertige berufliche Erfahrungen und Kenntnisse verfügen, die in der Praxis zur Erledigung der Aufgabe befähigen.
2.) Leider sind die genannten Lagepläne in den Angebotsunterlagen nicht vorhanden. Würden Sie bitte diese zur Verfügung stellen?
Antwort: Die Pläne befinden sich im Anhang dieser Kommunikationsnachricht.
3.) Laut Leistungsbeschreibung erfolgt die Bewertung der Plausibilität anhand der Eingruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den tariflichen Entgeltgruppen. Verstehen wir es richtig, das Unternehmen ohne Tarifvertrag, gleichwertig behandelt werden, wenn diese Gehälter zahlen, die am Tarifvertrag angelehnt sind?
Antwort: Sofern die Gehaltszahlungen der tariflichen Entgeltgruppe gleichwertig sind, erfolgt auch die Bewertung gleichwertig.
4.) Zu 3.5.3 Einrichtungsbetreuung: Laut Leistungsbeschreibung, Seite 11: "Bezüglich der Eingruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt die Bewertung der Plausibilität anhand der Entgeltgruppe S 3 TVöD SuE oder E 3 TVöD." Bei diesen beiden Entgeltgruppen gehen allerdings die Gehälter recht weit auseinander, nach welchen Kriterien würde hier die Plausibilitätsprüfung erfolgen?
Antwort: Da beide Entgeltgruppen genannt sind, sind beide auch Bewertungsmaßstab und somit alternative Grundlagen im Rahmen der Plausibilitätsprüfung.
5.) Leistungsbeschreibung, S. 4: Ist es richtig, dass der Auftraggeber die Kosten für möglichen Baumschnitt übernimmt?
Antwort: Die Baumschnittarbeiten, die regelmäßig oder zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr erforderlich sind, werden durch den Auftraggeber durchgeführt oder beauftragt. Alle anderen Grünschnitt- und Pflegearbeiten sind vom Betreiber zu übernehmen.
6.) Leistungsbeschreibung, S. 4,: Einsatz Arbeitsgelegenheiten gem. § 5 AsylbLG: Ist es richtig, dass der Auftragnehmer hier nur in Vorleistung geht und die Kosten (Vergütung mit 0,80 EUR/Stunde) später vom Auftraggeber zurückerstattet werden?
Antwort: Nein, diese Kosten sind vom Auftragnehmer zu übernehmen (s. Pt. 3.2 letzter Satz der Leistungsbeschreibung)
Ich hoffe, dass wir Ihnen die Rückfragen zufriedenstellend beantworten konnten. Bei weiteren Rückfragen lassen Sie mir gerne eine Kommunikationsnachricht über den Vergabemarktplatz zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
S. Lake
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Verkehrssicherungspflicht Asyl Papestr.pdf | 23.04.2025 | 333,8 KB | ||
Verkehrssicherungspflicht Franziskaner.pdf | 23.04.2025 | 274,3 KB | ||
Verkehrssicherungspflicht Grimbergstraße.pdf | 23.04.2025 | 839,7 KB | ||
Verkehrssicherungspflicht Hülsenbruchstraße.pdf | 23.04.2025 | 117,7 KB | ||
Verkehrssicherungspflicht Karl-Meyer-Straße.pdf | 23.04.2025 | 76,8 KB | ||
Verkehrssicherungspflicht Königgrätz.pdf | 23.04.2025 | 231,8 KB | ||
Verkehrssicherungspflicht Lerchenstraße.pdf | 23.04.2025 | 563,1 KB | ||
Verkehrssicherungspflicht Ruhrtalstraße.pdf | 23.04.2025 | 960,5 KB | ||
Verkehrssicherungspflicht Schuirweg.pdf | 23.04.2025 | 399,4 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Verfahrens ist nachfolgende Bieterfrage eingegangen, die ich Ihnen in Rücksprache mit der Bedarfsstelle (Amt für Soziales und Wohnen) wie folgt beantworten möchte:
Frage: In der Angebotsaufforderung ist angegeben, dass sich das Angebot auf mehrere Lose oder auf ein Los erstrecken kann.
In der Auftragsbekanntmachung auf e-Vergabe steht "Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann" = 2.
Können Sie bestätigen, dass es nicht möglich ist, auf mehr als 2 Lose ein Angebot einzureichen.
Antwort: Hiermit bestätigen wir, dass es leider nicht möglich ist, ein Angebot auf mehr als 2 Lose einzureichen.
Bei weiteren Rückfragen lassen Sie mir gerne eine Kommunikationsnachricht über den Vergabemarktplatz zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
S. Lake
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Verfahrens sind nachfolgende Bieterfragen eingegangen, die ich Ihnen in Rücksprache mit der Bedarfsstelle (Amt für Soziales und Wohnen) beantworten möchte.
Frage: Die vorliegende Ausschreibung sieht eine Beschränkung auf zwei Lose pro Bieter vor. Besteht die Möglichkeit im Rahmen einer Vergabeänderung zu einer Erweiterung auf drei Lose pro Bieter? Wenn Bieter A bevollmächtigtes Mitglied der Bietergemeinschaft ist und Bieter B Teil der Bietergemeinschaft; gilt diese Beteiligung für Bieter B als Losabgabe im Sinne der Beschränkungen auf zwei Lose oder könnte Bieter B sich noch auf zwei andere Lose bewerben?
Antwort: Ich bedauere Ihnen mitzuteilen, dass sich die Angebote nur auf bis zu zwei Lose erstrecken können (siehe Ziffer 2 des Bieterleitfadens). Eine Erweiterung auf drei Lose ist daher nicht möglich.
Wenn eine Bietergemeinschaft gebildet wird, wird das Angebot dem federführenden Mitglied der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Frage: Ist die Mietvertragslaufzeit bei angemieteten Immobilien der Ausschreibung analog zur Vergabelaufzeit (mindestens zwei Jahre)?
Antwort: Die Miete des Gebäudes ist nicht Bestandteil der Ausschreibung. Es handelt sich hierbei um ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Essen und dem Eigentümer der Immobilie. Nähere Details zur Leistungsdauer können der Ziffer 2 des Bieterleitfadens entnommen werden.
Ich hoffe, dass wir Ihnen die Rückfragen zufriedenstellend beantworten konnten. Bei weiteren Rückfragen lassen Sie mir gerne eine Kommunikationsnachricht über den Vergabemarktplatz zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
S. Lake
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die in der Nachricht vom 16.04.2025 erwähnten Planungsunterlagen befinden sich im Anhang dieser Kommunikationsnachricht.
Mit freundlichen Grüßen
S. Lake
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Königgrätzstraße.pdf | 23.04.2025 | 4,6 MB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass eine Besichtigung der Immobilie Königgrätzstraße (Los 5) innerhalb des Gebäudes derzeit nicht möglich ist, da dort Abbrucharbeiten stattfinden.
Aus diesem Grund ist eine Besichtigung des Objektes und dem Umfeld zum aktuellen Zeitpunkt lediglich von außen möglich. Damit Sie dennoch einen Eindruck erhalten, wie das Objekt nach dem Umbau gestaltet sein wird, können wir Ihnen jedoch entsprechende Pläne zur Verfügung stellen.
Die Planungsunterlagen werden Ihnen zeitnah per Kommunikationsnachricht zur Verfügung gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
S. Lake
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Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Verfahrens ist nachfolgende Bieterfrage eingegangen, die ich Ihnen in Rücksprache mit der Bedarfsstelle (Amt für Soziales und Wohnen) beantworten möchte.
Frage:
In den Vergabeunterlagen wird angegeben, dass zu Beginn der Leistungserbringung die aktuell betriebene Kapazität maßgeblich ist.
Für Los 5 wird die aktuell betriebene Kapazität mit "0" angeben.
Ist davon auszugehen, dass beide Einrichtungen ab Beginn der Zuschlagsfrist mit der angegeben Vollkapazität (je 150) betrieben werden und dementsprechend das Personal im Angebot für eine Belegung von jeweils 150 Menschen angegeben wird?
Falls nicht, wann und mit welcher Kapazität werden die Häuser belegt und auf welcher "Startkapazität" basierend soll im Angebot das Personal angeben werden?
Antwort:
Zu Vertragsbeginn ist zunächst von einer Belegung von 100 Personen in der Franziskanerstraße auszugehen. In der Königgrätzstraße finden aktuell noch Umbauarbeiten statt. Sobald diese abgeschlossen sind, ist eine Ausweitung auf bis zu 300 Personen vorgesehen.
Ich hoffe, dass wir Ihnen die Rückfrage zufriedenstellend beantworten konnten. Bei weiteren Rückfragen lassen Sie mir gerne eine Kommunikationsnachricht über den Vergabemarktplatz zukommen.
Wir freuen uns über Ihre Beteiligung und ein Angebot von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
S.Lake
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es sind Bieterfragen zu Besichtigungen der Unterkünfte vor Angebotsabgabe eingegangen, die ich Ihnen wie folgt beantworten möchte:
Besichtigungen der Einrichtungen sind nach Terminabsprache mit dem Fachbereich 50/Sozialamt (Ansprechpartner: Herr Klink, Rufnummer: 0201 8850270; ludger.klink@sozialamt.essen.de) möglich.
Ob eine Besichtigung aller Einrichtungen an einem Tag erfolgen kann, hängt von den terminlichen Kapazitäten im Einzelfall ab. Interessensbekundungen sind bis zum 22.04.2025 an die genannte Adresse zu richten; die Besichtigungen selbst werden bis zum 28.04.2025 durchgeführt. Bitte teilen Sie bereits im Rahmen der Interessensbekundung vorab mit, welche Einrichtung Sie besichtigen wollen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes seitens des Bieters im Rahmen der Besichtigungstermine keine Bieterfragen gestellt werden dürfen und seitens der Auftraggeberin auch nicht beantwortet werden.
Etwaige Fragen können allerdings im Nachgang der Besichtigungstermine über die Vergabeplattform eingereicht werden und werden von der Auftraggeberin fristgerecht beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christina Kührlings
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