Beschaffung von 21 Krankentransportwagen Typ A2/B für die Feuerwehr Essen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von 21 Krankentransportwagen Typ A2/B für die Feuerwehr Essen nach DIN EN 1846, DIN 14502 nach DIN EN 1789:2020+A1:2023.
Zum Zeitpunkt der Auslieferung müssen die Krankentransportwagen (KTW):-nach den gültigen DIN bzw. EN- Vorschriften,-der StVZO,-den Unfallverhütungsvorschriften,-dem DVS-Merkblatt 0211 (Druckgasflaschen in -geschlossenen KFZ,-dem neuesten Stand der Technik,-den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen und-in seinem Gesamtausbau den gültigen EMV- Bestimmungen entsprechen.
Weitere Details sind den einschlägigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Bieterreferenzen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Fotodokumentation Fertigungsplätze / Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - Zuverlässigkeitserklärungen gem. § 122 ff. GWBAnzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
Referenzleistungen - Der Bieter hat mit Angebotsabgabe mindestens drei geeignete Referenzen aus den drei letzten Geschäftsjahren zu nennen, die die Herstellung von Krankentransportwagen zum Gegenstand gehabt haben. Konkret sind Angaben über die Herstellung von Krankentransportwagen, der Fahrzeugart, der Leistungszeit sowie des Referenzgebers zu tätigen. Die Referenzen mit den entsprechenden Angaben sind auf einer separaten Anlage zusammenzustellen und dem Angebot beizufügen.
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung (Abfrage gem. Anlage 02)- Eigenerklärung Informationen zum Bieter (Abfrage gem. Anlage 03)- Eigenerklärung Sanktionspaket Russland (Abfrage gem. Anlage 04)