Die Auftraggeberin Stadt Essen, im Folgenden AG genannt, vertreten durch den Oberbürgermeister, schreibt die Lieferung von Spiel- und Beschäftigungsmaterialien für den Fachbereich Schule aus. Der Auftragnehmer, im Folgenden AN genannt, verpflichtet sich bei Auftragsausführung den nachfolgenden Bedingungen und Ausführungsmodalitäten zu entsprechen.
Gegenstand dieser Beschaffung ist die Lieferung von verschiedenen Spiel- und Beschäftigungsmaterialien für die Ganztagsbetreuung an Grund- und Förderschulen im Stadtgebiet Essen, wobei die Spiel- und Beschäftigungsmaterialien als einzelne Fachlose vergeben werden. Es handelt sich hierbei um das Wiederholungsverfahren derer Lose bzw. Produktgruppen, welche im Rahmen des Ursprungsverfahrens V-2025-0345 nicht vergeben werden konnten. Es werden folgende Spiel- und Beschäftigungsmaterialien benötigt:Los 1: Kugelbahn-Bausatz (ehemals Los 4)Los 2: Bausatzwagen Grundformen (ehemals Los 4)Los 3: Klemmbausteine-Set (ehemals Los 4)Los 4: Magnetbausteine-Set (ehemals Los 4)Los 5: Bewegungsbaustelle (ehemals Los 7)Die angebotenen Produkte müssen den nachfolgenden Mindestanforderungen sowie den Anforderungen an die Gerätesicherheit und Umweltverträglichkeit (s. Anlage 03) entsprechen. Zu jedem angebotenen Produkt ist ein Produktdatenblatt einzureichen, aus dem sich die erforderlichen Produktdaten ergeben. Die AG behält sich vor, die angeboten Spiel- und Beschäftigungsmaterialien zu bemustern (s. Ziffer 1.2 im Bieterleitfaden). Die Mindestanforderungen sowie die Aufführungsmodalitäten sind den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Die angebotenen Produkte müssen den Mindestanforderungen sowie den Anforderungen an die Gerätesicherheit und Umweltverträglichkeit (s. Anlage 03) entsprechen.
Beim vorliegenden Beschaffungsvorgang werden neben dem unterbreiteten Angebotspreis zusätzlich qualitative Zuschlagskriterien zugrunde gelegt. Im Rahmen der Qualitätsbewertung werden nachhaltige Merkmale der Leistungserbringung positiv bewertet (s. Ziffer 2.2.2. Bieterleitfaden).
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB gem. Eigenerklärung zur Eignung
Anlage 04: Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung Informationen zum Bieter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Bieterreferenzen (Abfrage gem. Anlage 04) - Bieterrenferenzen: Der Bieter hat Referenzen über die Lieferung von Spiel- und Beschäftigungsmaterialien nachzuweisen. Als vergleichbar gelten Referenzen, deren Auftragswert mindestens 80 % des geschätzten Auftragswertes des jeweiligen Loses beträgt. Alternativ kann die Vergleichbarkeit durch die Lieferung entsprechender Mengen im Jahresdurchschnitt nachgewiesen werden. Sofern die Anforderungen nicht durch eine einzelne Referenz nachgewiesen werden können, ist die Zusammenfassung mehrerer Referenzen zulässig. Die Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn die geforderte Größenordnung durch maximal drei Auftraggeber im selben Zeitraum erreicht wird. Sofern ein Bieter ein Angebot für mehrere Lose einreicht, müssen die nachgewiesenen Referenzen in ihrer Größenordnung geeignet sein, den Gesamtauftragswert der Lose abzudecken, für die der Bieter den Zuschlag erhalten kann. Die Referenzen dürfen sich auf laufende und abgeschlossene Aufträge beziehen. Sie dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotsfrist; Abfrage gem. Anlage 04).
- Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen gem. beigefügtem Vordruck (Anlage 04) oder alternativ bei Eintragung in die Bieterdatenbank PQ-VOL ein Zertifikat über diese Eintragung. Auf § 48 Abs. 8 VgV im Hinblick auf das Ausstellungsdatum der Bescheinigungen wird verwiesen. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Vergabestelle die Nachweise mit dem mitzuteilenden Zugangscode einsehen kann. Nachweise, die nicht in der Präqualifizierungsdatenbank enthalten sind, müssen ergänzend eingereicht werden. Die Anlage 04 fordert zudem Angaben zuro Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfteo Zuverlässigkeitserklärungen (§ 122 ff. GWB)
- Eigenerklärung Russland Sanktionen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Bezügen zu Russland gem. Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022
138 Kugelbahn-Bausätze
62 Bausatzwagen Grundformen
414 Klemmbausteine-Sets
466 Magnetbausteine-Sets
35 Bewegungsbaustellen