Gegenstand der Ausschreibung ist der Vertragsabschluss von Service/-und Reparaturpaketen von 23 Fahrzeugen der Modelle Sprinter (Anzahl:2; HSN: 2222 TSN: 000) und Vito (Anzahl:21; HSN: 2222 TSN: BFD) für die zentrale Ausländerbehörde der Stadt Essen. Der Servicevertrag muss eine Laufzeit von mindestens 96 Monaten, bei einer jeweiligen Kilometerlaufleistung von 300.000 Km, beinhalten. Zunächst soll der Servicevertrag 16 Mercedes-Benz des Typs Vito und 2 Mercedes-Benz des Typs Sprinter umfassen. Weitere 5 Mercedes-Benz des Typs Vito sollen im 1. Quartal 2026 mit dem Servicevertrag abgedeckt werden.
Art und Umfang der Beschaffung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Nicht absehbar.
Umkreis 20 Km Rathaus Porscheplatz, 45121 Essen.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
gem. Eigenerklärung zur Eignung
gem. § 129 StGB
gem. § 261, 98c StGB
gem. §§ 263, 264 StGB
gem. § 299 StGB
gem. §§ 232, 233, 233a StGB
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
gem. §§ 324, 324a, 326 StGB
gem. § 21 SchwarzArbG, § 266 a Abs. 1, 2 und 4 StGB, § 404 Abs. 1 od. Abs. 2 Nr. 3 SGB III, § 18 MiArbG und § 21 Abs 1 i.V.m. § 23 AEntG
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
gem. §§ 283 - 283d
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
gem. § 298 StGB
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 oder 9 GWB
Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Eignung
Einzureichende Unterlagen:- Eigenerklärung zur Eignung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)