Rahmenvertrag zur Lieferung von Feuerwehr-Uniformen
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Bieterleitfaden Ziffer 3.3
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage 04) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Formular Bieterreferenzen (Anlage 05) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung detaillierte Unternehmensinformationen (Anlage 06) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung Sanktionspaket Russland (Anlage 08) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Kopie des Versicherungsscheins oder schriftliche Bestätigung der Versicherung über Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Zertifikatskopie DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Zertifikatskopie DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Zertifikatskopie oder Nachweis Dritter über die Mitgliedschaft mindestens einer Mitgliedsinitiative oder gleichwertig (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachhaltigkeitsbericht und/oder Code of Conduct mit Darstellung von Maßnahmen zur Umsetzung der oben genannten Gütezeichen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Unbedenklichkeitserklärungen und/ oder REACH Konformitätserklärungen und / oder Prüfberichte (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Zertifikatskopie oder Nachweis eins akkreditierten Prüfinstitut über die Bestätigung von validierten Wasch- und Trocknungsverfahren (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage 04)
Formular Bieterreferenzen (Anlage 05) - - Referenzen werden im Rahmen des Formulars Bieterreferenzen (Anlage 05) abgefragt. Als vergleichbare und zulässige Referenzen werden solche angesehen, die mit der zu vergebende Leistung hinsichtlich der Art und des Umfangs (Grundbeauftragung, siehe Rahmenvertrag) vergleichbar und nicht älter als drei Jahre sind.o Es sind mindestens drei (zum Stichtag der Bekanntmachung der Ausschreibung maximal drei Jahre zurückliegende) Referenzen über vergleichbare Aufträge zu benennen, deren Mindestleistung mit den Stückzahlen, der Laufzeit und des Leistungsumfanges dieser Ausschreibung vergleichbar ist. Verträge der Referenzen dürfen nicht vorzeitig, z.B. aufgrund von Mängeln der Dienstleistung, gekündigt worden sein. Ist dies der Fall, gilt die Referenz als nicht erbracht.Vergleichbare Leistungen sind die Lieferung von Schutzausrüstung und Bekleidungsteile aus dem Bereich Corporate Wear in vergleichbarer Art (Materialität, Konfektion und Normierung) und Umfang (min. 80 % der insgesamt ausgeschriebenen Stückzahlen). o Für die Referenzen ist die Anlage 05 auszufüllen
Eigenerklärung detaillierte Unternehmensinformationen (Anlage 06) - - Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften (Abfrage gem. Anlage 06)- Eintragungen im Berufsregister (Abfrage gem. Anlage 06)- Eintragungen im Handelsregister (Abfrage gem. Anlage 06)- Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Abfrage gem. Anlage 06). Bietergemeinschaften haben entsprechende Umsatzangaben für alle Mitglieder zu machen; es genügt die entsprechende Summenangabe für alle Mitglieder zusammen.- Die in der Anlage 06 "Eigenerklärung mit detaillierten Unternehmensinformationen" aufgeführten Kriterien, wie z.B. Managementsysteme, Validierte Verfahren, Bestätigungen externer Stellen, sind verpflichtende Angaben. Werden vom Bieter eine oder mehrere Auskünfte mit NEIN beantwortet, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Eigenerklärung Sanktionspaket Russland (Anlage 08)
Kopie des Versicherungsscheins oder schriftliche Bestätigung der Versicherung über Betriebshaftpflichtversicherung
Zertifikatskopie DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig - o Es ist ein aktuell gültiges Zertifikat über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig, aktuell gültig und fortlaufend für die Vertragslaufzeit aufrechterhalten, extern auditiert und seit Einführung regelmäßig re-auditiert durch eine akkreditierte Stelle, einzureichen. Das Qualitätsmanagementsystem muss bereits vollständig eingeführt sein; die entsprechenden Zertifikate sind der AG jederzeit zugänglich zu machen. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter darzulegen.
Zertifikatskopie DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig - Es ist ein aktuell gültiges Zertifikat über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig, aktuell gültig und fortlaufend für die Vertragslaufzeit aufrechterhalten, extern auditiert und seit Einführung regelmäßig re-auditiert durch eine akkreditierte Stelle, einzureichen. Das Qualitätsmanagementsystem muss bereits vollständig eingeführt sein; die entsprechenden Zertifikate sind der AG jederzeit zugänglich zu machen. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter darzulegen.
Zertifikatskopie oder Nachweis Dritter über die Mitgliedschaft mindestens einer Mitgliedsinitiative oder gleichwertig - Es ist ein Zertifikat über eine der nachfolgenden Mitgliedschaften in mindestens einer Mitgliedsinitiative - oder gleichwertig, einzureichen:- amfori - Business Social Compliance Initiative (BSCI) - Fair Labor Association (FLA)- Fair Wear Foundation (FWF)Alternativ kann der Nachweis über die Nachhaltigkeit (Umweltfreundlichkeit und Sozialverträglichkeit) durch Mitgliedschaft in gleichwertigen Initiativen bzw. Vorlage gleichwertiger Produktsiegel erbracht werden. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter darzulegen und ist besonders in den Aspekten Sozialverträglichkeit, Umweltfreundlichkeit ausführlich zu beschreiben. Die Glaubwürdigkeit wird als gleichwertig angesehen, wenn Nachhaltigkeitsstandards durch Überwachungsmechanismen (z.B. Audits / Kontrollen / Zertifizierungen) durch eine Dritte (nicht AN/Bieter), unabhängige Prüfinstanz (unabhängige Organisation) durchgeführt, überprüft und anschießend bestätigt (Bestätigungen, Zertifikate) wurden.Die Prüfberichte dürfen bei Angebotsabgabe nicht älter als zwei Jahre sein. Gütezeichen (Mitgliedsinitiativen) müssen vollständig eingeführt und von einer externen Stelle ausgestellt worden sein. Weiterhin müssen sie über die gesamte Vertragslaufzeit fortlaufend erhalten bleiben. Die Zertifikate oder Bestätigungen sind der AG jederzeit zugänglich zu machen.Sofern ein Unternehmen aus ihr nicht zurechenbaren Gründen keine Möglichkeit zu einer Zertifizierung hatte, werden seitens der AG auch andere als die oben genannten Belege akzeptiert, wenn das Unternehmen durch diese nachweisen kann, dass die von ihm zu erbringende Leistung die Anforderungen der oben angeführten Mitgliedsinitiativen in gleichwertiger Weise erfüllt.Sofern der Herstellungsprozess nicht in einem Staat oder Gebiet erfolgte, welches auf der DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete aufgeführt ist, ist durch den Bieter eine qualifizierte Herkunftserklärung vorzulegen, aus der eindeutig hervorgeht, wo der Herstellungsprozess für die zu beschaffende Ware stattfindet. Eine Herkunftserklärung muss mindestens Angaben über den Herkunftsort und die Produktionsstätte der Ware enthalten. Mit Angebotsabgabe ist bereits der Herkunftsort zu benennen.
Nachhaltigkeitsbericht und/oder Code of Conduct mit Darstellung von Maßnahmen zur Umsetzung der oben genannten Gütezeichen
Unbedenklichkeitserklärungen und/ oder REACH Konformitätserklärungen und / oder Prüfberichte
Zertifikatskopie oder Nachweis eins akkreditierten Prüfinstitut über die Bestätigung von validierten Wasch- und Trocknungsverfahren - Es ist ein Zertifikat oder ein entsprechender Nachweis Dritter mit der Eigenerklärung einzureichen über die Bestätigung von validierten Wasch- und Trocknungs-verfahren (desinfizierend und nicht desinfizierend) für die angebotene PSA. Gefordert werden mindestens 50 Aufbereitungszyklen (Waschen & Trocknen) ohne Beeinträchtigung der Schutzfunktion und der Zutaten. Die Nachweise sind von einem akkreditierten Prüfinstitut validiert worden.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage 04)- Eigenerklärung detaillierte Unternehmensinformationen (Anlage 06)