Abschluss eines Rahmenvertrages zur Erbringung von Sprachmittler*innen-Dienstleistungen im Rahmen von Aufgabenbereichen im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen für das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Essen.
siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 02)
Es soll ein Rahmenvertrag mit einem*einer Dienstleister*Dienstleisterin für die Zeit von einem Kalenderjahr (Basislaufzeit) mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Kalenderjahr (maximale Laufzeit somit vier Jahre) geschlossen werden. Vertragsbeginn ist der 01.01.2027. Der Vertrag endet in jedem Fall spätestens zum 31.12.2030.
2030
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bieterreferenzen (Anlage 04) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 03) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung Eingesetztes Personal (Anlage 06) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Datenschutz- und Verschwiegenheitserklärung (Anlage 07) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 03)
Referenzen (Anlage 04) - Referenzen werden im Rahmen der Anlage 04 abgefragt. Durch die*den Bieter*in sind mind. zwei Referenzen für die Durchführung von Sprachmittler*innen-Dienstleistungen nachzuweisen. Die Leistungen müssen für eine öffentliche Verwaltung (Kommune >100.000 Einwohner) über einen ununterbrochenen Zeitraum von mind. einem Jahr erbracht worden sein. Dabei muss ein Stundenumfang im Jahresdurchschnitt von mind. 3.180 Std. geleistet worden sein. Die Referenzen dürfen sich auf laufende und abgeschlossene Aufträge beziehen und max. fünf Jahre zurückliegen (Stichtag: Angebotsfrist).
Eigenerklärung Eingesetztes Personal (Anlage 06) - Die*der Bieter*in versichert, dass für alle Sprachen lediglich entsprechend geeignetes Personal zum Einsatz kommt (Anlage 06), welches quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht.
Datenschutz- und Verschwiegenheitserklärung (Anlage 07) - Die*der Bieter*in versichert durch die Datenschutz- und Verschwiegenheitserklärung (Anlage 07), dass sie*er alle für die Leistungserbringung eingesetzte Personen zur Verschwiegenheit über die im Laufe des Einsatzes erlangten Kenntnisse verpflichtet. Die Verschwiegenheitserklärungen der dolmetschenden Personen sind auf Verlangen der AG vorzulegen. Die*der Bieter*in verpflichtet sich zudem, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung sowie die Vorschriften zum Sozialdatenschutz (§§ 61-68 SGB VIII, §§ 67 ff. SGB X) einzuhalten.
Eigenerklärung Sanktionspaket Russland (Anlage 08) - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Bezügen zu Russland gem. Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022
Auf die sonstigen Eignungsbedingungen (s.o.) wird verwiesen.