Rahmenvertrag für ärztliche Dienstleistungen im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für ärztliche Dienstleistungen im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) der Stadt Essen.
Weitere Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Zur Durchführung dieser ärztlichen Dienstleistungen soll ein Rahmenvertrag für zunächst ein Kalenderjahr (01.11.2026 - 31.10.2027) mit der dreimaligen Verlängerungsoption um ein weiteres Kalenderjahr ausgeschrieben werden. Nach Ziehung aller Verlängerungsoption endet der Rahmen-vertrag somit spätestens am 31.10.2030.
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Anlage 04 Formular Bieterreferenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis über Approbation (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Eigenerklärung Sprachkenntnisse (Anlage 05) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis über Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 03) - - Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften (Abfrage gem. Anlage 03)- Eintragungen im Berufsregister (Abfrage gem. Anlage 03)- Eintragungen im Handelsregister (Abfrage gem. Anlage 03)
- Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen gem. beigefügtem Vordruck Eintragung (Anlage 03) oder alternativ bei Eintragung in die Bieterdatenbank PQ-VOL ein Zertifikat über diese Eintragung. Die Anlage 03 fordert, neben den bereits unter Ziff. 3.1 und Ziff. 3.2 aufgeführten Angaben, Angaben zu folgenden Punkten:o Zuverlässigkeitserklärungen (§ 122 ff. GWB)o Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
Bieterreferenzen (Anlage 04) - - Durch den Bieter sind zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit min. drei unternehmensbezogene Referenzleistungen über vergleichbare Aufträge nachzuweisen. Maßgeblich hierfür sind die auf dem Formular Bieterreferenzen (Anlage 04) getätigten Angaben. Vergleichbar ist ein Auftrag dann, wenn er die Durchführung von ärztlichen Dienstleistungen für eine kommunale Ausländerbehörde im Zeitraum der letzten drei Jahre zum Gegenstand hat (Stichtag 01.07.2023).
Eigenerklärung Sanktionspaket Russland (Anlage 06)
Eigenerklärung Informationen zum Bieter (Anlage 07)
Nachweis über Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung - - Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (siehe Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung). Für die Teilnahme am Vergabeverfahren reicht der durch die Versicherung erstellte Nachweis einer entsprechenden Versicherungsmöglichkeit im Falle der Beauftragung aus.
-Der AN haftet gegenüber der AG für alle Schäden, die diesem durch schuldhafte Verletzungen der vertraglichen Pflichten entstehen. Ein Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, welche Personen- und Sach- sowie Vermögensschäden in Höhen vona) Personen- und Sachschäden: Deckungssumme i. H. v. 6,00 Mio. Euro b) Vermögensschäden: Deckungssumme i. H. v. 1,00 Mio. Euro für die Dauer der Laufzeit inkl. der Verlängerungsoption abdeckt, ist vorzulegen.Für die Teilnahme am Vergabeverfahren reicht der durch die Versicherung erstellte Nachweis einer entsprechenden Versicherungsmöglichkeit im Falle der Beauftragung aus. Unmittelbar nach Zuschlagserteilung sind entsprechende Versicherungspolicen der AG unaufgefordert vorzulegen.
Eigenerklärung eingesetztes Personal (Anlage 05) - - Personal: Für die Leistung könnten u.a. ein Konsortium von Ärzten*Ärztinnen sowie Vermittlungsagenturen ein Angebot abgeben. Voraussetzung ist, dass alle eingesetzten Ärzte*Ärztinnen die nachfolgenden Mindestanforderungen hinsichtlich ihrer Eignung erfüllen:? Approbation: Die Untersuchungen sind von approbierten Ärzten*Ärztinnen auszuführen, weitere fachliche Qualifikationen sind nicht erforderlich. Mit Angebotseinreichung ist der entsprechende Nachweis über die Approbation als Arzt*Ärztin für jeden*jede der einzusetzende*n Arzt*Ärztin mit einzureichen? Sprachkenntnisse: Deutschkenntnisse mindestens vom Sprachniveau C1 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen oder Deutsch als Muttersprache (Anlage 05).
Auf die sonstigen Eignungsbedingungen (s.o.) wird verwiesen
Der Leistungsumfang für das o.g. Los 1 betrifft hauptsächlich die Prüfung der Reisefähigkeit bei einer durch ausreisepflichtige Person geltend gemachten Reiseunfähigkeit mittels eines qualifizierten Attestes gem. § 60a Abs. 2c AufenthG. Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung ist die Einschätzung des Arztes oder der Ärztin maßgeblich, ob die geltend gemachte Reiseunfähigkeit zu-treffend ist und unter welchen Bedingungen diese ausgeräumt werden kann.
In begründeten Fällen ist eine ärztliche Begleitung zum Flughafen, zu deutschen Außengrenzen und gegebenenfalls bis ins Heimatland der ausreisepflichtigen Ausländer erforderlich - ca. 150 Fälle im Jahr (Schätzgröße - keine verbindliche Abrufmenge). Auch Rückführungen auf dem See-weg sind vom Erfordernis betroffen. Die Begleitung der gesamten Rückführungsmaßnahme bis hin zum (erfolgreichen) Abschluss der Maßnahme ist bei Bedarf / unter Umständen erforderlich. In diesem Zusammenhang sind zu Beginn der Maßnahme alle Betroffenen im Hinblick auf die Vital-werte zu untersuchen und es ist ein sog. Fit-To-Fly (Flugreisetauglichkeitsbescheinigung) auszustellen.
Bei ausländerrechtlichen Ingewahrsamnahmen oder Inhaftierungen ist eine ärztliche Untersuchung notwendig. Ziel dieser Maßnahme ist die Verschriftlichung der Untersuchungsergebnisse und Ausstellung einer Hafttauglichkeitsbescheinigung.