Verfahrensangaben

Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Grün-blaues Innenstadtband und Markt...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
25.02.2026
09.03.2026 09:00 Uhr
16.03.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Essen, Zentrales Vergabemanagement
05113-31001-15
Rathaus, Porscheplatz 1
45127
Essen
Deutschland
DEA13
Zentrales Vergabemanagement
11.Vergabe@essen.de
+49 201-8811410
+49 201-889111410

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Stadt Essen, Zentrales Vergabemanagement
05113-31001-15
Rathaus, Porscheplatz 1
45127
Essen
Deutschland
DEA13
Zentrales Vergabemanagement
11.Vergabe@essen.de
+49 201-8811410
+49 201-889111410

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
02514111691
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251-4111604
+49 251-4112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71400000-2
71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Zur Findung einer zukunftsfähigen, identitätsstiftenden und resilienten Gestaltung des öffentlichen Raums in der Essener Innenstadt lobt die Stadt Essen einen städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) 2013 aus. Der Wettbewerb wird durchgeführt als nichtoffener, einphasiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013. Das Verfahren verläuft anonym. Vor dem Wettbewerb findet ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren statt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Innenstadt Essen befindet sich in einem mehrstufigen, strategisch angelegten Transformationsprozess, der mit der Initiierung des Prozesses "Zukunft.Essen.Innenstadt" begann. Auf dieser Grundlage wurde zunächst ein Leitbild für die zukünftige Entwicklung der Innenstadt erarbeitet. Im Jahr 2025 folgte die Fertigstellung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK), das die inhaltlichen Schwerpunkte und Leitprojekte für die Innenstadtentwicklung definiert. Der begleitend entwickelte Zukunftsplan Innenstadt dient dabei der räumlichen Verortung der im IEK beschriebenen Maßnahmen und bildet die strategische Grundlage für deren Umsetzung. Vor diesem Hintergrund soll der nun ausgeschriebene Wettbewerb zentrale Leitprojekte des IEK weiterqualifizieren und in ein konsistentes städtebauliches und freiraumplanerisches Gesamtkonzept überführen. Die Innenstadt zählt zu den zentralen Entwicklungsschwerpunkten der Stadt und soll als lebendiger, klimaresilienter und vielseitig nutzbarer Stadtraum neu ausgerichtet werden.

Mit dem anstehenden Wettbewerb verfolgt die Stadt Essen das Ziel, zwei zentrale Leitprojekte des IEK - das Grün-blaue Innenstadtband sowie das Marktkirchenumfeld - als zusammenhängenden öffentlichen Raum zu einem zukunftsfähigen, städtebaulich und freiraumplanerisch hochwertigen Gesamtprojekt weiterzuentwickeln. Die in der Innenstadt bestehenden baulichen Strukturen bleiben dabei erhalten; im Fokus steht die qualitätsvolle Umgestaltung des öffentlichen Raums.

Zentrale Themen des Wettbewerbs sind eine deutliche Stärkung der Aufenthaltsqualität, die Förderung klimaangepasster, grüner Stadträume, die Verbesserung der Erschließungs- und Wegeverbindungen sowie die Schaffung attraktiver, nutzungsflexibler Stadträume für unterschiedliche Zielgruppen. Gleichzeitig sollen die im IEK verorteten Maßnahmen in ein konsistentes freiraumplanerisches Konzept überführt und räumlich präzisiert werden. Ein weiteres Ziel ist die gestalterische Vernetzung der nördlichen und südlichen Innenstadt. Im Zusammenhang mit der Wettbewerbsaufgabe soll dabei eine Antwort auf die Frage gefunden werden, wie Haupteinkaufsstraßen zukunftsweisend gestaltet werden können.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA13

Keine

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Die Teilnahmefrist wurde nicht verkürzt, aber das System würde fälschlicherweise nur einen späteren Tag nehmen.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y68YTUZJV3P3

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 4 Abs. 2 RPW 2013.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 4 Abs. 2 RPW 2013.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 4 Abs. 2 RPW 2013.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 4 Abs. 2 RPW 2013.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 4 Abs. 2 RPW 2013.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 4 Abs. 2 RPW 2013.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 4 Abs. 2 RPW 2013.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 4 Abs. 2 RPW 2013.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 4 Abs. 2 RPW 2013.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 4 Abs. 2 RPW 2013.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 4 Abs. 2 RPW 2013.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 4 Abs. 2 RPW 2013.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 4 Abs. 2 RPW 2013.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 4 Abs. 2 RPW 2013.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 4 Abs. 2 RPW 2013.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 4 Abs. 2 RPW 2013.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 4 Abs. 2 RPW 2013.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 4 Abs. 2 RPW 2013.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 4 Abs. 2 RPW 2013.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 4 Abs. 2 RPW 2013.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 4 Abs. 2 RPW 2013.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 4 Abs. 2 RPW 2013.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

14
14
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Kammernachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt*in" (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Zuverlässigkeitserklärungen (§ 122 ff. GWB, § 4 Abs. 2 RPW 2013) - Der Bewerber hat zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB und kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt (s. hierzu die entsprechenden Pflichtfelder auf dem Teilnahmeantrag (Anlage 01))

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
500,00

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Kammernachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt*in" - Der Bewerber hat seinen Kammernachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt*in" vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
500,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Auf die sonstigen Eignungsbedingungen (s.o.) wird verwiesen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung