| VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns erreichten Hinweise, dass die bislang terminierte Frist zur Angebotsabgabe aufgrund der diversen erforderlichen Kalkulationen und Recherchen zu knapp bemessen sei. Um Ihnen die Erstellung eines qualitativen Angebots innerhalb eines angemessenen zeitlichen Rahmens zu ermöglichen, wurden die Verfahrensfristen daher um zunächst 14 Tage verlängert. Die aktualisierten Fristen gestalten sich folgendermaßen:
- Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 23.02.2026
- Frist zur Beantwortung von Bieterfragen: 24.02.2026
- Angebotsfrist: 03.03.2026, 14:00 Uhr
- Zuschlags-/Bindefrist: 24.04.2026
Um entsprechende Berücksichtigung dieser neuen Informationen bei einer etwaigen Angebotserstellung wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas Kurth
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns erreichten mehrere Bieterfragen, die ich Ihnen nachfolgend gerne beantworten möchte.
1.) "Pos.: 01-01-05
Sie fordern eine Fahrerkabine mit Fahrerhausrückwand. Wird es auch akzeptiert, wenn das Basisfahrzeug keine originale Trennwand besitzt?"
s. hierzu die Antwort auf die nachstehende Frage 2.
2.) "Pos.: 02-03-03
Sie fordern, dass sich der Modulkoffer und die Fahrrerkabine gegeneinander verschränken lassen müssen. Eine form- oder kraftschlüssige Verbindung ist nicht zulässig. Wird es akzeptiert wenn ein Integralkoffer angeboten wird wo Fahrerhaus und Kofferaufbau miteinander verbunden sind?"
Für die Feuerwehr Essen ist insbesondere die Verschränkungsmöglichkeit zwischen Fahrerkabine und Modulkoffer wichtig, damit die Kräfte bei der Verschränkung des Fahrgestelles nicht vom Koffergerippe getragen werden müssen. Andernfalls ist zu befürchten, dass die auftretenden Kräfte dazu führen, dass Türen zum Patientenraum und den Gerätefächern nicht mehr zuverlässig und dicht schließen. Dies auch aufgrund der Menge der Türen und Zugänge bei unseren Fahrzeugen von besonderer Bedeutung. Daher kann die in der Frage vorgeschlagene Form nicht akzeptiert werden.
3.) "Pos.: 02-03-06
Sie fordern eine Türwandstärke von ca. 60mm. Wird auch eine Türwandstärke von 42mm akzeptiert?"
Die Türwandstärke kann nur akzeptiert werden, wenn dennoch sämtliche Schlossteile durch die Innenverkleidung komplett abgedeckt sind und nicht in den Patientenraum hervorstehen.
4.) "Pos.: 02-03-11
Es wird eine Drehtür gefordert. Ist auch eine Schiebetür zulässig, die im geöffneten Zustand den Zugriff zum Trennwandgeschränk gewährleistet?"
Im Konzept der Feuerwehr Essen ist ein Zugriff über eine Schiebetür nicht darstellbar. Es wird nicht nur den Zugriff auf das Rucksackfach im Trennwandschrank benötigt, sondern auch auf das Außenfach hinter der Drehtür zum Patientenraum (s. Pos. 02-05-14). Dies wäre bei einer Schiebetür im geöffneten Zustand nicht möglich, da die Schiebetür diese Klappe verdeckt und die Gerätschaften (EKG und Absaugung) nicht gleichzeitig entnommen werden können. Eine Schiebetür ist daher nicht zulässig.
5.) "Pos.: 02-04-04
Sie fordern eine Patientenraum-Innenverkleidung der Seitenwände, Dacheinheit aus mattweißen mind. 3mm starken Vollkunststoffplatten. Ist eine Patientenraumverkleidung aus 2mm starken Aluminium zulässig?"
Eine Patientenraumverkleidung aus 2 mm starkem Aluminium ist zulässig.
6.) "Pos.: 02-04-07
Es wird ein Streichfußboden als Bodenwanne ohne Kittnähte gefordert. Ist auch ein Fußbodenbelag mit einer 60mm hohen Sockelleiste zulässig?"
Ein Fußbodenbelag mit einer 60 mm hohen Sockelleiste ist zulässig, wenn dieser ohne Kittnähte ausgeführt wird und die gleichen Eigenschaften besitzt wie der Streichfußboden.
7.) "Pos.: 02-05-06
Sie fordern ein Sauerstoffflaschenschrank an der linken Seitenwand vorn, in Verbindung mit dem Trennwandschrank. Wird es auch akzeptiert wenn die Sauerstoffflaschen in einem Außenstaufach hinten links untergebracht werden?"
s. hierzu die Antwort auf Frage 9.
8.) "Pos.: 02-05-06
Sie fordern ein Alkovenfach mit verschließbarer Klappe als Technikfach. Wird auch ein Technikfach, als Außenstaufach vorn links, wo Sie die Sauerstoffflaschen fordern, akzeptiert?"
s. hierzu die Antwort auf Frage 9.
9.) "Pos.: 02-05-15
Sie fordern zwei Außenstaufächer, hinten links und rechts, zur Verlastung von aufgeführter Medizintechnik. Wird es auch akzeptiert, wenn die gesamte, geforderte Medizintechnik in einem Staufach hinten rechts untergebracht wird?"
Das Zusammenlegen der Medizintechnik aus Pos. 02-05-15 in ein Staufach ist nicht möglich. Entweder ist eine einfache und gleichzeitig ergonomische Entnahme nicht möglich, da Geräte hintereinander gelagert werden müssten, oder das Außenfach in einer vergrößerten Version ausgeführt werden muss. Dies beeinflusst den Innenraum so stark, dass der Begleitersitz nach vorne verschoben werden müsste. Eine Bedienung der Medizintechnik und das sichere Verlasten der Geräte der Pos. 02-05-14 wäre nicht möglich (s. Pos. 02-05-16). Selbst wenn es theoretisch darstellbar wäre, ist damit zu rechnen, dass die Länge des Kofferaufbaus steigen wird und dies negative Folgen hinsichtlich der Unterbringung der Fahrzeuge hätte. Ein verändertes Aufteilungskonzept verändert die geschulten Einsatzabläufe und verzögert einen optimalen Ablauf des Einsatzes. Der vorgebrachte Vorschlag kann daher nicht akzeptiert werden.
10.) "Pos.: 02-07-01
Es wird ein Deckenversorgungscenter aus Aluminium. Wird auch ein Deckenversorgungscenter aus ABS-Kunststoff akzeptiert?"
Ein Deckenversorgungscenter aus ABS-Kunststoff wird nicht akzeptiert, da nachträgliche Veränderungen hier nicht möglich sind.
11.) "Pos.: 02-07-03
Sie fordern eine zentrale Bedienschalterleiste im Deckencenter. Wird auch ein Bedienpanel als Touch-Bedienung akzeptiert?"
Ein Bedienpanel als Touch-Bedienung wird nicht akzeptiert. Die physischen Taster mit ihrer Position und Ausformung machen auch bei widrigen Umständen eine Bedienung möglich. Dies ist hingegen bei einem Touch-Display nur unzureichend möglich, zudem ist ein Touch-Display nicht intuitiv bedienbar.
12.) "Pos.: 02-14-04
Sie fordern eine Heck-Balkenkonsole. Ist auch eine integrierte Lösung in das Fahrzeugdach akzeptabel?"
Eine integrierte Lösung in das Fahrzeugdach kann akzeptiert werden, wenn bei einer Beschädigung der Integrallösung kein Wasser in die Kofferstruktur bzw. in den Dachzwischenraum gelangen kann. Die Bauteile müssen durch die Werkstatt der Feuerwehr Essen getauscht werden können.
13.) "Pos.: 02-14-07
Sie fordern vier LED-Heckblitzer. Werden auch zwei Heckblitzer akzeptiert?"
Zwei Heckblitzer sind für eine verlässliche Absicherung gegen Verkehrsgefahren zu wenig, da diese im Straßenverkehr nur unzureichend wahrnehmbar sind. Es können allerdings mehr Heckblitzer (bis zu 8 Heckblitzer in Doppelpaaren untereinander) akzeptiert werden.
Eine mit den entsprechenden Aktualisierungen versehene Version des Leistungsverzeichnisses findet sich unter dem Reiter "Vergabeunterlagen" sowie im Anhang dieser Nachricht. Ich bitte, diese neuen Informationen bei einer etwaigen Angebotserstellung zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas Kurth
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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| V-2025-0374_03_Leistungsverzeichnis RTW_aktualisiert 26-01-14.pdf | 14.01.2026 | 517,1 KB |