Die Ausschreibung erfolgt gemäß der VgV und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW), den Bewerbungsbedingungen und den Besonderen Vertragsbedingungen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bietenden Unklarheiten und/oder Fehler, so ist unverzüglich der Auftraggeber vor Angebotsabgabe über das Kommunikationstool der Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
Fragen sind in Textform, bis zur angegebenen Frist für die Auskunftserteilung, über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Verbindliche Antworten erfolgen in Textform über die Vergabeplattform zur entsprechenden Vergabe.
Die Ausschreibung und Vergabe erfolgt in Losen.
Angebote dürfen für ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
Um entsprechend flexible und kurzfristige Reaktionszeiten der späteren Auftragnehmenden sicherzustellen, erhält jede/r Bieter bzw. Bieterin im Rahmen der Angebotswertung und Vergabe maximal den Zuschlag auf ein Los.
Sollten Bietende in mehreren Losen günstigste/r bzw. wirtschaftlichste/r Bietende/r sein, erhält er/sie lediglich den Zuschlag auf das Los mit dem höchsten Auftragswert. Er/Sie wird dann bei den weiteren Losvergaben nicht mehr berücksichtigt.
Bei identischen Angeboten entscheidet das Los.
Sollten weniger wertbare Angebote als ausgeschriebene Lose vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, mehrere Lose kumuliert an Bietende zu vergeben.
Ein übermittelter oder auf der Vergabeplattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen. Als Grundlage für das Angebot gilt das in der letzten Fassung eingestellte Leistungsverzeichnis.
Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z.B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Vergabeunterlagen, usw.) wird den Bewerbenden bzw. Bietenden dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform anzumelden und für dieses Vergabeverfahren freizuschalten.
Mit der Registrierung auf der Vergabeplattform erhalten Bewerbende bzw. Bietende Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses wird für die Zustellung von rechtserheblichen und verfahrenserheblichen Erklärungen im Vergabeverfahren genutzt. Es wird darauf hingewiesen, dass rechtserhebliche und verfahrenserhebliche Erklärungen an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse versendet werden.
Nicht angemeldete/freigeschaltete Bietende müssen regelmäßig die Vergabeunterlagen auf Änderungen überprüfen.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über die Vergabeplattform zugelassen.
Eine Übermittlung der Angebote auf dem Postweg und auf anderen elektronischen Wegen (z.B. per E-Mail, CD, Telefax oder über die Kommunikation der Vergabeplattform) ist nicht gestattet. Diese Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge und Angeboten sowie zur Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen.
Bietende tragen das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen und vollständigen Eingangs des Angebotes.
Enthalten Angebote bei der Abgabe nicht die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bewerbende bzw. Bietende, die bis zum Ablauf der Frist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Die spätere Auftragsvergabe erfolgt durch die Bedarfsstelle der Stadt Gelsenkirchen. Die Zustellung des Auftragsschreibens erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.