Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen, durchzuführen. Ziel dieser Ausschreibung ist, weitere Klassenräume datennetztechnisch auszustatten.
Aufgrund des Umfangs der einzelnen Projekte
- VHS Rolandstr.
- Bibliothek - BTG Bauteil B
- Goldbergstr. 58
- Grimmstr.
- GS Horst Devenstr.
- Mehrklassenbildung an verschiedenen Schulstandorten
werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet.
Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig.
Es handelt sich um verschiedene Schulgebäude mit Klassenräumen, Büros und diversen weiteren Räumen.
Schadstoffbelastung in Schulgebäuden:
Durch mehrere Beprobungen in Schulgebäuden hat sich herausgestellt, dass in einigen Bereichen eine Asbestbelastung in Böden, Wänden und Decken vorliegt. Daher werden sukzessive alle städt. Schulgebäude auf ihre Schadstoffbelastung hin überprüft. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Auftragnehmer bei Auslieferung auf Gebäude trifft, die noch nicht beprobt sind und aufgrund ihres Alters unter einem Verdacht auf Schadstoffbelastung stehen. In diesem Fall sind Bohrarbeiten unter den Bedingungen der TRGS 519, BT 30 auszuführen. Hierzu finden Sie eine entsprechende Anfrageposition im Leistungsverzeichnis.
Die Arbeiten am DV-Netz und der Elektroinstallation werden voraussichtlich etagenweise ausgeführt. Die Unterrichtsräume werden für diese Zeit freigezogen.
Das Mobiliar und sonstige Einrichtungsgegenstände werden durch den Auftraggeber gesichert bzw. ausgelagert. Um die Bauzeit in den Gebäuden so gering wie möglich zu halten, ist eine Arbeitszeit montags bis freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr sowie samstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr vorgesehen.
Sämtliche lärmintensiven Arbeiten, wie das Erstellen von (Befestigungs-)Bohrungen oder Durchbrüchen, dürfen außerhalb der Schulferien ausschließlich in den folgenden Zeitfenstern durchgeführt werden:
Montags - Donnerstag 15 - 20 Uhr
Freitags 14 - 20 Uhr
Samstags 08 - 16 Uhr
Der Personaleinsatz ist so zu kalkulieren, dass die Arbeiten innerhalb der lt. Bauzeitenplan vorgeschriebenen Zeiten ausgeführt werden.
Die Kosten sind entsprechend einzukalkulieren, es gibt keine gesonderte Position für Mehrarbeit.
ISO 9000-Zertifizierung (oder gleichwertig):
Es sind ausschließlich fabrikneue Produkte von Herstellern einzusetzen, die nach ISO 9000 (oder gleichwertig) zertifiziert sind. Sofern von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Produkten abgewichen werden soll, ist das entsprechende Zertifikat mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
Ein Sachkundenachweis/Zertifikat nach Nr. 2.7 der TRGS 519, Anlage 4C (oder gleichwertig) wird benötigt.
Sofern kein entsprechender Sachkundenachweis / Zertifikat (Kopie) mit Angebotsabgabe erfolgen kann, kann dieser Nachweis spätestens mit Vertragsabschluss erbracht werden (siehe Anlage 2).
Wichtiger Hinweis:
Die Lose 3 (BTG Bauteil B) und 4 (Goldbergstr. 58) müssen nach Auftragserteilung bis spätestens zum 15.12.2025 abgeschlossen sein. Die übrigen Lose (1, 2, 5, 6 und 7) bis spätestens zum 30.06.2026.