Entwicklung und Durchführung einer Kommunikationsstrategie für die Zukunftspartnerschaft Wohnen (ZPW)
Entwicklung und Durchführung einer Kommunikationsstrategie für die Zukunftspartnerschaft Wohnen (ZPW) mit den zwei Bausteinen
1) Erarbeitung einer Kommunikations- und Brandingstrategie sowie
(2) laufende Projektdurchführung und Begleitung.
Vorstellung des für den Auftrag vorgesehenen Projektteams, mit Projektleitung und stellvertretender Projektleitung sowie deren Arbeitsumfang im Projekt und deren Qualifikation anhand der geforderten Aufgabenstellung/Schwerpunkte des Projektes.Zur Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung ist zudem die Anlage - Angaben zur Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung - auszufüllen und beizufügen. (max. 5 DIN-A4 Seiten)
Kurzkonzeption bzw. Darstellung der Grundzüge einer anhand der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Kommunikationsstrategie: Vorstellung der Herangehensweise und des Aufgabenverständnisses zur Bearbeitung des Auftrages. In besonderer Weise finden bei der Bewertung kreative, innovative und lösungsorientierte Ansätze eine Berücksichtigung. Der Ansatz muss zudem den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen und somit eine sparsame, effiziente und effektive Verwendung öffentlicher Mittel rechtfertigen. Weiterhin wird geprüft, wie konkret die Themen der Leistungsbeschreibung in das Konzept aufgenommen wurden und Berücksichtigung finden. Auch die Nennung etwaiger kritischer Projektphasen inkl. Lösungsansätze usw. wird erwartet. (max. 5 DIN-A4 Seiten)
Präsentation von Grundzügen und Herangehensweisen für die ausgeschriebene Kommunikationsstrategie begleitende und flankierende, öffentlichkeitswirksame Maßnahmen: Konkrete Vorschläge zur Vorgehensweise zu den Themen Ansprache, Beteiligung, Moderation, Öffentlichkeitsarbeit, Entwicklung von Veranstaltungsformaten, mediale Kommunikation, Darstellung, Wirkung und Nutzung im öffentlichen Raum. (max. 5 DIN-A4 Seiten)
Gesamtangebot inkl. Nebenkosten aus nachfolgender Formel errechnet.Formel für die Wertung der Angebote:Niedrigster Angebotspreis / Ihr Angebotspreis x maximal erreichbare Punktzahl (10 Punkte)
Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster erhältlich.
Die Ausschreibung erfolgte gemäß der VgV und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW), den Bewerbungsbedingungen und den Besonderen Vertragsbedingungen.