Vergabe der Trägerschaft für den "Offenen Ganztag" ab dem Schuljahr 2025/26 an der...
VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
05513-31001-73
Wildenbruchplatz 7
45888
Gelsenkirchen
Deutschland
DEA32
Referat 10 - Personal und Organisation, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
zentrale.dienste@gelsenkirchen.de
+49 2091692531
+49 2091693530

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Domplatz 1-3
48143
Münster
Deutschland
DEA33
Geschäftsstelle der Vergabekammer
poststelle@brms.nrw.de
+49 2514112735
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Domplatz 1-3
48143
Münster
Deutschland
DEA33
Geschäftsstelle der Vergabekammer
poststelle@brms.nrw.de
+49 2514112735
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85300000-2
85312000-9
98000000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Zum 01.08.2025 ist die Trägerschaft des Offenen Ganztags (OGS) an der GGS "An der Gräfte" zu vergeben.
Die Grundschule wird ab Jahrgang 1 sukzessive aufgebaut, d.h. zunächst werden die Schülerinnen und Schüler der Klasse 1 in die Betreuung gehen.
Ob zusätzliche weitere Schülerinnen und Schüler z.B. in internationalen Förderklassen der Grundschule zugewiesen werden, entscheidet sich möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt. Dies sollte ebenso wie das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen OGS Platz aufwachsend, ab dem Schuljahr 2026/2027 im Vornherein berücksichtigt werden.
Die Stadt Gelsenkirchen erwartet im Hinblick auf die Komplexität der Aufgabe nur Bewerbungen geeigneter (gemeinwohlorientierter) Träger der freien Jugendhilfe.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Zum 01.08.2025 ist die Trägerschaft des Offenen Ganztags (OGS) an der GGS "An der Gräfte" zu vergeben.
Die Grundschule wird ab Jahrgang 1 sukzessive aufgebaut, d.h. zunächst werden die Schülerinnen und Schüler der Klasse 1 in die Betreuung gehen.
Ob zusätzliche weitere Schülerinnen und Schüler z.B. in internationalen Förderklassen der Grundschule zugewiesen werden, entscheidet sich möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt. Dies sollte ebenso wie das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen OGS Platz aufwachsend, ab dem Schuljahr 2026/2027 im Vornherein berücksichtigt werden.
Die Stadt Gelsenkirchen erwartet im Hinblick auf die Komplexität der Aufgabe nur Bewerbungen geeigneter (gemeinwohlorientierter) Träger der freien Jugendhilfe.
Dabei sind die Rahmenbedingungen des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.10.2010 über gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I (BASS 12-63 Nr. 2) zu berücksichtigen.
Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens wird ein Kooperationsvertrag zwischen Schulträger, Schule und OGS Träger geschlossen. Der Kooperationsvertrag ist im Entwurf beigefügt.

Es handelt sich um eine auf die Dauer von vier Jahren angelegte Maßnahme mit der Möglichkeit der Verlängerung von 4 weiteren Jahren (4+1+1+1+1)
Die Mindestlaufzeit beträgt vier Schuljahre.

Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer wird eine beidseitige Kündigungsfrist zum 01.10. des Kalenderjahres für das kommende Schuljahr (31.07.des Folgejahres vereinbart).

Sobald die originären Schulgremien etabliert sind, erfolgt eine umfassende Information und durch Beschluss der Schulkonferenz die nachträgliche Bestätigung der Trägerschaft.
Der Ausschuss für Bildung und der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien werden über die Vergabe der Trägerschaft informiert.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
6.500.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.08.2025
31.07.2029

Es handelt sich um eine auf die Dauer von vier Jahren angelegte Maßnahme mit der Möglichkeit der Verlängerung von 4 weiteren Jahren (4+1+1+1+1)
Die Mindestlaufzeit beträgt vier Schuljahre.

Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer wird eine beidseitige Kündigungsfrist zum 01.10. des Kalenderjahres für das kommende Schuljahr (31.07.des Folgejahres vereinbart).

4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Deutschland
DEA32

Im Ortsteil Erle wird zum Schuljahr 2025/2026 eine neue 4 - zügige Gemeinschaftsgrundschule mit Zweifach-Sporthalle erbaut. Zum 01.08.2025 ist die Trägerschaft des Offenen Ganztags (OGS) an der GGS "An der Gräfte" zu vergeben.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualitätsmerkmale der Bildungs- und Freizeitangebote

Qualitätsmerkmale der Bildungs- und Freizeitangebote unter Berücksichtigung päd. Leitziele und Anforderungen von Schule sowie Schülerinnen und Schülern

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personal

Der Träger beschäftigt überdurchschnittlich viele Fachkräfte in den Gruppen. Die Leitungskräfte haben mindestens einen Fachhochschulabschluss. (Diplom/Bachelor). Der Träger hat ein eigenes, schlüssiges Konzept zur Qualifikation der Ergänzungskräfte.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Mittagessen/Verpflegung

Der Träger erfüllt die Anforderungen vollständig.
Das päd. Konzept geht über den reinen Betreuungsauftrag hinaus
und beinhaltet Aspekte zur Vermittlung von Sozialkompetenz und "Gesunder Ernährung"
Der Träger sieht eine Frischküche am Schulstandort vor.
Es wird in besonderen Maße auf die Wünsche der Kinder unter Beachtung des DGE Standards eingegangen.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Bitte beachten Sie die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ausschlusskriterien und kennzeichnen Sie diese, da das Nichtausfüllen eines Kriteriums zum Ausschluss am Verfahren führt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

WICHTIGE HINWEISE:

Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).

Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.

Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.

Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten.
Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigte/r Vertreter*in bei Abgabe des Angebotes benannt werden.

Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.

Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.

Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.

Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.

Die Angebotsdokumente sind bitte in Windows kompatiblen Formaten hochzuladen.

Folgende weitere Unterlagen/Nachweise sind einzureichen (Teil II):

- Konzept (mit dem Angebot vorzulegen): Zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren muss ein schriftliches Konzept vorgelegt werden, welches möglichst detaillierte Angaben zu den genannten Zuschlags- und Bewertungskriterien beinhaltet. Eine Konzeptstruktur, beziehungsweise Bezugnahme auf die zuschlagsrelevanten Bewertungskriterien, erleichtert und beschleunigt den Bewertungsprozess, eine darüber hinausgehende Konzeptionierung ist möglich, diese sollte jedoch übersichtlich und kompakt gehalten sein lt. der Zuschlags- und Bewertungsempfehlungen in Punkt 2 der Leistungsbeschreibung.
- Organisationsstruktur/Organigramm (mit dem Angebot vorzulegen): Die Organisationsstruktur und ein Organigramm des Trägers sind dem Angebot beizufügen.

Konzepterstellung: Nach Bewertungsmatrix mit einer Gewichtung von 50 % (Qualitätsmerkmale der Bildungs- und Freizeitangebote unter Berücksichtigung päd. Leitziele und Anforderungen von Schule sowie Schülerinnen und Schülern (Punkte 2.1.1 bis 2.1.17),Gewichtung von 30 % für die Personalausstattung (Punkte 2.2.1 bis 2.2.5) und einer Gewichtung von 20 % für Mittagessen/Verpflegung (Punkte 2.3.1 bis 2.3.6).

Bitte beachten Sie die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ausschlusskriterien und kennzeichnen Sie diese, da das Nichtausfüllen eines Kriteriums zum Ausschluss am Verfahren führt.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

2
2

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

1
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

6.500.000,00
EUR
6.500.000,00
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Bauverein Falkenjugend Gelsenkirchen e. V., 45897 Gelsenkirchen
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Bauverein Falkenjugend Gelsenkirchen e. V.
VR20340
Kleines Unternehmen
Düppelstr. 51
45897
Gelsenkirchen
Deutschland
DEA32
stefan.kauker@falken-bauverein.de
02099592235
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

05.05.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

6.500.000,00
EUR

Angaben zum Angebot

1 - 484082
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung