Die Ausschreibung erfolgt gemäß der UVgO und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW), den Bewerbungsbedingungen und den Besonderen Vertragsbedingungen.
Fragen sind in Textform, bis zur angegebenen Frist für die Auskunftserteilung, über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Verbindliche Antworten erfolgen in Textform über die Vergabeplattform zur entsprechenden Vergabe.
Ein übermittelter oder auf der Vergabeplattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen.
Als Grundlage für das Angebot gilt das in der letzten Fassung eingestellte Leistungsverzeichnis.
Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Vergabeunterlagen, usw.) wird dem/der Bieter*in dringend empfohlen sich auf der Vergabeplattform anzumelden und für dieses Vergabeverfahren freizuschalten.
Mit der Registrierung auf der Vergabeplattform erhält der/die Bewerber*in/Bieter*in Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses wird für die Zustellung von rechtserheblichen und verfahrenserheblichen Erklärungen im Vergabeverfahren genutzt. Es wird darauf hingewiesen, dass rechtserhebliche und verfahrenserhebliche Erklärungen an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse versendet werden.
Nicht angemeldete/freigeschaltete Bietende müssen regelmäßig die Vergabeunterlagen auf Änderungen überprüfen.
Es sind nur noch elektronische Angebote über das Bietertool der Vergabeplattform zugelassen.
Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge und Angeboten sowie zur Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen.
Eine Übermittlung der Angebote auf dem Postweg und auf anderen elektronischen Wegen (z.B. per E-Mail, CD, Telefax oder über die Kommunikation der Vergabeplattform) ist nicht gestattet. Diese Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
Der/Die Bieter*in trägt das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen und vollständigen Eingangs seines/ihres Angebotes.
Enthalten Angebote bei der Abgabe nicht die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter*innen, die bis zum Ablauf der Frist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Beabsichtigt der/die Bieter*in Leistungen von Unterauftragnehmer*innen ausführen zu lassen oder bedient sich der Kapazitäten anderer Unternehmen, muss er/sie Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer*innen oder andere Unternehmen auszuführenden Leistungen/Teilleistungen auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 235 angeben und auf Verlangen die Unterauftragnehmer*innen benennen, deren Eignung nachweisen und durch Vorlage des Formblattes 236 nachweisen, dass ihm/ihr die Kapazitäten anderer Unternehmen zur Verfügung stehen.
Die spätere Auftragsvergabe erfolgt durch die Bedarfsstelle (Fachdienststelle) der Stadt Gelsenkirchen. Die Zustellung des Auftragsschreibens erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Verwenden Sie bitte für die Angebotsabgabe kein gesondertes Anschreiben!
Sämtliche Angaben, die mit dem Angebot zu machen sind, sind an den dafür vorgesehenen Stellen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.