Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Angebot zunächst nur die Eigenerklärung der Bietenden auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124 abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietenden auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) geführt werden, sofern diese Bescheinigungen Bestandteil der PQ-Liste sind.
Vorzulegende Nachweise:
Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto) (T2-VOB); Angabe der Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung).; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (T2-VOB/RV); Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Nachweis zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen (T2-VOB/RV); Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde, durch Vorlage der:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse. Falls das Unternehmen nicht beitragspflichtig ist, wird diesbezüglich um eine Mitteilung in Textform gebeten.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Nur falls zutreffend - Vorlage des Insolvenzplans (T2-VOB/RV); Nur falls ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde, ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorzulegen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Versicherungsnachweis - Mindestdeckungssummen (T2-VOB/RV); Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 5.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, jeweils pro Schadensfall und Schadensjahr.
In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen. Vor Ausführungsbeginn ist der Versicherungsabschluss mit den geforderten Mindestdeckungssummen nachzuweisen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung