Die Ausschreibung erfolgt gemäß § 75a GO NRW, dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW), den Bewerbungsbedingungen und den Besonderen Vertragsbedingungen.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen wird nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge ohne Bewerbungsbogen werden von der Wertung ausgeschlossen.
Die Wertungsmatrix für die Auswahl und Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerbenden mit der konkreten Punktebewertung ist als Anlage zum Bewerbungsbogen beigefügt.
Nach Auswertung der Eignungskriterien wird eine Rangfolge der Bewerbenden nach Punkten gebildet und 3 Bewerbende mit der höchsten Punktzahl zur Verhandlung aufgefordert. Sind aufgrund Punktgleichheit nicht genau 3 Bewerbende zu ermitteln, entscheidet unter den gleichplatzierten Bewerbenden das Los. Die so ausgewählten Bewerbenden werden zur Abgabe eines Angebots für die zu vergebene Leistung und zur persönlichen Vorstellung (Präsentationstermin) des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals vor einem Auswahlgremium eingeladen. Das Gremium bewertet die Bewerbenden nach den benannten Zuschlagskriterien.
Der Auftraggeber behält sich vor, anhand der eingereichten schriftlichen Darstellungen zur Projektorganisation und auf Grundlage der eingereichten Angebote den Zuschlag, unter Anwendung der Zuschlagskriterien, zu erteilen und den Auftrag zu vergeben. In diesem Fall findet kein Präsentationstermin statt.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bietenden Unklarheiten und/oder Fehler, so ist unverzüglich der Auftraggeber vor Angebotsabgabe über das Kommunikationstool der Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
Fragen sind in Textform, bis zur angegebenen Frist für die Auskunftserteilung, über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Verbindliche Antworten erfolgen in Textform über die Vergabeplattform zur entsprechenden Vergabe.
Ein übermittelter oder auf der Vergabeplattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen. Als Grundlage für das Angebot gilt das in der letzten Fassung eingestellte Leistungsverzeichnis.
Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z.B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Vergabeunterlagen, usw.) wird den Bewerbenden bzw. Bietenden dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform anzumelden und für dieses Vergabeverfahren freizuschalten.
Mit der Registrierung auf der Vergabeplattform erhalten Bewerbende bzw. Bietende Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses wird für die Zustellung von rechtserheblichen und verfahrenserheblichen Erklärungen im Vergabeverfahren genutzt. Es wird darauf hingewiesen, dass rechtserhebliche und verfahrenserhebliche Erklärungen an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse versendet werden.
Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge und Angeboten sowie zur Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen.
Die spätere Auftragsvergabe erfolgt durch die Bedarfsstelle der Stadt Gelsenkirchen. Die Zustellung des Auftragsschreibens erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.