Erstellung eines gemeinsamen Wärmeplans für Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck
Ausgeschrieben wird die Dienstleistung zur Erstellung der Wärmepläne für die Kommunen der Interkommunalen Wärmeplanung Emscher-Lippe gemäß dem Wärmeplanungsgesetz. Die Stadt Gelsenkirchen veröffentlicht zentral im Namen und für Rechnung für sich sowie die weiteren Kommunen Bottrop und Gladbeck.
Das Leistungsverzeichnis umfasst insgesamt drei Teile, wobei jeder Teil eine Kommune betrifft. Da das Leistungsverzeichnis in allen Teilen (A, B, C) für jede der drei Kommunen identisch ist, werden die zu erbringenden Leistungen im Leistungsverzeichnis nur in einfacher Ausführung dargestellt. Auftraggeberin wird die jeweilige in dem Teil genannte Kommune. Die Beauftragung, Abwicklung und Abrechnung erfolgt direkt durch die jeweilige Kommune.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß der VgV und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW), den Bewerbungsbedingungen und den Besonderen Vertragsbedingungen.