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Kommunikationsstrategie ZPW (Zukunftspartnerschaft Wohnen) - Stadt Gelsenkirchen,...
VO: VgV Vergabeart:   Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Beantwortung von Bieter*innenfragen vom 07.11.2025 Datum: 10.11.2025 - 15:26 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein/e Bieter*in hat folgende Fragen gestellt:

aus Gründen der Kapazitätenplanung möchten wir gern wissen, wie es nach der Einreichung der Teilnahmeanträge weitergeht.

Bis wann fordern Sie die ausgewählten Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots auf?
Bis wann sind die Angebote einzureichen?
Bis wann erfolgt die Zuschlagsentscheidung bzw. gibt es noch weitere Verfahrensschritte dazwischen?

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

Der voraussichtliche Tag für den Versand der Anfrage zur Angebotsabgabe ist dem Dokument "Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags" zu entnehmen. Geplant ist hier der 08.01.2026.
Die weiteren Fristen (Termin zur Angebotsabgabe und Bindefrist) berechnen sich dann nach dem tatsächlichen Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Diese Fristen werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbenden in den Vergabeunterlagen mitgeteilt. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt in der Regel vor Ablauf der Bindefrist.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Friedemann

Stadt Gelsenkirchen
Die Oberbürgermeisterin
Referat 10 - Personal und Organisation
10/4.2 - Zentrale Vergabestelle
Wildenbruchplatz 7 (Eingang Augustastraße)
45888 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 169-4833

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