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Machbarkeitsstudie zur Transformation der Innenstadt in Gelsenkirchen-City & Works...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
Wildenbruchplatz 7
45888
Gelsenkirchen
Deutschland
DE 125 018 225
Referat 10 - Personal und Organisation, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
Frau Faber
+49 2091692531
+49 2091693530
zentrale.dienste@gelsenkirchen.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6SYTLLMFAT4

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6SYTLLMFAT4/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Im Hauptzentrum Gelsenkirchen-City stehen verschiedene Einzelhandelsgroßimmobilien und kleinere Ladenlokale leer. Dazu kommt ein deutlicher Trading-Down-Prozess der angebotenen Waren. Daneben ziehen sich immer mehr Filialisten aus der City zurück. Aufgrund der zunehmenden Negativentwicklungen in dem Hauptzentrum bedarf es eines aktiven und professionellen Managements und Entwicklungsprozesses vor Ort.

Benötigt wird eine Machbarkeitsstudie zur Transformation der Innenstadt in Gelsenkirchen-City & Workshops für "Akteure vor Ort".

Für die gesamte Auftragsvergabe stehen bis zu 50.000,- EUR inkl. der gesetzlichen USt. zur Verfügung. Die Leistungen sind unmittelbar nach der Auftragserteilung zu beginnen und bis spätestens 31.12.2026 auszuführen. Eine wettbewerbliche Anbieterauswahl in Bezug auf den Angebotspreis erfolgt unterhalb dieser Höchstsumme (50.000,00 EUR brutto). Angebote, die die genannte maximale Auftragssumme überschreiten, werden nicht in die Auswahl einbezogen.

Umfang der Leistung
Aufgrund der zunehmenden Negativentwicklungen in dem Hauptzentrum und der Schließungen mehrerer Einzelhandelsgroßimmobilien bedarf es eines aktiven und professionellen Managements vor Ort. Die im Rahmen des Förderprogramms "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren" geförderte Machbarkeitsstudie soll potenzielle Ansätze zur Implementation eines Transformationsprozesses in der Gelsenkirchen-City aufzeigen.
Zudem sollen die Akteure vor Ort (Eigentümer, Händler, City-Initiative etc.) durch verschiedene Formate (Workshops etc.) aktiv beteiligt werden, um die Bereitschaft zur Teilnahme an der Transformation der Innenstadt zu wecken und um mögliche Entwicklungen einer zukünftigen Innenstadt gemeinsam zu erarbeiten.
Die Studie soll Aufschluss über die Transformations-, Gestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten geben und dabei Aspekte der städtebaulichen Situation, der Immobilien (Standort und Umfeld), des Marktes, der Marktteilnehmer, der möglichen Nutzer und Investoren sowie der zukünftigen Wirtschaftlichkeit mit einbeziehen. Ziel ist eine zukünftige Transformation, Attraktivitätssteigerung und Belebung der Innenstadt von Gelsenkirchen-City.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

Haupterfüllungsort

Stadt Gelsenkirchen, Referat Wirtschaftsförderung
Munscheidstraße 14
45886
Gelsenkirchen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Leistungen sind unmittelbar nach der Auftragserteilung zu beginnen und bis spätestens 31.12.2026 auszuführen.

Laufzeit bzw. Dauer

31.12.2026

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

31.12.2026

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Erklärung des Bietenden - Gesamtumsatz; Anlage 1 Nr. 1 - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei Geschäftsjahren.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Erklärung Eignungsleihe - wirtschaftl./finanz. Leistungsfähigkeit; Formular 534a, sofern erforderlich.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Erklärung des Bietenden - Referenzen; Anlage 1 Nr. 2 - Bitte benennen Sie möglichst drei Referenzen der vergangenen drei Jahre, sowie den gerundeten Wert des Auftrages; die benannten Referenzen sollten in Art und Umfang möglichst der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Erklärung des Bietenden - Unternehmensstruktur; Anlage 1 Nr. 3 - Beschreibung der Unternehmensstruktur sowie der personellen und technischen Ausstattung. Benennung der für die Projekttätigkeit vorgesehenen Personen und deren berufliche Qualifikation.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Erklärung Eignungsleihe - techn./berufl. Leistungsfähigkeit; Formular 534a, falls erforderlich.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
Bewerber/Bietergemeinschaft; Formular 531, sofern zutreffend; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach VOL/B angeboten werden.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

02.09.2025 12:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

02.10.2025

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Entgegen den Hinweisen gelten die Bewerbungsbedingungen/Liefer- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.

Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten.
Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.

Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.

Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 41 Abs. 2 und 4 UVgO nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.

Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.

Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.

Die Auswahl des zu beauftragenden Büros erfolgt unter Zugrundelegung einer Bewertungsmatrix in einem einstufigen Verfahren.

Die eingehenden Angebote werden für die Einzelaspekte des Bewertungsrasters gewichtet (%-Satz) und entsprechend ihrer Qualität mit einem Vervielfältigungsfaktor multipliziert.

Bei der Bewertung des Aspektes Honorar und Kosten erfolgt eine abgestufte Umrechnung/Bewertung im Verhältnis zur Angebotssumme.

Die Gewichtung der Bewertung verteilt sich wie folgt:
Qualität des Angebotes - 50 % (max. 200 Punkte)
Referenzen und Erfahrungen - 20 % (max. 80 Punkte)
Honorar und Kosten - 30 % (max. 120 Punkte/nach Formel).
Detaillierte Informationen zur Bewertung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

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