Betonerhaltungsarbeiten, Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten, Arbeiten an scha...
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Beantwortung Bieter*innenfrage vom 24.04.2025 Datum: 24.04.2025 - 14:27 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein/e Bieter*in hat folgende Frage gestellt / folgenden Hinweis gegeben:

Liegt für das zu entsorgende Material der Position 2.2.40 eine Deklarationsanalytik vor?

Es gibt nur eine Abfallschlüsselnummer, die ist aber zur Kalkulation des Entsorgungspreises nicht ausreichend.


Die Frage / Der Hinweis wird wie folgt beantwortet:

Der Anstrich und der Putz wurden im Vorhinein separat auf Schadstoffe untersucht.
Die Untersuchungsergebnisse finden Sie auf S. 25 des Prüfbericht Schadstoffe 2023, KBE-A bis KBE-C (Anlage 7).
Der Anstrich ist PAK-haltig, der Putz unbelastet.

Ziel ist es, den PAK-haltigen Anstrich rückstandslos zu entfernen (siehe Pos. 2.2.30). Wir gehen hierbei davon aus, dass bei der Entfernung des Anstrichs sich auch der Putz lösen wird. Eine Deklarationsanalytik des Anstrich-Putz-Gemisches ist vor dem Entfernen des PAK-haltigen Anstrichs nicht möglich und kann erst im Zuge der Entsorgung durchgeführt werden. Es liegt hierfür also derzeit keine Deklarationsanalytik vor. Die Kosten für die Deklarationsanalytik sind mit in die Position einzukalkulieren.


Ich bitte um Beachtung dieser Information/en bei der Kalkulation dieser Ausschreibung.


Sollten Sie Ihr Angebot bereits an uns versandt / übermittelt haben, besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihr Angebot zurückziehen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein neues, überarbeitetes Angebot einreichen / übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Tiedtke

Stadt Gelsenkirchen
Die Oberbürgermeisterin
Referat 10 - Personal und Organisation
10/4.2 - Zentrale Vergabestelle
Wildenbruchplatz 7 (Eingang Augustastraße)
45888 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 169-4341

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Betreff: Beantwortung Bieter*innenfrage vom 23.04.2025 Datum: 23.04.2025 - 12:53 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein/e Bieter*in hat folgende Fragen gestellt / folgende Hinweise gegeben:

1. Zur Kalkulation der Position 1.4.40: Wie weit steht der Kran von der Einbringöffnung entfernt?

2. Zur Kalkulation der Position 1.4.60: Ist der Untergrund ausreichend tragfähig für das Aufstellen des Aufzuges ?

3. Kann mit dem LKW bis zum Aufstellort heran gefahren werden?


Die Fragen / Die Hinweise werden wie folgt beantwortet:

1. Der Autokran kann in einem Abstand von ca. 6 m von der Einbringöffnung aufgestellt werden.

2. Der Oberboden wird vor Aufstellung bauseits entfernt. Unebenheiten sind bei der Aufstellung mit einzukalkulieren.

3. Der LKW kann bis ca. 10 m vor den Aufstellort heranfahren.


Ich bitte um Beachtung dieser Information/en bei der Kalkulation dieser Ausschreibung.


Sollten Sie Ihr Angebot bereits an uns versandt / übermittelt haben, besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihr Angebot zurückziehen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein neues, überarbeitetes Angebot einreichen / übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Tiedtke

Stadt Gelsenkirchen
Die Oberbürgermeisterin
Referat 10 - Personal und Organisation
10/4.2 - Zentrale Vergabestelle
Wildenbruchplatz 7 (Eingang Augustastraße)
45888 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 169-4341

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