Sanierungsbedarfsermittlung für Nichtwohngebäude (DIN V 18599)
An verschiedenen Standorten städtischer Liegenschaften in Gelsenkirchen, vorrangig KiTa's, Schulen, Sport- und Bildungszentren, müssen durch den Auftragnehmer (AN) Sanierungsbedarfsermittlungen erstellt werden.
Preis
Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster erhältlich.
Die Ausschreibung erfolgte gemäß VgV, dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW), den Bewerbungsbedingungen und den Besonderen Vertragsbedingungen.
Die Ausschreibung und Vergabe erfolgte in Losen.Angebote dürfen für ein oder mehrere Lose abgegeben werden, wobei im Rahmen der Vergabe maximal ein Los an einen Bieter vergeben wird.
Sollte ein/e Bieter*in in mehreren Losen günstigste/r bzw. wirtschaftlichste/r Bieter*in sein, erhält er/sie lediglich den Zuschlag auf das Los mit dem höchsten Auftragswert. Er/Sie wird dann bei den weiteren Losvergaben nicht mehr berücksichtigt.
Standorte: siehe Anlage Liegenschaften Bezirk Mitte
Standorte: siehe Anlage Liegenschaften Bezirk Nord
Standorte: siehe Anlage Liegenschaften Bezirk West+Ost+Süd