Projektteam:
Bewertet werden die Qualität und Erfahrung des Projektteams. Dabei wird von den Bietern erwartet, dass die geforderten Referenzen eingereicht werden. Positiv bewertet wird, wenn das Personal anhand der eingereichten Referenzen eine fachkundige, effiziente und zielorientierte Durchführung der Planungsleistungen für dieses Projekt erwarten lässt. Hierfür ist die Anlage 2 Erfahrung und Fachkunde des Projektteams auszufüllen.
Projektleiter /-in:
Es sind 2 Referenzen der Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI einzureichen.
- Als Mindestanforderung an die jeweilige Referenz der Verkehrsanlagenplanung sind nur Objekte zugelassen, die als Anlage des Schienenverkehrs in die HOAI 2021, Anlage 13 zu § 47 - Leistungsbild für Verkehrsanlagen - eingeordnet sind.
- Es müssen LPH 1-2 erbracht und abgeschlossen worden sein.
Mindestens eine Referenz muss Gesamtbaukosten (KG 300 + 400) von über 5,0 Mio. EUR aufweisen.
Positiv bewertet wird, wenn die Referenzen des für die Ausführung vorgesehenen Projektleiters ein mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbares Straßenbahnprojekt als Verkehrsanlagenplaner im vergleichbaren Umfang umfasst. Die Vergleichbarkeit richtet sich dabei u.a. am Leistungsinhalt, an den erbrachten Leistungsphasen nach § 47 HOAI den Baukosten der KG 300+400, der Streckenlänge und der Aktualität der Referenz und an einigen inhaltlichen Besonderheiten des Referenzprojektes, die mit dem vorliegenden Projekt im besonderen Maße vergleichbar sind. Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind der Anlage 2 "Erfahrung und Fachkunde des Projektteams" zu entnehmen.
Verkehrsanlagenplaner/-in:
Zusätzlich zum Projektleiter sind für das Projekt 2 weitere Verkehrsanlagenplaner*innen einzusetzen.
Es sind 2 Referenzen der Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI einzureichen.
- Als Mindestanforderung an die jeweilige Referenz der Verkehrsanlagenplanung sind nur Objekte zugelassen, die als Anlage des Schienenverkehrs in die HOAI 2021, Anlage 13 zu § 47 - Leistungsbild für Verkehrsanlagen - eingeordnet sind.
- Es müssen LPH 1-2 erbracht und abgeschlossen worden sein.
- Mindestens eine Referenz muss Gesamtbaukosten (KG 300 + 400) von über 5,0 Mio. EUR aufweisen.
Positiv bewertet wird, wenn die Referenzen der für die Ausführung vorgesehenen Verkehrsanlagen-planer*innen ein mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbares Straßenbahnprojekt als Verkehrsanlagenplaner im vergleichbaren Umfang umfasst. Die Vergleichbarkeit richtet sich dabei u.a. am Leistungsinhalt, an den erbrachten Leistungsphasen nach § 47 HOAI, den Baukosten der KG 300+400, der Streckenlänge und der Aktualität der Referenz und an einigen inhaltlichen Besonderheiten des Referenzprojektes, die mit dem vorliegenden Projekt im besonderen Maße vergleichbar sind.
Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind der Anlage 2 "Erfahrung und Fachkunde des Projektteams" zu entnehmen.
Fachplaner/ -in für Technische Ausrüstung:
Es wird erwartet, dass der benannte Fachplaner über einen einschlägigen Studienabschluss (z.B. Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Energie- oder Gebäudetechnik) sowie über nachgewiesene Erfahrungen in der Planung und Umsetzung technischer Ausrüstung bei Infrastruktur- oder Verkehrsprojekten verfügt. Mindestens eine Referenz muss Gesamtbaukosten (KG 300 + 400) von über 10 Mio. EUR aufweisen Die Vergleichbarkeit richtet sich insbesondere nach:
- TA Oberleitungsanlagen
- TA Signalanlagen
- TA Abwasser/Gas/Wasser
- TA Bahn- bzw. streckentechnische Anlagen
- TA Haltestellentechnik Straßenbahn
- TA Stromversorgung Straße
Fachplaner/ -in für Standardisierte Bewertung:
Es wird erwartet, dass der benannte Fachplaner über einen einschlägigen Studienabschluss (z.B. Verkehrsplanung, Raumplanung, Bau- oder Wirtschaftsingenieurwesen) sowie über nachgewiesene Erfahrungen mit der Erstellung von Standardisierten Bewertungen nach dem aktuellen Verfahren verfügt.
Positiv bewertet wird, wenn die Referenzen des für die Standardisierte Bewertung vorgesehenen Fachplaners ein mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbares ÖPNV-Projekt umfassen, bei dem eine Standardisierte Bewertung nach dem geltenden Verfahren (z.B. 2016+) eigenverantwortlich oder federführend durchgeführt wurde. Mindestens eine Referenz muss Gesamtbaukosten (KG 300 + 400) von über 10 Mio. EUR aufweisen Die Vergleichbarkeit richtet sich insbesondere nach:
- dem Leistungsinhalt (Erstellung oder Aktualisierung einer vollständigen Standardisierten Bewertung),
- den erbrachten Leistungen gemäß den Vorgaben des BMDV,
- dem Infrastrukturtyp (z.B. Straßenbahn oder vergleichbare schienengebundene ÖPNV-Maßnahmen),
- dem Planungsumfang und der Netzdimension,
- sowie der Aktualität und inhaltlichen Nähe der Referenz zum ausgeschriebenen Projekt (z.B. Integration Tunnel, Ringschluss, innerstädtische Lage).