Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen - Glückaufschule Üc...
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Beantwortung von Fragen vom 23.07.2026 Datum: 27.07.2026 - 08:53 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wurden folgende Fragen gestellt/ folgende Hinweise gegeben:

1.)
Bei den abgefragten Kabinenmassen für den Aufzug in TH2 muss die Tragkraft auf mindestens 800 kg angepasst werden.

2.)
Sind die Aufzugsschächte bereits fertig oder können die Rohbauöffnungen noch angepasst werden?

Die Frage / Der Hinweis wird wie folgt beantwortet:

zu 1.)
Die Tragfähigkeit muss nicht angepasst werden.
Für Personen- und Lastenaufzüge legt die Norm die maximal zulässige Nutzfläche des Fahrkorbs in Abhängigkeit von der Nennlast fest, um eine Überbelegung zu verhindern.
Für 630 kg Nennlast beträgt die maximal zulässige Fahrkorbfläche 1,66 m2 (Tabelle 6 - Nennlast und größte Nutzfläche des Fahrkorbs der EN 81-20).
Hier noch folgende Zusatzhinweise:
- Mittels der Wiegeeinrichtung kann die maximal zulässige Kabinenlast elektronisch begrenzt werden.
- Die Aufzugsanlage TH2 ist nicht für die allgemeine Nutzung, sondern für den Personentransport von Küchenpersonal / den Speisentransport mittels Servierwagen vorgesehen. Im realen Betrieb wird die Traglastgrenze von 630 kg deshalb nicht erreicht werden.
- Eine Aufzugsauslegung auf 800 kg (verstärkte Schienen, größere Gegengewichte, stärkere Pufferauslegung, etc.) ist wirtschaftlich nicht darstellbar.
- Sofern der Bieter bzgl. der Traglastauslegung aufgrund der Kabinengrundfläche ein
Problem sieht, kann ihm freigestellt werden, die Kabinenbreite im Rahmen der Montageplanung auf 1.05 m (bzw. im Extremfall bis auf minimal 1,00 m) zu reduzieren.

zu 2.)
Die Schächte sind fertiggestellt und könne nicht mehr angepasst werden.

Ich bitte um Beachtung dieser Information/en bei der Kalkulation dieser Ausschreibung.

Sollten Sie Ihr Angebot bereits an uns übermittelt haben, besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihr Angebot zurückziehen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein neues, überarbeitetes Angebot übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Kalinowski

Stadt Gelsenkirchen
Die Oberbürgermeisterin
Referat Personal und Organisation
10/4.2 - Zentrale Vergabestelle
Wildenbruchplatz 7 (Eingang Augustastraße)
45888 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 169-4832

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Bitte warten...