Wartungsarbeiten am Montag, 13.07.2026 von ca.14:00 bis 15:00 Uhr
Stahlbauarbeiten - Kulturschule Gelsenkirchen, Am Schalker Verein 9+11, 45888 Gels...
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Beantwortung weiterer Bieterfrage vom 23.06.2026 Datum: 24.06.2026 - 11:08 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Fragen werden beantwortet:



Frage/Hinweis:

Aus "260608_IBD-26-0035-Fragen_an_die_Vergabestelle_beantw..xlsx":
Ursprüngliche Frage vom 03.06.2026:
"Im LV-Text wird "Korrosionsschutz durch Feuerverzinkung DIN EN ISO 1461, Beschichtungssystem nach DIN EN ISO 12944-5, Sollschichtdicke der Beschichtung gesamt: 240-280?m, bestehend aus Grundierungsbeschichtung-, Zwischen und Deckbeschichtung, als Brandschutzbeschichtung, Brandschutzbeschichtung wird gesondert vergütet" verlangt.
Frage 1: Da die Brandschutzbeschichtung in separater Position vergütet wird, bitten wir um eine Präzisierung, welche Bestandteile der Beschichtung auf der Feuerverzinkung in dieser Position berücksichtigt werden soll. Hierbei bitten wir zu berücksichtigen, dass Brandschutzbeschichtungssysteme i.d.R. aus einer Oberflächenvorbereitung, einer Grundbeschichtung, einer reaktiven Schicht (Dämmschichtbildner) und ggfs. einem Decklack bestehen.
Frage 2: Falls ein Teil der Nassbeschichtung in dieser Position kalkulatorisch berücksichtigt werden soll, bitten wir um Angabe des RAL-Farbtons."
Ursprüngliche Antwort vom 08.06.2026 (auch aus 260608_IBD-26-0035-Fragen_an_die_Vergabestelle_beantw..xlsx):
"Zu Frage 1:
Der Beschrieb der Positionen ist etwas irreführend.
Die Beschichtung in Pos. 02.02.0020 ist eine dämmschichtbildende Brandschutzbeschichtung R30 ausgeschrieben und gilt als zusätzliche Schicht.
Position 02.02.0010 beinhaltet drei Schichten: eine Grundierungs-, Zwischen- und Deckbeschichtung.
Position 02.02.0020 beschreibt eine weitere (demnach 4.) Schicht als Brandschutzschicht unterhalb der Deckbeschichtung.
Zu Frage 2:
Die Deckbeschichtungen sind in RAL 7016 auszuführen."
Zugehörige neue Frage:
Den Antworten nach soll der Stahl eine Feuerverzinkung erhalten, darauf eine Grundbeschichtung, eine Zwischenbeschichtung, eine Brandschutzbeschichtung und eine Deckbeschichtung in RAL 7016 in einer Gesamtschichtdicke von 240-280 µm erhalten. Die Feuerverzinkung, die Grundbeschichtung, die Zwischenbeschichtung und die Deckbeschichtung soll in 02.02.0010 abgerechnet werden, die Brandschutzbeschichtung in 02.02.0020.
Eine Vermengung unterschiedlicher Korrosionsschutz- und Brandschutzsysteme in einem Schichtaufbau wird von keinem Hersteller als zulassungskonform gewertet. Brandschutzbeschichtungsschichtdicken hängen von Profilart, Bauteiltyp und Brandschutzanforderung ab, damit kann keine pauschale Gesamtschichtstärke vorgegeben werden, wenn man einen zulassungskonformen Brandschutz mit der Beschichtung erreichen will. Wir bitten Sie um Übergabe einer zulassungskonformen Planung und Leistungsbeschreibung des Korrosions- und Brandschutzes der Stahlbauteile.

Antwort:

Die in Position 02.02.0010 beschriebene Schichtdicke und der Schichtaufbau können bei Bauteilen mit Brandschutzanforderung vernachlässigt werden. Hier ist ein bauaufsichtlich zugelassenes F30 Brandschutzsystem maßgebend. Schichtaufbau und Schichtdicken richten sich nach den Vorgaben der Zulassung bzw. des Herstellers. Grundierung, Dämmschichtbildner und Deckbeschichtung müssen aus einem zugelassenen, abgestimmten System stammen. Die Beschichtung verzinkter Bauteile ist zulässig, sofern die systemseitig geforderte Vorbehandlung (bspw. Sweepstrahlen oder Beizen) erfolgt.

Frage zu LV-Position 02.02.0020:

Gehen wir recht in der Annahme, dass die in der Pos. 02.02.0010 enthaltenen Stahlstützen HEA 100 nicht zur Untergurtebene gehören und daher auch keinen Brandschutz nach Position 02.02.0020 erhalten müssen?

Antwort:
Es müssen lediglich die oberen 25cm der HEA100 Träger (Anschluss an Untergurtebene) eine Brandschutzbeschichtung erhalten.

Frage zu LV-Position 01.05.0200:

Die Beschichtung eines Edelstahl-Handlaufs erscheint technisch nicht zu erklären. Üblicherweise kommt entweder Edelstahl oder verzinkter Stahl mit Beschichtung zur Ausführung. Wir bitten um Prüfung und Mitteilung des Prüfergebnisses.

Antwort:
Der Handlauf aus nichtrostendem Stahl ist nicht zu beschichten.

Frage zu LV-Position 01.06.0040.:
Im Kurztext wird ein Handlauf genannt. Weder im Langtext noch in der Zeichnung wird ein Handlauf genannt oder dargestellt. Wir bitten um Auflösung des Widerspruchs.

Antwort:
Langtext gilt vor Kurztext - die Dachgeländer haben keine Handläufe.

Frage zu LV-Position 02.03.0010.:
Die Konstruktion des Geländers ist nicht verzinkungsgerecht. Die Kombination von 5 mm starken Platten aufgeschweißt auf dem QHP 30/4 stellt eine unzulässige Dopplung dar. Derartige Konstruktionen werden von Verzinkereien regelmäßig abgelehnt. Wir bitten um die Anpassung der Konstruktion.

Antwort:
Ein Feuerverzinken ist nach Rücksprache mit der Planung nicht erforderlich.

Frage zu LV-Position 02.01.0010.:
In den bisherigen Antworten zur Frage, für welchen Konstruktionen der NU eine geprüfte & freigegebene Statik für Endzustände übergeben bekommt, wird die Stahlkonstruktion des Dachtragwerks im Schalthaus nicht explizit genannt. Muss der Anbieter also davon ausgehen, für das Dachtragwerk der LV-Position 02.02.0010. eine eigene, prüffähige Stabstatik erstellen zu müssen?

Antwort:
Für die Dachkonstruktion des Schalthauses wird eine geprüfte und freigegebene Stabstatik für den Endzustand übergeben.

Frage zu LV-Position 01.01.0010. und 02.01.0010.:
In den bisherigen Antworten zur Frage, für welchen Konstruktionen der NU eine geprüfte & freigegebene Statik für Endzustände übergeben bekommt, werden "Außentreppen" aufgezählt. Kann der Anbieter also davon ausgehen, für den Stahl folgender LV-Positionen eine geprüfte und freigegebene Stabstatik zu erhalten:
- 01.05.0010. Antwort: ja
- 01.05.0020. Antwort: ja
- 01.05.0030. Antwort: ja
- 01.05.0040. Antwort: ja
- 01.05.0050. Antwort: nein
- 02.03.0010. Antwort: ja
?
Antwort:
Es handelt sich bei der Stabstatik um die Stabstatik für den Endzustand.





Ich bitte um Beachtung dieser Information/en bei der Kalkulation dieser Ausschreibung.

Sollten Sie Ihr Angebot bereits an uns versandt / übermittelt haben, besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihr Angebot zurückziehen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein neues, überarbeitetes Angebot einreichen / übermitteln.



Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Racherbäumer

Stadt Gelsenkirchen
Die Oberbürgermeisterin
Referat Personal und Organisation
10/4.2 - Zentrale Vergabestelle
Wildenbruchplatz 7 (Eingang Augustastraße)
45888 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 169-6708

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Betreff: Beantwortung Bieterfrage vom 23.06.2026 Datum: 24.06.2026 - 09:10 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wurde folgende Frage gestellt / folgender Hinweis gegeben:

Muss die Brandschutzbeschichtung Pos. 02.02.0020 zwingend auf der Baustelle ausgeführt werden? Aus unserer Sicht ist es sinnvoller die Brandschutzbeschichtung im Werk und und die Nachbeschichtung auf der Baustelle auszuführen.


Die Frage / Der Hinweis wird wie folgt beantwortet:

Die Beschichtung kann auch im Werk und die Nachbeschichtung auf der Baustelle ausgeführt werden. Dies obliegt dem Auftragnehmer.



Ich bitte um Beachtung dieser Information/en bei der Kalkulation dieser Ausschreibung.

Sollten Sie Ihr Angebot bereits an uns versandt / übermittelt haben, besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihr Angebot zurückziehen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein neues, überarbeitetes Angebot einreichen / übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Racherbäumer

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Betreff: Erneute Verschiebung des Submissionstermins!! Datum: 19.06.2026 - 09:48 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der umfangreichen Rückfragen aller Bieter, wird den Bietern mehr Zeit für
die Kalkulation eingeräumt.
Die Angebotsfrist wird daher erneut verschoben auf den:

30.06.2026, 10:00 Uhr !!

Die Bindefrist endet am 28.08.2026.



Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Racherbäumer

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Betreff: Beantwortung Bieterfrage vom 15.06.2026 Datum: 16.06.2026 - 09:21 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfrage wird beantwortet:

In der LV Position 02.02.0020 ist eine Brandschutzbeschichtung für einen Träger HEA 240 beschrieben. In den Materialsummenlisten und in der Beschreibung der Untergurtebene ist kein Träger HEA240 zu finden. Welche Träger sind in Brandschutzbeschichtung auszuführen? Ist davon auszugehen das die komplette Konstruktion aus 02.02.0010 Brandschutzbeschichtet wird?

Antwort:
Es gilt der Langtext der Position, nicht der Kurztext. Im Langtext ist kein Profilquerschnitt benannt. Die Position 02.02.0020 beschreibt die Brandschutzbeschichtung aller Profile bzw. der kompletten Untergurtebene.



Ich bitte um Beachtung dieser Information/en bei der Kalkulation dieser Ausschreibung.



Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Racherbäumer

Stadt Gelsenkirchen
Die Oberbürgermeisterin
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Betreff: Beantwortung Bieterfragen vom 12.06.2026 Datum: 15.06.2026 - 09:45 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Fragen werden beantwortet:

Allgemein/Übergreifend: Maßgeblich für die Angebotskalkulation und die Ausführung sind die Vergabeunterlagen.
Pauschale Annahmen oder Vorfestlegungen zu Verantwortlichkeiten, Ausführungsabläufen, Vorleistungen Dritter, Bauzuständen oder Vergütungsfolgen werden nicht bestätigt.
Etwaige Unklarheiten sind konkret und positions- bzw. leistungsbezogen zu benennen.


1. Ausführungsplanung / Planungsschnittstelle
Gemäß den Ausschreibungsunterlagen sind durch den Auftragnehmer die Werkstatt- und Montageplanung sowie ergänzende statische Nachweise zu erstellen.
Für einzelne Bauteile wird nach den bisherigen Bieterinformationen lediglich eine geprüfte Stabstatik für den Endzustand zur Verfügung gestellt.

Eine Stabstatik ersetzt jedoch weder die Ausführungsplanung noch die vollständige konstruktive Durcharbeitung der Anschlüsse, Knotenpunkte, Auflager- und Befestigungsdetails sowie der Schnittstellen zu angrenzenden Gewerken.

Fragen:
1. Wird durch den Auftraggeber eine koordinierte und freigegebene Ausführungsplanung als verbindliche Grundlage für die Erstellung der Werkstatt- und Montageplanung zur Verfügung gestellt?

Antwort:
Es wird eine freigegebene Ausführungsplanung zur Verfügung gestellt.

2. Falls keine Ausführungsplanung bereitgestellt wird, bitten wir um Klarstellung, welche Planungsleistungen über die übliche Werkstatt- und Montageplanung hinaus durch den Auftragnehmer zu erbringen sind.

Antwort:
Der Leistungsumfang des Auftragnehmers ergibt sich aus den Vergabeunterlagen bzw. dem Leistungsverzeichnis (siehe bspw. Abschnitt 01.01 & Abschnitt 02.01).

3. Ist die Erstellung der für die prüffähige Statik erforderlichen Detail- und Ausführungsplanung Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung des Auftragnehmers?

Antwort:
Ja.

4. Welche Planungsstände gelten zum Zeitpunkt der Beauftragung als verbindliche Grundlage?

Antwort:
Nicht relevant für die Angebotskalkulation im Sinne von §7 EU VOB/A. Maßgeblich für die Angebotskalkulation sind die Vergabeunterlagen.

________________________________________
2. Stahlmengen/ Detailstatik / Abrechnung:
Für die Stahlkonstruktionen sind im Leistungsverzeichnis Stahlmengen in Tonnen ausgeschrieben. Gleichzeitig sind durch den Auftragnehmer ergänzende statische Nachweise, Anschlussbemessungen sowie die Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen.

Fragen:
1. Bitte bestätigen Sie, ob die ausgeschriebenen Stahlmengen als verbindliche Abrechnungsgrundlage gelten oder ob Mehrmengen vergütet werden, soweit diese aufgrund der vom Auftragnehmer zu erstellenden Detailstatik, Anschlussbemessung sowie der prüffähigen Werkstattplanung erforderlich werden.

Antwort:
Nicht relevant für die Angebotskalkulation im Sinne von §7 EU VOB/A. Maßgeblich für die Angebotskalkulation sind die ausgeschriebenen Mengen. Für Abrechnungen gelten die Regelungen der VOB.

2. Bitte stellen Sie klar, ob zusätzliche Stahlmengen aus der konstruktiven Ausbildung von Anschlüssen, Knotenpunkten, Kopfplatten, Laschen, Steifen und vergleichbaren Bauteilen in den ausgeschriebenen Mengen bereits berücksichtigt sind oder nach tatsächlich erforderlichen und nachgewiesenen Mengen vergütet werden.

Antwort:
Nicht relevant für die Angebotskalkulation im Sinne von §7 EU VOB/A. Maßgeblich für die Angebotskalkulation sind die ausgeschriebenen Mengen. Für Abrechnungen gelten die Regelungen der VOB.

________________________________________
3. Vermessung / Aufmaß / Aufnahme des Ist-Zustandes
In den Vorbemerkungen wird gefordert, dass der Auftragnehmer den Ist-Zustand aufzunehmen hat. Eine gesonderte Vergütungsposition für Vermessungs- bzw. Aufmaßleistungen ist im Leistungsverzeichnis nicht erkennbar.

Fragen:
1. Bitte bestätigen Sie, dass lediglich die für die Werkstatt- und Montageplanung üblichen Kontrollmaße und örtlichen Aufmaße Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung sind.

Antwort:
Der Auftragnehmer hat die für seine Werkstatt-, Montage- und Ausführungsplanung sowie die Ausführung erforderlichen örtlichen Prüfungen und Aufmaße eigenverantwortlich vorzunehmen. Eine Bestätigung erfolgt nicht.

2. Sofern darüberhinausgehende Vermessungsleistungen erforderlich werden, insbesondere Bestandsvermessungen, tachymetrische Aufnahmen, digitale Vermessungen, 3D-Aufmaße oder die Erstellung von Bestandsmodellen, bitten wir um Mitteilung, unter welcher Position diese Leistungen zu kalkulieren bzw. abzurechnen sind.

Antwort:
Der Auftragnehmer hat die für seine Werkstatt-, Montage- und Ausführungsplanung sowie die Ausführung erforderlichen örtlichen Prüfungen und Aufmaße eigenverantwortlich vorzunehmen. Sollten Teile der in Ihrer Frage genannten Leistungen Ihres Erachtens erforderlich sein, sind diese in den jeweiligen Positionen zur W&M-Planung (01.01.0010 & 02.01.0010) einzukalkulieren. Es gelten die Regelungen der VOB.

3. Wird dem Auftragnehmer vor Ausführungsbeginn ein vermessungstechnisch eingemessener Rohbau einschließlich Achs- und Höhenbezugspunkten zur Verfügung gestellt?

Antwort:
Es gelten die Regelungen der VOB.

________________________________________
4. Arbeitssicherheit / Absturzsicherung
Aus den Ausschreibungsunterlagen geht nicht eindeutig hervor, welche Einrichtungen zur Absturzsicherung während der Montage bauseits vorhanden sind bzw. bereitgestellt werden.
Fragen:
1. Welche Einrichtungen zur Absturzsicherung werden bauseits bereitgestellt?

Antwort:
Es werden Fassadengerüste an den Außenflächen bereitgestellt.

2. Welche Anschlageinrichtungen, Anschlagpunkte oder Sekuranten stehen auf den Dachflächen zur Verfügung?

Antwort:
Keine.

3. Sind temporäre Seitenschutzsysteme vorhanden?

Antwort:
Nein.

4. Welche Leistungen zur Absturzsicherung sind durch den Auftragnehmer vorzuhalten und zu kalkulieren?
Dies betrifft insbesondere die Bereiche Technikeinhausungen, Dachtragwerke, Außentreppen, Fluchttreppentürme und Schalthaus.

Antwort:
Alle Leistungen, die für die Einhaltung des Arbeitsschutzes und Montage erforderlich sind.

________________________________________
5. Sicherheitskoordination / Verantwortungsabgrenzung
Fragen:
1. Wird durch den Auftraggeber ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gestellt?

Antwort:
Ja.

2. Wer trägt die Verantwortung für die gewerkeübergreifende Koordination der Arbeitsschutz- und Sicherungsmaßnahmen während der Bauausführung?

Antwort:
Nicht relevant für die Angebotskalkulation im Sinne von §7 EU VOB/A.

3. Welche Sicherungsmaßnahmen werden bauseits bereitgestellt und welche Leistungen sind durch den Auftragnehmer vorzuhalten?

Antwort:
Nicht relevant für die Angebotskalkulation im Sinne von §7 EU VOB/A.

4. Werden Dachflächen, Verkehrswege, Montagebereiche und Anschlagpunkte durch den Auftraggeber koordiniert und freigegeben?

Antwort
Nicht relevant für die Angebotskalkulation im Sinne von §7 EU VOB/A.

5. Bitte bestätigen Sie, dass die gewerkeübergreifende Sicherheitskoordination nicht Bestandteil der Leistung des Stahlbauauftragnehmers ist.

Antwort:
Nicht relevant für die Angebotskalkulation im Sinne von §7 EU VOB/A. Eine Bestätigung erfolgt nicht.

________________________________________
6. Prüfstatik / Verantwortungsabgrenzung
Gemäß den veröffentlichten Bieterinformationen wird für die Technikeinhausungen, Schallschutzscreens, Außentreppen sowie die Dachkonstruktion Neubau eine geprüfte Stabstatik für den Endzustand zur Verfügung gestellt.
Fragen:
1. Bitte bestätigen Sie, dass die bereitgestellten Stabstatiken als Grundlage für die Werkstatt- und Montageplanung verwendet werden können und durch den Auftragnehmer lediglich die ergänzenden Nachweise für Anschlüsse, Verbindungsmittel, Knotenpunkte und Detailkonstruktionen zu führen sind.

Antwort:
Es wird eine geprüfte und freigegebene Stabstatik für den Endzustand der Technikeinhausungen, Schallschutzscreens, Außentreppen und Dachkonstruktion Neubau übergeben. Darüber hinaus sind statische Berechnungen in Pos. 01.01.0010 bzw. Pos. 02.01.0010 ausgeschrieben, die Hinweistexte sind zu beachten.

2. Bitte stellen Sie klar, dass die Verantwortung für das statische Gesamtkonzept, die Systemwahl, die Lastannahmen sowie die Tragwerksplanung der bereitgestellten Stabstatiken beim Auftraggeber bzw. dessen Tragwerksplaner verbleibt.

Antwort:
Es wird eine geprüfte und freigegebene Stabstatik für den Endzustand der Technikeinhausungen, Schallschutzscreens, Außentreppen und Dachkonstruktion Neubau übergeben. Darüber hinaus sind statische Berechnungen in Pos. 01.01.0010 bzw. Pos. 02.01.0010 ausgeschrieben, die Hinweistexte sind zu beachten.

________________________________________
7. Technikeinhausungen - Dachauflager und Lastabtragung
Die Treppen zu den Technikeinhausungen lagern auf Betonauflagen auf den Dachflächen auf.
Fragen:
1. Wer trägt die Verantwortung für die Nachweise der Dachlastabtragung, die Bemessung der Auflagerflächen, die Lastverteilung auf die Dachkonstruktion sowie die Abstimmung mit dem Dachabdichtungsgewerk?

Antwort:
Nicht relevant für die Angebotskalkulation im Sinne von §7 EU VOB/A.

2. Bitte bestätigen Sie, dass die vorhandenen Dachkonstruktionen die den Ausschreibungsunterlagen zugrunde liegenden Lasten aus den ausgeschriebenen Stahlbaukonstruktionen aufnehmen können.

Antwort:
Nicht relevant für die Angebotskalkulation im Sinne von §7 EU VOB/A. Eine Bestätigung erfolgt nicht.

________________________________________
8. Fluchttreppentürme - Nutzung im Bauzustand
Für die Fluchttreppentürme ergeben sich mehrere Montageabschnitte.
Fragen:
1. Sind die Treppentürme während der Bauzeit als Rettungs- oder Fluchtwege nutzbar vorzuhalten?

Antwort:
Während der vertraglichen Ausführungszeiten der Stahlbauarbeiten nicht. Die Fluchttreppentürme sind gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten Taktung vollständig fertigzustellen.

2. Falls ja, ab welchem Baufortschritt und in welchen Ausbaustufen?

Antwort:
Entfällt.

3. Welche Anforderungen bestehen hinsichtlich Zwischenabnahmen, temporärer Geländer, Sicherungseinrichtungen sowie gegebenenfalls erforderlicher Bauzustandsnachweise?

Antwort:
Entfällt.

________________________________________
9. Baustelleneinrichtung / Medienversorgung / Montageflächen
Fragen:
1. Werden dem Auftragnehmer bauseits Baustromanschlüsse in ausreichender Leistung und Entfernung zu den Montagebereichen zur Verfügung gestellt?

Antwort:
Siehe Vergabeunterlagen bzw. Baubeschreibung.

2. Sind die Kosten für Baustrom und dessen Verbrauch bauseits enthalten oder durch den Auftragnehmer zu tragen?

Antwort:
Siehe Vergabeunterlagen bzw. Baubeschreibung.

3. Werden Sanitäreinrichtungen bauseits bereitgestellt oder sind diese durch den Auftragnehmer vorzuhalten?

Antwort:
Siehe Vergabeunterlagen bzw. Baulogistikkonzept.

4. Welche Lagerflächen, Montageflächen, Kranaufstellflächen und Zufahrtswege stehen dem Auftragnehmer zur Verfügung?

Antwort:
Siehe Vergabeunterlagen bzw. Baubeschreibung und Baulogistikkonzept.

5. Wer koordiniert die Nutzung gemeinsamer Baustelleneinrichtungen und Verkehrswege zwischen den einzelnen Gewerken?

Antwort:
Siehe Vergabeunterlagen bzw. Baubeschreibung und Baulogistikkonzept. Darüber in den regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen.

6. Sind Einschränkungen hinsichtlich Arbeitszeiten, Anlieferungen, Hebevorgängen oder Kranstellungen zu berücksichtigen?

Antwort:
Siehe Vergabeunterlagen bzw. Baubeschreibung und Baulogistikkonzept.

________________________________________
10. Werkstattplanung / Planfreigaben
Die Erstellung der Werkstatt- und Montageplanung ist Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung.

Fragen:
1. Innerhalb welcher Fristen erfolgt die Prüfung und Freigabe der Werkstatt- und Montageplanung durch den Auftraggeber bzw. dessen Planer?

Antwort:
Siehe Vergabeunterlagen bzw. Hinweistexte der Positionen 01.01.0010 & 02.01.0010.

2. Verlängern sich vertragliche Ausführungsfristen entsprechend, sofern die Freigaben nicht innerhalb der vorgesehenen Bearbeitungszeiten erfolgen?

Antwort:
Hängt im Einzelfall vom Verursacher ab. Es gelten die Regelungen der VOB.

3. Werden Planprüfungen und Freigaben zentral koordiniert oder sind mehrere Freigabestellen zu beteiligen?

Antwort:
Siehe Vergabeunterlagen bzw. Hinweistexte der Positionen 01.01.0010 & 02.01.0010.

________________________________________
11. Montagezustände/ Bauzustandsnachweise
Aus den Vergabeunterlagen geht nicht eindeutig hervor, ob neben den Nachweisen für den Endzustand zusätzliche Nachweise für Montage- und Bauzustände zu führen sind.
Fragen:
1. Sind durch den Auftragnehmer Nachweise für Montagezustände, Hebezustände, temporäre Aussteifungen oder sonstige Bauzustände zu erstellen?

Antwort:
Nachweise die durch das vom Auftragnehmer gewählten Montagekonzept notwendig werden, sind durch diesen zu erbringen.

2. Falls ja, welche Bauzustände sind nachzuweisen und in welchem Umfang sind diese Leistungen Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung?

Antwort:
Siehe 11.1

3. Bitte teilen Sie mit, ob hierfür bereits Vorgaben oder Lastannahmen des Tragwerksplaners vorliegen.

Antwort:
Es liegt nichts Entsprechendes vor.

________________________________________
12. Rohbaugenauigkeit / Auflager / Einbauteile
Die Montage der Stahlkonstruktionen setzt die Maßhaltigkeit der bauseitigen Rohbau- und Auflagerkonstruktionen voraus.
Fragen:
1. Wer trägt die Verantwortung für die Maßhaltigkeit und Lagegenauigkeit der bauseitigen Rohbaukonstruktionen, Auflager, Betonbauteile und Einbauteile?

Antwort:
Es gelten für alle Auftragnehmer die Maßtoleranzen der DIN 18202.

2. Wie werden zusätzliche Aufwendungen vergütet, die aufgrund von Maßabweichungen des Rohbaus oder der Einbauteile entstehen?

Antwort:
Es gelten die Regelungen der VOB.

3. Werden dem Auftragnehmer vor Montagebeginn freigegebene Bestands- bzw. Rohbaumaße zur Verfügung gestellt?

Antwort:
Nein.

________________________________________
13. Vorleistungen des Rohbaus / Vorgaben des Tragwerksplaners
Die Stahlbaukonstruktionen werden an bauseitige Rohbau- und Betonbauteile angeschlossen bzw. auf diesen gelagert.
Fragen:
1. Bitte bestätigen Sie, dass sämtliche für die Aufnahme der Stahlbaukonstruktionen erforderlichen Vorgaben hinsichtlich Auflager, Einbauteile, Anschlussbereiche, Lastabtragungen und Befestigungspunkte durch den verantwortlichen Tragwerksplaner des Gesamtbauwerks geplant und vorgegeben werden.

Antwort:
Nicht relevant für die Angebotskalkulation im Sinne von §7 EU VOB/A. Eine Bestätigung erfolgt nicht. Der genaue Leistungsumfang ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

2. Bitte bestätigen Sie, dass die Tragfähigkeit und Eignung der bauseitigen Rohbau-, Beton- und Auflagerkonstruktionen zur Aufnahme der ausgeschriebenen Stahlbaukonstruktionen nicht Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers ist.

Antwort:
Nicht relevant für die Angebotskalkulation im Sinne von §7 EU VOB/A. Eine Bestätigung erfolgt nicht. Es gelten die Regelungen der VOB.

3. Werden dem Auftragnehmer die für die Ausführungs- und Werkstattplanung erforderlichen statischen Vorgaben, Lastannahmen sowie freigegebenen Rohbauunterlagen vollständig zur Verfügung gestellt?

Antwort:
Nein.

4. Wie wird verfahren, wenn während der Ausführungsplanung oder Montage Abweichungen zwischen den statischen Erfordernissen der Stahlkonstruktion und den vorhandenen bauseitigen Rohbau- bzw. Auflagerkonstruktionen festgestellt werden?

Antwort:
Es gelten die Regelungen der VOB.




Ich bitte um Beachtung dieser Information/en bei der Kalkulation dieser Ausschreibung.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Racherbäumer

Stadt Gelsenkirchen
Die Oberbürgermeisterin
Referat Personal und Organisation
10/4.2 - Zentrale Vergabestelle
Wildenbruchplatz 7 (Eingang Augustastraße)
45888 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 169-6708

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Betreff: Beantwortung Bieterfrage vom 11.06.2026 Datum: 12.06.2026 - 08:18 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Fragen werden beantwortet:


...könnten Sie bitte klar definieren welche Gitterroste sie wünschen.

Ein Pressrost kann kein Vollrost sein.
Ein Vollrost kann keine Rutschfestigkeit von min. R11 haben.
Ein Vollrost mit einer Maschenweite 30/10mm ist technisch nicht möglich (existiert nicht).
Eine mögliche Lösung sind Pressroste mit einer Maschenweite 30/10 mm mit einer Rutschfestigkeit von min. R11.

Kann auf die gestalterischen Belange verzichtet werden?

Könnten Sie uns bitte die statischen Berechnungen für die Gitterroste zukommen lassen?
Da in den uns vorliegenden (Auszüge Statik/ Materialsummenlisten) keine Gitterroste nachgewiesen sind.

Antwort:
Die Gitterroste müssen in R11 ausgeführt werden. Zudem sind diese mit Maschenweite 30/10 sowie in nichtrostendem Stahl auszuführen.
Auf die Anforderung "Vollrost" kann verzichtet werden, die Ausführung als Pressrost ist ausreichend.
Eine statische Berechnung wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht übergeben, die Gitterroste sind gemäß den jeweiligen Hinweisen zum Abschnitt 01.05 für 5 kN/m2 auszulegen.



Ich bitte um Beachtung dieser Information/en bei der Kalkulation dieser Ausschreibung.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Racherbäumer

Stadt Gelsenkirchen
Die Oberbürgermeisterin
Referat Personal und Organisation
10/4.2 - Zentrale Vergabestelle
Wildenbruchplatz 7 (Eingang Augustastraße)
45888 Gelsenkirchen
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Betreff: Beantwortung Bieterfragen vom 08.06.2026 Datum: 11.06.2026 - 07:16 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Fragen werden beantwortet:


...bei Durchsicht des Leistungsverzeichnisses sind uns folgende Punkte aufgefallen:

OZ 01.03.0010
die im LV-Text ausgewiesene Zeichnung
KSG_731_5_UB_A_TH_326_01_0
ist in der Leistungsbeschreibung nicht enthalten

Antwort:
Es ist entsprechend der aktualisierte und den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Plan "KSG_731_5_UB_A_TH_326_01_3_V" zu berücksichtigen.


OZ 01.03.0020
die im LV-Text ausgewiesene Zeichnung
KSG_731_5_UB_A_TH_326_02_0_V
ist in der Leistungsbeschreibung nicht enthalten

Antwort:
Es ist entsprechend der aktualisierte und den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Plan "KSG_731_5_UB_A_TH_326_02_3_V" zu berücksichtigen.


OZ 01.03.0030
die im LV-Text ausgewiesene Zeichnung
KSG_731_5_UB_A_TH_326_03_0_V
ist in der Leistungsbeschreibung nicht enthalten

Antwort:
Es ist entsprechend der aktualisierte und den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Plan "KSG_731_5_UB_A_TH_326_03_3_V" zu berücksichtigen.


OZ 01.03.0040
die im LV-Text ausgewiesene Zeichnung
KSG_731_5_UB_C_TH_326_00_0_V
ist in der Leistungsbeschreibung nicht enthalten

Antwort:
Es ist entsprechend der aktualisierte und den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Plan "KSG_731_5_UB_C_TH_326_00_4_V" zu berücksichtigen.


Betrifft LV-Pos. 01.05
In den Einzelpositionen der LV-Pos. 01.05 wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Pressroste als Vollroste auszuführen sind. Engmaschige Gitterroste (im LV als Maschenweite 30/10 mm beschrieben), können nicht als Vollrost
und gleichzeitig rutschhemmend in R11 ausgeführt werden. Die Ausführung als Vollrost macht technisch auch keinen Sinn.
Wie soll in diesem Fall vorgegangen werden? Ebenso werden bei den Gitterrosten Füllstäbe / Querstäbe im Profil 20 x 3 mm beschrieben.
Füllstäbe bei den geforderten Gitterrosten werden standardmäßig in z.B. 10 x 2 mm und nur im Ausnahmefall auf Wunsch in max. 20 x 2 mm gefertigt.
Auch in diesem Fall hat die Ausführung der Füllstäbe / Querstäbe keinen Einfluss auf die Tragfähigkeit.

Antwort:
Es sind Gitterroste geplant Pressrost als Vollrost mit Maschenweite 30/10mm in Edelstahl mit einer Rutschfestigkeit von min. R11 in Dicke 50mm beim Neubau bzw. 30mm beim Schalthaus.
Die Ausbildung als Vollrost wurde aus gestalterischen Belangen vorgesehen.
Die Nutzlasten für die Treppen - hier Außentreppen - gem. Ang. Statik sind einzuhalten.




Ich bitte um Beachtung dieser Information/en bei der Kalkulation dieser Ausschreibung.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Racherbäumer

Stadt Gelsenkirchen
Die Oberbürgermeisterin
Referat Personal und Organisation
10/4.2 - Zentrale Vergabestelle
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45888 Gelsenkirchen
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Betreff: Beantwortung Bieterfragen vom 01.06.2026 Datum: 09.06.2026 - 08:14 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Frage wird beantwortet:

anbei eine Frage zur Pos. 01.02.0020 (Stahltrapezprofi).

Gelochte Trapezbleche (Akustiklochung) sind auf dem Markt nicht mit Vlies erhältlich,
wir gehen davon aus das hierbei die vlieskaschierten MiWo-Füller für die Oberseite angedacht sind, diese würden normalerweise durch den Dacheindichter ausgeführt werden.
Was soll hier angeboten werden, da das Vlies nicht für ein gelochtes Trapezblech erhältlich ist?

Antwort:
Nach Rücksprache mit der Planung sind Trapezbleche anders als geplant und ausgeschrieben ohne Vlies auszuführen.
Die Vlies-Kaschierung erfolgt über die MiWo-Sickenfüller durch einen anderen Auftragnehmer.




Ich bitte um Beachtung dieser Information/en bei der Kalkulation dieser Ausschreibung.



Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Racherbäumer

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Betreff: WICHTIG !!! Änderung Submissionstermin!! Datum: 08.06.2026 - 13:40 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Vielzahl an Bieteranfragen wurde der Termin zur Angebotsöffnung auf den

23.06.2026, 10:00 Uhr

und die Bindefrist auf den

21.08.2026

verschoben!



Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Racherbäumer

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Betreff: Beantwortung Bieterfragen vom 03.06.2026 Datum: 08.06.2026 - 13:21 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage finden Sie die Fragen und Antworten.


Ich bitte um Beachtung dieser Information/en bei der Kalkulation dieser Ausschreibung.


Mit freundlichen Grüßen
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03.06.2026 Bieterfrage vom 03.06.2026 IBD-26-0035 beantwortet RPM.xlsx 08.06.2026 19,4 KB
Betreff: Beantwortung Bieterfrage vom 08.06.2026 Datum: 08.06.2026 - 11:37 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wird folgende Bieterfrage beantwortet:

In den Einzelpositionen der LV-Position 01.05. ist beschrieben, dass sowohl die Podeste als auch
die Gitterroststufen aus nichtrostendem Stahl gefertigt werden sollen.
Im Hinweistext wird jedoch lediglich der Befestigungsuntergrund aus nichtrostendem Stahl erwähnt.
Daher stellt sich die Frage, ob die Stufen und Podeste tatsächlich aus nichtrostendem Stahl ausgeführt werden sollen.

Antwort:
Die Stufen und Gitterrostbeläge sind in nichtrostendem Stahl auszuführen. Dies ist auch so ausgeschrieben.
In dem Hinweistext ist lediglich ergänzend aufgeführt, dass die UK/der Befestigungsuntergrund auch aus nichtrostendem Stahl zu fertigen ist.





Ich bitte um Beachtung dieser Information/en bei der Kalkulation dieser Ausschreibung.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Racherbäumer

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Betreff: Beantwortung Bieterfrage vom 02.06.2026 Datum: 08.06.2026 - 10:42 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfragen werden beantwortet:

Können Sie uns bitte für die diversen Montagearbeiten die erforderlichen bzw. möglichen Kranstellplätze sowie Vormontage- und Lagerflächen mitteilen?

Antwort:
Die Festlegung der Kranstandorte (Mobilkrane) sowie erfolgt durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung. Stationäre Krane stehen nicht zur Verfügung.
Vormontage- und Lagerflächen stehen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung und dem AN Baulogistik zur Verfügung.

Ist die Decke der Sporthalle mit Hebebühnen befahrbar? Falls ja, bis zu welcher maximalen Last darf die Decke befahren werden?

Antwort:
Die Sporthalle befindet sich im 1. Obergeschoss, die Last darf 5 kN/m2 nicht überschreiten.

Können Sie die Taktung der Stahlbauarbeiten mit konkreten Terminangaben versehen? Alternativ bitten wir um Nennung eines geplanten Ausführungszeitraums.

Antwort:
Konkrete Terminangaben werden nicht genannt. Es gelten die Termine und Zwischentermine sowie Ausführungszeiten aus den Vergabeunterlagen.

Im LV wird mehrfach darauf hingewiesen, dass die Grundlagen auf Vordimensionierungen beruhen. Ist für den gesamten Leistungsumfang noch eine Stabstatik zu erstellen? Falls nein, bitten wir um Angabe, für welche Bauteile dies explizit erforderlich ist und bei welchen Bauteilen die vorliegenden Grundlagen verbindlich übernommen werden können.

Antwort:
Es wird eine geprüfte und freigegebene Stabstatik für den Endzustand der Technikeinhausungen, Schallschutzscreens, Außentreppen und Dachkonstruktion Neubau übergeben. Darüber hinaus sind statische Berechnungen in Pos. 01.01.0010 ausgeschrieben, der Hinweistext zur Position ist zu beachten.

Für die Halle, Position 1.2.10, sowie die Schallschutzwände, Titel 1.4, ist zusätzlich zur Feuerverzinkung eine Dreifachbeschichtung ausgeschrieben. Kann der Beschichtungsaufwand reduziert werden?

Antwort:
Der Beschichtungsaufwand kann nicht reduziert werden, die Leistung ist wie ausgeschrieben zu kalkulieren und auszuführen.

Die Gitterroste der Position 1.3.50 sollen durch den AN hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit geprüft werden. Gemäß den Planunterlagen ist die Belegungsfläche jedoch nicht eindeutig erkennbar. Somit kann die notwendige Spannweite nicht ermittelt werden. Bitte geben Sie die erforderliche Spannweite sowie die Belegungsflächen vor.

Antwort:
Die Spannweite ist durch den AN zu wählen, abhängig von der geplanten Konstruktion. Die Belegungsflächen können der Dachaufsicht ("KSG_706_5_UB_A_DA_---_00_n_B") entnommen werden, diese ist als Schraffur dargestellt.

Zu Position 1.4.40 bitten wir um Mitteilung eines Richtprodukts.

Antwort:
Für die Befestigungshülsen (Sondergerüstanker) bestehen keine projektspezifischen Vorgaben hinsichtlich Form oder Konstruktion. Die Ausführung ist so zu wählen, dass eine fachgerechte und zulässige Befestigung von Gerüstankern mit einem Durchmesser von 16mm ermöglicht wird. Ein Richtfabrikat liegt nicht vor.



Ich bitte um Beachtung dieser Information/en bei der Kalkulation dieser Ausschreibung.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Betreff: Beantwortung Fragenkatalog vom 02.06.2026 Datum: 03.06.2026 - 12:49 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Allgemeine Stellungnahme:

Maßgeblich für die Angebotskalkulation und die Ausführung sind ausschließlich die Vergabeunterlagen (Leistungsverzeichnis, Planunterlagen und sonstige Anlagen sowie vertragliche Regelungen).
Die Leistungsbeschreibung erfolgt gemäß §?7 EU VOB/A so eindeutig und erschöpfend, dass eine sichere und eindeutige Kalkulation möglich ist.
Weitergehende Detailvorgaben zur späteren Ausführung sind damit nicht verbunden.
Eine pauschale Bestätigung einzelner Annahmen, insbesondere zur Vollständigkeit von Planungsunterlagen, zu einem ungestörten Bauablauf oder zu Vorleistungen Dritter, erfolgt nicht.

Die zur Ausführung erforderlichen Detailangaben ergeben sich im weiteren Projektverlauf aus den freigegebenen Ausführungsunterlagen sowie der Werkstatt- und Montageplanung des Auftragnehmers.
Für alle Fragen gilt: Etwaige Unklarheiten sind konkret und positionsbezogen zu benennen.
Verweise auf Regelwerke sind entsprechend konkret zu spezifizieren.

Beantwortung des Fragenkataloges:

1. Wir gehen davon aus, dass wir die Ausführungsunterlagen gemäß den Vorgaben aus der VOB/C erhalten. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort: Nicht relevant für die Angebotskalkulation im Sinne von §7 EU VOB/A.

2. Dürfen wir davon ausgehen, dass die Ausführungsunterlagen vor Erstellung der Leistungsverzeichnisse vom Auftraggeber freigegeben wurde?

Antwort: Nicht relevant für die Angebotskalkulation im Sinne von §7 EU VOB/A.

3. Wir gehen davon aus, dass uns die vollständigen Ausführungsunterlagen 21 Tage vor Ausführungsbeginn vorgelegt werden. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort: Nicht relevant für die Angebotskalkulation im Sinne von §7 EU VOB/A. Widerspruch zu nachfolgender Frage (sh. unten).

4. Das Leistungsverzeichnis enthält einige notwendige Leistungen nicht in eigenen Ordnungszahlen. Wir gehen davon aus, dass die Erstellung des LV gemäß den Vorgaben aus VOB/C DIN 18299 und den spezifischen ATVs insbesondere den Abrechnungseinheiten durchgeführt wurde.

Antwort: Eine pauschale Bestätigung zur Vollständigkeit im Sinne sämtlicher denkbarer Detailangaben erfolgt nicht. Maßgeblich bleibt das Leistungsverzeichnis in Verbindung mit den übrigen Vergabeunterlagen.

5. Enthält das Leistungsverzeichnis alle Detailangaben (insbesondere zu Verlegearten, Höhen, Varianten und besonderen Befestigungen), die zur Ausführung der Leistungen erforderlich sind?

Antwort: Siehe allgemeine Stellungnahme. Die vorliegenden Angaben ermöglichen eine sichere Kalkulation gemäß §?7 EU VOB/A. Etwaige Unklarheiten sind konkret zu benennen.

6. Wir dürfen als Bieter keine Mischkalkulationen durchführen. Wir gehen davor aus, dass keine besonderen Leistungen in die Einheitspreise mischkalkuliert werden müssen, die Einfluss auf die Einheitspreisbildung haben. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort: Die Angebote sind auf Grundlage der Vergabeunterlagen eigenverantwortlich zu kalkulieren. Eine Mischkalkulation ist unzulässig. Pauschale Festlegungen zur Kalkulationsmethodik werden nicht getroffen.

7. Wie oft muss der Bauleiter an einem Baustellen-Jour-Fix teilnehmen? Wir gehen davon aus, dass wie üblich die Besprechung nicht länger als 60 Minuten dauert.

Antwort: Es gilt Punkt 10.11 "Baubesprechungen" der besonderen Vertragsbedingungen (BVB). Umfang und Dauer richten sich nach dem Erfordernis. Eine pauschale Begrenzung erfolgt nicht.

8. Wir gehen davon aus, dass 14 Tage nach Beauftragung ein mit dem Architekten abgestimmter und realistischer Bauzeitenplan vorgelegt wird und dieser die Vertragszeitraumangaben aus dem Formblatt zur Angebotsaufforderung entspricht. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort: Gemäß Punkt 10.4 "Termine / Terminpläne" ist durch den Auftragnehmer ein Baufristenplan 10 Arbeitstage nach Auftragserteilung vorzulegen, als Grundlage für eine Abstimmung/Genehmigung.

9. Gemäß den Vorgaben aus der VOB/C gehen wir davon aus, dass unsere Parkmöglichkeiten sowie Baustelleneinrichtung nicht abweichend kalkulieren mussten. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort: Es gilt Punkt 15 "Baustelleneinrichtung" der Baubeschreibung (BB). Die Baustelleneinrichtung ist in die Kalkulation einzubeziehen. Das Baulogistikhandbuch ist zu beachten. Die Frage ist nicht eindeutig bzw. verständlich.

10. Gemäß VOB/C ist eine kontinuierliche Montage üblich. Müssen wir konkrete Arbeitsunterbrechungen oder Erschwernisse berücksichtigen?

Antwort: Nach derzeitigem Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass durchgehend gearbeitet werden kann. Arbeitsunterbrechungen sind dem beigefügten Taktplan zu entnehmen.

11. Wir gehen davon aus, dass die Vorleistungen bzw. Vorgewerke mit ausreichend Vorlauf erbrachten werden, dass wir kontinuierlich durcharbeiten können. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort: Nach derzeitigem Kenntnisstand sind die erforderlichen Vorleistungen erbracht und es kann kontinuierlich gearbeitet werden.

12. Wir gehen davon aus, dass uns die vollständige und mangelfreie Ausführungsunterlagen 14 Tage nach Beauftragung zur Verfügung gestellt wird. Siehe §3 Abs. 1 VOB / B. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort: Nicht relevant für die Angebotskalkulation im Sinne von §7 EU VOB/A. Widerspruch zu vorangegangen Frage (sh. oben).







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Betreff: Beantwortung Bieterfrage vom 01.06.2026 Datum: 03.06.2026 - 08:43 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es werden folgende Fragen beantwortet:

1. Frage:
Zur Pos. 01.02.0010 ( Dachtragwerk)
- In dieser Konstruktion ist die Unterkonstruktion für die Lichtkuppeln enthalten (sind auch in den angefragten Massen enthalten), aber in der Pos. 01.02.0050 (Dachausschnitt) sind die Wechsel aus HEB 160 Trägern ebenfalls abgefragt. Unter welcher Position soll die Unterkonstruktion der Lichtkuppel, bestehend aus HEB 160 Trägern einkalkuliert werden?

Antwort:
Die Unterkonstruktion der Lichtkuppeln (HEB 160 Träger) ist vollständig in Position 01.02.0010 enthalten und dort zu kalkulieren.

2. Frage:
Gibt es einen Baustelleneinrichtungsplan für die Kranstandorte der angefragten Konstruktionen, wenn ja könnten Sie uns diesen bitte zukommen lassen.

Antwort:
Die Festlegung der Kranstandorte (Mobilkrane) erfolgt durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung. Stationäre Krane stehen nicht zur Verfügung. Der beigefügte Entwurfsplan der Baustelleneinrichtungsflächen dient lediglich der Orientierung und ist nicht verbindlich für die Ausführung.

3. Frage:
Gibt es noch weiter Unterlagen zur Pos. 01.04.0040 (Befestigungshülsen Sondergerüstanker)? In den aufgeführten Plänen ist nicht ersichtlich wie die Hülsen aussehen, oder könnten Sie diese beschreiben, aus Blechen, Rohren, welcher Gerüstanker, welche Abmessungen?

Antwort:
Für die Befestigungshülsen (Sondergerüstanker) bestehen keine projektspezifischen Vorgaben hinsichtlich Form oder Konstruktion. Die Ausführung ist so zu wählen, dass eine fachgerechte und zulässige Befestigung von Gerüstankern mit einem Durchmesser von 16mm ermöglicht wird.






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