Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Angebot zunächst nur die Eigenerklärung der Bietenden auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt (Eigenerklaerung zur Eignung) abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietenden auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, sofern diese Bescheinigungen Bestandteil des Verzeichnisses sind.
Vorzulegende Nachweise:
T2 - Freistellungsbescheinigung - BL; Vorlage der Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz des zuständigen Finanzamtes; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
T2 - Umsätze; Angabe der Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
T2 - Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen - BL; Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde, durch Vorlage der:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse. Falls das Unternehmen nicht beitragspflichtig ist, wird diesbezüglich um eine Mitteilung in Textform gebeten.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
T2 - UB Berufsgenossenschaft - BL; Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
T2 - Versicherungsnachweis - zus. Versicherungseinschlüsse; Nachweis einer erhöhten Haftpflichtversicherung auf Grund der feuergefährlichen / schadengeneigten Tätigkeiten, mit Mindestdeckungssummen von 10.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden und 1.000.000 EUR für Vermögensschäden, jeweils pro Schadensfall und Schadensjahr.
In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen. Vor Ausführungsbeginn ist der Versicherungsabschluss mit den geforderten Mindestdeckungssummen nachzuweisen.
Der/Die Bieter*in hat darüber hinaus, auf Grund der feuergefährlichen / schadengeneigten Tätigkeiten, folgende Versicherungseinschlüsse mitzuversichern und nachzuweisen:
- Haftpflichtansprüche aus Feuer- und Explosionsschäden aus Anlass von Schweiß- und Schneidarbeiten mit Brenngas oder elektrischem Strom sowie Arbeiten mit Lötgeräten jeder Art beim Löten, Abbrennen von Farbanstrichen, Auftauen eingefrorener Rohrleitungen, Anwärmen etc..
In dem Fall, dass die Versicherungseinschlüsse nicht mitversichert sind, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung mit diesen Versicherungseinschlüssen abzuschließen. Vor Ausführungsbeginn ist der Versicherungsabschluss mit den geforderten Versicherungseinschlüssen nachzuweisen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung