Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, das betreffende Angebot von der Wertung auszuschließen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird in jedem Fall gewahrt.
Die Auftraggeberin prüft die Eignung und Zuverlässigkeit der Bieter. Sie behält sich vor, Angebote nicht zu berücksichtigen, wenn Erkenntnisse vorliegen, die die Zuverlässigkeit für die Auftragsausführung infrage stellen (z. B. Eintragungen im Wettbewerbsregister). Den betroffenen Unternehmen wird vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Es gelten die Vertragsbedingungen aus dem Vergabehandbuch NRW zur Tariftreue.
Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage der Anwendung des § 75a GO NRW.
Für die Kommunikation mit der Vergabestelle oder bei Bieterfragen nutzen Sie bitte das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes.