| VO: | Sonstige | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es wurden Informationen zur Art der Vergabe ergänzt.
Mit freundlichen Grüßen
Stiftung Zollverein
Standortentwicklung
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Auftraggeber weist darauf hin, dass durch die Neuregelung in Nordrhein-Westfalen (Inkrafttreten des § 75a GO NRW) im Unterschwellenvergaberecht für Kommunen die Pflicht zur Anwendung der VOB/A entfallen ist. Solange die Kommunen keine einschränkende interne Vergabesatzung erlassen, gelten primär die allgemeinen haushaltsrechtlichen Grundsätze: Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Gleichbehandlung und Transparenz. Nachverhandlungen sind unter diesen Vorzeichen nun grundsätzlich zulässig.
Dazu wird für diese Ausschreibung das Verfahren öffentlich gestartet (in Anlehnung an die VOB/A im Unterschwellenbereich), um allen Bietern die Chance zu geben, sich zu beteiligen. Gleichzeitig wird es als Verhandlungsverfahren deklariert, da der Auftraggeber sich die Möglichkeit vorbehält, über die drei wirtschaftlichsten und geeigneten Angebote zu verhandeln.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin:
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, über die Angebote mit den drei wirtschaftlichsten Bietern zu verhandeln. Es steht dem Auftraggeber frei, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen, sofern dieses vollends überzeugt.
Mit freundlichen Grüßen
Stiftung Zollverein
Standortentwicklung
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