Die GVE Grundstückverwaltung Stadt Essen GmbH wurde mit der Durchführung von Planungs- und Umsetzungsschritten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Werden/Heidhausen für die Stadt Essen beauftragt. Damit verbunden sind die Baufeldfreimachung und der Rückbau des Bestandes. Das bestehende Gebäude wurde um 1962 in Massivbauweise errichtet und verfügt über ein teilweise oberirdisches Kellergeschoss, ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und einen angrenzenden Schlauchturm. Die Wache wird durch einen Neubau ersetzt.
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Schreinerarbeiten Innentüren und Einbaumöbel für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses.
Die GVE weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass eine eventuelle schriftliche Kommunikation gemäß den Vergabeunterlagen in diesem Verfahren nicht zugelassen ist. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform in den dafür vorgesehenen Bereich "Abgabe" einzustellen, d. h. verschlüsselte Aufbewahrung der Angebote bis zum Submissionstermin. Andere Übertragungsarten des Angebotes, wie z. B. durch eine Nachricht im Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder E-Mail an die GVE sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
Die Vergabeunterlagen beinhalten einen "Leitfaden", den die Bieter*innen zunächst lesen sollten. Jeder*jede Bieter*in darf nur ein einziges Hauptangebot abgeben.Fragen der Bieter*innen sind ausnahmslos schriftlich spätestens bis zur im Leitfaden genannten Frist über die elektronische Vergabeplattform einzureichen.
Ein Besichtigungstermin ist nicht Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes. Soweit ein/eine Bieter*in das Objekt besichtigen möchte, muss er/sie dies vorher über die elektronische Vergabeplattform der GVE ankündigen, damit ein Besichtigungstermin vereinbart werden kann. Etwaige Besichtigungstermine finden spätestens gem. Leitfaden statt, damit gegebenenfalls auftretende Fragen rechtzeitig über die elektronische Vergabeplattform beantwortet werden können. Während des Besichtigungstermins wird die GVE bzw. die begleitende Person keine Fragen beantworten, um eine Gleichbehandlung der Bieter*innen zu gewährleisten.
Die GVE wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der Vergabeplattform veröffentlichen, späteste Veröffentlichung gem. Leitfaden. Die Bieter*innen sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen
gemäß §16a VOB/A EU und den Vergabeunterlagen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Formblatt 001 Eigenerkl. Eignung auftragsspez.Einzelnachweise, Teil A: Zuverlässigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit sowieEigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Ratesvom 18. Dezember 2023
Formblatt 001 Eigenerkl. Eignung auftragsspez.Einzelnachweise, Teil B: Finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Betriebshaftpflicht- der*die Auftragnehmer*in verpflichtet sich, den Auftraggeber von allen Haftpflichtansprüchen zu befreien, die gegen ihn im Zusammenhang mit dem übernommenen Auftrag von Dritten erhoben werden, sei es wegen unsachgemäßer Ausführungen der Arbeiten, wegen Verwendung von nicht einwandfreiem Material oder aus irgendeinem anderen Grund.
- der*die Auftragnehmer*in hat durch Vorlage (Kopien) der Versicherungspolicen mit Zahlungsbelegen oder einer entsprechenden Versicherungsbestätigung nachzuweisen, dass er*sie hinsichtlich aller Haftansprüche, die sich aus der Ausführung des übernommenen Auftrages ergeben können, eine Haftpflichtversicherung in nachstehenden Höhen abgeschlossen hat und laufend unterhält:
5.000.000,00 Euro für Personenschäden,5.000.000,00 Euro für Sachschäden sowie5.000.000,00 Euro für Vermögensschäden
Betriebshaftpflichtversicherung Kopie (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Formblatt 001 Eigenerkl. Eignung auftragsspez.Einzelnachweise, Teil C.I: Techn. Leistungsfähigkeit / Fachkunde (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweise Personeller LeistungsfähigkeitPersonalkapazitätIch/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Unser Unternehmen verfügt über: einen (1) Projektleiter*in mit mindestens zehn (10) Jahren Berufserfahrung als sachkundige/r Aufsichtsführende*r bei der Ausführung von Schreinerarbeiten:sowie über
einen* (1) stellvertretende*n Projektleiter*in mit mindestens fünf (5) Jahren Berufserfahrung als sachkundige/r Aufsichtsführende*r bei der Ausführung von Schreinerarbeiten:
Formblatt 001 Eigenerkl. Eignung auftragsspez.Einzelnachweise, Teil C.II: Techn. Leistungsfähigkeit / Fachkunde (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ausschlusskriterium für Referenzen:
Mindestens zwei (2) Referenzen über die Ausführung von Schreinerarbeiten, die jeweils sämtliche der folgenden Anforderungen erfüllen:
o Innentüreno Auftragshöhe mindestens 150.000 Euro (netto) o Die Referenz darf nicht älter als fünf Jahre sein (nicht älter als 2021) o Die Referenz muss abgeschlossen und fertiggestellt sein
Mindestens eine (1) Referenz über die Ausführung von Schreinerarbeiten, die jeweils sämtliche der folgenden Anforderungen erfüllen:
o Einbaumöbelo Auftragshöhe mindestens 30.000 Euro (netto) o Die Referenz darf nicht älter als fünf Jahre sein (nicht älter als 2021) o Die Referenz muss abgeschlossen und fertiggestellt sein
Vertragserfüllung: Sicherheit von 5 % der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung Mängelansprüche: 3 % der Abrechnungssumme für die Dauer der Gewährleistungsfrist
siehe Vergabeunterlagen