Die GVE schreibt in diesem Vergabeverfahren die Rohbauarbeiten für den Eckenausbau des Stadions Essen aus. Die Einzelheiten können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen.
Gegenstand der Baumaßnahme ist die Erweiterung und Modernisierung des bestehenden Stadions zur Erhöhung der Zuschauerkapazität. Dies umfasst die Erweiterung und Modernisierung des bestehenden Stadions durch Schließung der Stadionecken mittels neuer Tribünenanlagen sowie die Erweiterung der Businesslounge im Bereich der Westtribüne.
Die neuen Tribünenanlagen werden in die vorhandene Stadionstruktur integriert und orientieren sich hinsichtlich Konstruktion, Materialität und Gestaltung am Bestandsgebäude. Die Erweiterung der Businesslounge erfolgt als mehrgeschossiger Anbau in Stahlverbundbauweise. Die Erschließung der neuen Tribünen erfolgt über zusätzliche Zugänge und Rettungswege auf Ebene der bestehenden Stadionerschließung. Die vorhandenen Rampenanlagen bleiben erhalten und werden in die neuen Gebäudeteile eingebunden.
Die Bauausführung erfolgt in mehreren Bauabschnitten unter Aufrechterhaltung des Stadionbetriebs.
Mit diesem offenen Verfahren werden die Rohbauarbeiten ausgeschrieben.
Stadion Essen
Die GVE weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass eine eventuelle schriftliche Kommunikation gemäß den Vergabeunterlagen in diesem Verfahren nicht zugelassen ist. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform in den dafür vorgesehenen Bereich "Abgabe" einzustellen, d. h. verschlüsselte Aufbewahrung der Angebote bis zum Submissionstermin. Andere Übertragungsarten des Angebotes, wie z. B. durch eine Nachricht im Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder E-Mail an die GVE, sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
Die Vergabeunterlagen beinhalten einen "Leitfaden", den die Bieter*innen zunächst lesen sollten. Jeder*jede Bieter*in darf nur ein einziges Hauptangebot abgeben.Fragen der Bieter*innen sind ausnahmslos schriftlich spätestens bis zur im Leitfaden genannten Frist über die elektronische Vergabeplattform einzureichen.
Ein Ortsbesichtigungstermin ist bis zum 05.10.2026 von den Bieter*innen zwingend wahrzunehmen und Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Angebotes. Bieter*innen müssen sich zur Terminvereinbarung über die elektronische Vergabeplattform melden. Während des Besichtigungstermins wird die GVE bzw. die begleitende Person keine Fragen beantworten, um eine Gleichbehandlung der Bieter*innen zu gewährleisten.
Die GVE wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der Vergabeplattform veröffentlichen, späteste Veröffentlichung gem. Leitfaden. Die Bieter*innen sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen.
Gemäß § 16a VOB/A EU und den Vergabeunterlagen.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Mindestreferenzen (Ausschlusskriterium) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Technische Leistungsfähigkeit: Mindestens 2 Referenzen für Bauleistungen über Rohbauarbeiten für ein Stadion, eine Multifunktionsarena oder vergleichbar mit einem Auftragswert von mindestens jeweils EUR 5 Mio. (netto) mit Abnahme im Zeitraum 2016 bis September 2026, mindestens eine Referenz muss ein Ausbau im Bestand gewesen sein, mindestens eine Referenz muss Betonfertigteile mit einem Wert von mindestens EUR 2 Mio. (netto) der Baukosten enthalten (siehe Eigenerklärungen unter 3.C)
Betriebshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den folgenden Deckungssummen:
EUR 5 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden,
alternativ zu vorstehender Erklärung:
Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gemäß den vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken.
Zuverlässigkeit (Ausschlusskriterium) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zuverlässigkeit (siehe Eigenerklärungen unter 3.A des Angebotsformulars, Anlage 3 zum Leitfaden)
Siehe Bauvertrag.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Siehe Vergabeunterlagen.