Die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) setzt das Projekt für die Stadt Essen um.
Projektaufgabe und Projektziel ist die Generalplanung und Umsetzung eines Neubaus einer Einfachturnhalle für den Abzweig Maria-Wächtler-Gymnasium in Essen-Rüttenscheid.
Eine Machbarkeitsstudie inkl. Bestandsbewertung hat stattgefunden. Daraufhin hat der Rat der Stadt Essen die weitere Planung eines Neubaus der Turnhalle beschlossen.
Der Abbruch ist nicht Bestandteil des Leistungsbilds.
Aufgabe ist die Erbringung, sofern beauftragt, aller mangelfreien Planungs-, Koordinations- und Überwachungsleistungen, die den vertragsgerechten Neubau ermöglichen. Hinzu kommen Leistungen der Objektbetreuung.
Das Gesamtvolumen des Projektes (ohne Abbruch der Bestandsturnhalle) wird grob, mit Kostenstand zum 15.02.2026, auf rund 4 Mio. EUR netto beziffert, für die Kostengruppen 200 - 600 nach DIN 276. Diese Kostenermittlung stellt aufgrund der erst noch zu erarbeitenden Planungsschritte keine Basis für ein Auftragsversprechen dar.
Der Generalplanungsauftrag umfasst Planungs- und Ingenieurleistungen betreffend
Leistungsbilder / Leistungsbereiche gemäß HOAI und AHO:
- Gebäude und Innenräume - §§ 33 ff. und Anlage 10 HOAI
- Freianlagen - §§ 38 ff. und Anlage 11 HOAI
- Tragwerksplanung - §§ 49 ff. und Anlage 14 HOAI
- Technische Gebäudeausrüstung - §§ 53 ff. und Anlage 15 HOAI
o Abwasser-, Wasser, Gasanlagen
o Wärmeversorgungsanlagen
o Lufttechnische Anlagen
o Starkstromanlagen inkl. Photovoltaik
o Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
o Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
o Gebäudeautomation
- Bauphysik - gemäß Anlage 1.2 HOAI
o Wärmeschutz und Energiebilanzierung
o Bauakustik (Schallschutz)
o Raumakustik
- Brandschutz - gemäß AHO Heft 17
- Barrierefrei-Planer gemäß AHO Heft 40
- Nachhaltigkeitskoordinator (BNB)
Ein Planungsteam bzw. Generalplaner soll die Leistungen, ggf. unter Einbindung der entsprechenden Fachplaner als Nachunternehmer (Unterauftragnehmer), erbringen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Das Projekt soll durch das Förderprogramm NRW- Infrastrukturgesetz 2025-2036 finanziert werden. Die Förderkriterien sind bei der Planung und Umsetzung des Projektes entsprechend einzuhalten.
Die Einzelheiten sind insbesondere dem Leitfaden sowie der Leistungsbeschreibung (Anlage B.3) mit Anlagen zu entnehmen. Die Leistungsbeschreibung stellt den aktuellen Planungsstand dar, der sich im Laufe des Vergabeverfahrens und insbesondere während der Ausführung der Leistungen weiterentwickeln und verändern kann.