Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Bauleistungen für die Erneuerung der Brandmeldeanlage (Brandmelder, Brandmeldezentrale etc.) des Museums Folkwang in Essen.
Das Projekt wird mit Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert. Daraus ergeben sich bestimmte Anforderungen, wie beispielsweise die Rechnungsstellung, die zu beachten sind.
Die Einzelheiten sind insbesondere dem Leistungsverzeichnis mit Anlagen (Anlage 1) zu entnehmen.
Mit diesem europaweiten Vergabeverfahren will die GVE ein zuverlässiges, leistungsfähiges und qualifiziertes Bauunternehmen auswählen, welches die Bauleistungen fristgemäß und innerhalb der Kosten erbringt.
Die Leistung umfasst den Austausch und Umbau der Brandmeldetechnik, u.a.- Austausch von Meldern in öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen- Austausch von Brandmeldezentralen- Anpassung und Erweiterung der Anlage- Unterstützung beim Umbau der Sicherheitszentrale- Anpassung Parametrierung (Akustik)- DokumentationDie Arbeiten sind im laufenden Museumsbetrieb auszuführen.Detaillierte Angaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen
Gewertet wird der angebotene Gesamtpreis (netto) für alle Leistungen (Gesamtsumme des Leistungsverzeichnisses netto). Maximal sind 80 Punkte erreichbar.
Plausible und überzeugende Darstellungen des Bieters, wie bei Bau und Montage die Termine durch den ausreichend qualifizierten Personaleinsatz des Bieters eingehalten werden. Maximal sind 10 Punkte erreichbar.
Referenzen der Projektleitung
Anzahl der Referenzen der Projektleitung für Bauleistungen über Brandmeldeanlagen in einem Gebäude im laufenden Betrieb mit einem Auftragswert von mindestens jeweils EUR 200.000 (netto) in den letzten 5 Jahren.
Erfahrung der Projektleitung
Einschlägige Berufserfahrung der Projektleitung in Jahren.
Die GVE weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass eine eventuelle schriftliche Kommunikation gemäß den Vergabeunterlagen in diesem Verfahren nicht zugelassen ist. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform in den dafür vorgesehenen Bereich "Abgabe" einzustellen, d. h. verschlüsselte Aufbewahrung der Angebote bis zum Submissionstermin. Andere Übertragungsarten des Angebotes, wie z. B. durch eine Nachricht im Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder E-Mail an die GVE sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
Die Vergabeunterlagen beinhalten einen "Leitfaden", den die Bieter*innen zunächst lesen sollten. Jeder*jede Bieter*in darf nur ein einziges Hauptangebot abgeben.
Fragen der Bieter*innen sind ausnahmslos schriftlich spätestens bis zur im Leitfaden genannten Frist über die elektronische Vergabeplattform einzureichen.
Die GVE wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der Vergabeplattform veröffentlichen, späteste Veröffentlichung gem. Leitfaden. Die Bieter*innen sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen