Im Rahmen des Förderprogramms "Gute Schule 2020" wird die Hövelschule saniert. Die Schule befindet sich im laufenden Betrieb, sodass die Baumaßnahme in Bauabschnitten durchgeführt werden muss. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Leistung Trockenbau für den 3. + 4. Bauabschnitt. Detaillierte Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Bauleistung gemäß den Vergabeunterlagen
Hövelschule
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Die GVE weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass eine eventuelle schriftliche Kommunikation gemäß den Vergabeunterlagen in diesem Verfahren nicht zugelassen ist. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform in den dafür vorgesehenen Bereich "Abgabe" einzustellen, d. h. verschlüsselte Aufbewahrung der Angebote bis zum Submissionstermin. Andere Übertragungsarten des Angebotes, wie z. B. durch eine Nachricht im Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder E-Mail an die GVE sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
Die Vergabeunterlagen beinhalten einen "Leitfaden", den die Bieter*innen zunächst lesen sollten. Jeder*jede Bieter*in darf nur ein einziges Hauptangebot abgeben.Fragen der Bieter*innen sind ausnahmslos schriftlich spätestens bis zur im Leitfaden genannten Frist über die elektronische Vergabeplattform einzureichen.
Ein Besichtigungstermin ist nicht Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes. Soweit ein/eine Bieter*in das Objekt besichtigen möchte, muss er/sie dies vorher über die elektronische Vergabeplattform der GVE ankündigen, damit ein Besichtigungstermin vereinbart werden kann. Etwaige Besichtigungstermine finden spätestens gem. Leitfaden statt, damit gegebenenfalls auftretende Fragen rechtzeitig über die elektronische Vergabeplattform beantwortet werden können. Während des Besichtigungstermins wird die GVE bzw. die begleitende Person keine Fragen beantworten, um eine Gleichbehandlung der Bieter*innen zu gewährleisten.
Die GVE wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der Vergabeplattform veröffentlichen, späteste Veröffentlichung gem. Leitfaden. Die Bieter*innen sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen
gemäß §16aVOB/A EU und den Vergabeunterlagen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Die GVE stellt allen Bieterinnen*Bietern eine "Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung, die mit dem Angebot unterschrieben einzureichen ist.- Zuverlässigkeit und Russlandsanktionen (siehe Eigenerklärungen unter A)- Finanzielle Leistungsfähigkeit: Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (sieheEigenerklärungen unter B)
Die GVE stellt allen Bieterinnen*Bietern eine "Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung, die mit dem Angebot unterschrieben einzureichen ist.
Die GVE stellt allen Bieterinnen*Bietern eine "Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung, die mit dem Angebot unterschrieben einzureichen ist.Technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde (siehe Eigenerklärungen unter C): C.I) Nachweise Personeller Leistungsfähigkeit: - Mindestens zehn (10) für die Ausführung dieser Arbeiten entsprechend qualifizierte technische Mitarbeiter/-innen - Mindestens ein (1) Projektleiter mit mindestens zehn (10) Jahren Berufserfahrung als sachkundiger Aufsichtsführender bei der Durchführung von Trockenbauarbeiten C.II) Referenzprojekte: Mindestens zwei (2) abgeschlossene Referenzen über die Durchführung von Trockenbauarbeiten (vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung) müssen vorliegen, die sämtliche der folgenden Anforderungen erfüllen:o Auftragshöhe mindestens 200.000 Euro (netto)o Die Referenz darf nicht älter als 5 Jahre sein (gerechnet von der Schlussrechnung der Leistung)
siehe Vertragsunterlagen