Die GVE Grundstückverwaltung Stadt Essen GmbH wurde mit der Durchführung von Planungs- und Umsetzungsschritten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Werden/Heidhausen für die Stadt Essen beauftragt. Damit verbunden sind die Baufeldfreimachung und der Rückbau des Bestandes. Das bestehende Gebäude wurde um 1962 in Massivbauweise errichtet und verfügt über ein teilweise oberirdisches Kellergeschoss, ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und einen angrenzenden Schlauchturm. Die Wache wird durch einen Neubau ersetzt.
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Baulogistik für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses.
Freiwillige Feuerwehr Essen Werden - Heidhausen
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Die GVE weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
- Wir möchten darauf hinweisen, dass eine eventuelle schriftliche Kommunikation gemäß den Vergabeunterlagen in diesem Verfahren nicht zugelassen ist. Angebote sind ausnahmslos elektronisch über den dafür vorgesehenen Bereich des Vergabemarktplatzes beim Auftraggeber einzureichen. Andere Übertragungsarten des Angebotes, wie z. B. durch eine Nachricht im Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder E-Mail an die GVE sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
- Jeder*Jede Bieter*in darf nur ein einziges Hauptangebot abgeben.
- Fragen zu den Vergabeunterlagen dürfen die Bieter*innen bis zum 25.06.2025, 12:00 Uhr elektronisch schriftlich über den Kommunikationsbereich einreichen. Die GVE wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der Vergabeplattform veröffentlichen. Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs erfolgt voraussichtlich bis zum 26.06.2025, 12:00 Uhr. Die Bieter*innen sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen.
- Ein Besichtigungstermin des Objekts ist nicht Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes. Soweit ein Bieter das Objekt besichtigen möchte, muss er dies vorher über die elektronische Vergabeplattform der GVE ankündigen, damit ein Besichtigungstermin vereinbart werden kann. Etwaige Besichtigungstermine finden spätestens bis zum 25.06.2025 statt, damit gegebenenfalls auftretende Fragen rechtzeitig über die elektronische Vergabeplattform beantwortet werden können. Während des Besichtigungstermins wird die GVE bzw. die begleitende Person keine Fragen beantworten, um eine Gleichbehandlung der Bieter zu gewährleisten.
gemäß §16aVOB/A EU und den Vergabeunterlagen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Die GVE stellt allen Bieterinnen*Bietern eine "Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung, die mit dem Angebot unterschrieben einzureichen ist.Mindestanforderungen, die bei Nichterfüllung zum Ausschluss führen, sind folgende:
- Zuverlässigkeit und Russlandsanktionen (siehe Eigenerklärungen unter A)
- Finanzielle Leistungsfähigkeit: Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (sieheEigenerklärungen unter B):Ich/wir habe/haben durch Vorlage (Kopien) der Versicherungspolicen mit Zahlungsbelegen oder einer entsprechenden Versicherungsbestätigung nachzuweisen, dass ich/wir hinsichtlich aller Haftansprüche, die sich aus der Ausführung des übernommenen Auftrages ergeben können, eine Haftpflichtversicherung in nachstehenden Höhen abgeschlossen habe/haben und laufend unterhalte/unterhalten:5.000.000,00 Euro für Personenschäden, 5.000.000,00 Euro für Sachschäden sowie5.000.000,00 Euro für Vermögensschäden
Sofern ich/wir mit Arbeiten im Bereich der Baulogistik beauftragt werden, reichen ich/wir eine Bestätigung der Haftpflichtversicherung ein.
Ich/wir berechtige/berechtigen den Auftraggeber, rückständige Prämien an meiner/unserer Stelle an das Versicherungsunternehmen zu zahlen und diese Beträge von der mir/uns zustehenden Vergütung oder einer von mir/uns hinterlegten Sicherheit einzubehalten.
Die GVE stellt allen Bieterinnen*Bietern eine "Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung, die mit dem Angebot unterschrieben einzureichen ist.
Die GVE stellt allen Bieterinnen*Bietern eine "Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung, die mit dem Angebot unterschrieben einzureichen ist. Mindestanforderungen, die bei Nichterfüllung zum Ausschluss führen, sind folgende:,
- Technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde (siehe Eigenerklärungen unter C) Bauleiter*in:
Ein*e (1) Bauleiter mit mindestens fünf (5) Jahren Berufserfahrung als sachkundiger Aufsichtsführender bei Baustelleneinrichtung und Gerüstbauarbeiten.
Ein*e (1) stellv. Bauleiter*in mit mindestens fünf (5) Jahren Berufserfahrung als verantwortliche*r sachkundige*r Aufsichtsführende*r bei der Durchführung der Baustelleinrichtung und Gerüstbauarbeiten.
(3) Mindestens je zwei (2) abgeschlossene Referenzen über die Durchführung von Baustelleneinrichtung und Gerüstbauarbeiten müssen vorliegen, die sämtliche der folgenden Anforderungen erfüllen:Referenz 1: o Auftragshöhe mindestens 150.000 Euro (netto).o Baustelleneinrichtung inkl. Baustrom, Bauwasser, Bauzauno Die Referenz muss abgeschlossen sein und darf nicht älter als 5 Jahre sein (gerechnet von der Schlussrechnung der Leistung).
Referenz 2: o Auftragshöhe mindestens 100.000 Euro (netto).o Gerüstbauarbeiten o Die Referenz muss abgeschlossen sein und darf nicht älter als 5 Jahre sein (gerechnet von der Schlussrechnung der Leistung).
siehe Vertragsunterlagen