Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Innenausbauarbeiten im Rahmen des Austauschs der Sicherheitstechnik des Museums Folkwang in Essen.
Das Projekt wird mit Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert. Daraus ergeben sich bestimmte Anforderungen, wie beispielsweise die Rechnungsstellung, die zu beachten sind.
Die Einzelheiten sind insbesondere dem Leistungsverzeichnis mit Anlagen zu entnehmen.
Mit diesem europaweiten Vergabeverfahren will die GVE ein zuverlässiges, leistungsfähiges und qualifiziertes Bauunternehmen auswählen, welches die Bauleistungen fristgemäß und innerhalb der Kosten erbringt.
Die Leistung umfasst Innenausbauarbeiten im Rahmen des Austauschs der Sicherheitstechnik, u.a.- Baustelleneinrichtung- Trockenbauarbeiten- Putzarbeiten- Malerarbeiten- BauendreinigungAlle Arbeiten sind denkmal- und ensemblegerecht sowie im laufenden Museumsbetrieb auszuführen. Detaillierte Angaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die GVE weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
- Die Vergabeunterlagen beinhalten einen "Leitfaden" sowie eine "Anlage A ". Für den öffentlichen Teilnahmewettbewerb müssen die Bewerber*innen lediglich den ausgefüllten Bewerbungsbogen (Anlage A) sowie sich daraus ergebende / geforderte weitere Unterlagen einreichen.
- Fragen zu den Bewerbungs-/ Vergabeunterlagen dürfen die Bewerber*innen ausnahmslos schriftlich spätestens bis zu im Leitfaden genannten Frist über die elektronische Vergabeplattform einzureichen.Die GVE wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der Vergabeplattform veröffentlichen, späteste Veröffentlichung gem. Leitfaden. Die Bewerber*innen sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen
- Teilnahmeanträge/ Bewerbungen sind ausnahmslos elektronisch über den Vergabemarktplatz bei der Auftraggeberin einzureichen. Der postalische Versand eines/r Teilnahmeantrags/ Bewerbung führt zum Verfahrensausschluss. Wir möchten darauf hinweisen, dass eine eventuelle schriftliche Kommunikation gemäß den Vergabeunterlagen in diesem Verfahren nicht zugelassen ist. Die Teilnahmeanträge/ Bewerbungen sind ausschließlich elektronisch in Textform in den dafür vorgesehenen Bereich "Abgabe" einzustellen, d. h. verschlüsselte Aufbewahrung der Teilnahmeanträge/ Bewerbungen bis zum Einreichungstermin. Andere Übertragungsarten, wie z. B. durch eine Nachricht im Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder E-Mail an die GVE, sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
gemäß §16aVOB/A EU und den Vergabeunterlagen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Anlage A Bewerbungsbogen Teilnahmeantrag ausgefüllt und unterschrieben (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): In der ersten Stufe des Verhandlungsverfahrens, diesem Teilnahmewettbewerb, wählt die GVE die Bewerber nach ihrer Eignung aus. Die GVE stellt potenziellen Bewerbern eine Anlage A zur Verfügung, die als Bewerbungsbogen / Eigenerklärung zur Eignung mit weiteren Vorgaben dient. Die Anlage A enthält für den Teilnahmewettbewerb Ausschlusskriterien, die zwingend einzuhalten sind, sowie Vorgaben zu den Bewertungskriterien.
Mit den Bewerbern, die mit ihrem Teilnahmeantrag die höchsten Gesamtpunktzahlen nach der Bewertungsmatrix zur Anlage A erhalten, wird die GVE das Verhandlungsverfahren fortsetzen.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt mit der Aufforderung der ausgewählten Bieter das eigentliche Verhandlungsverfahren. Die GVE wird voraussichtlich 3 bis 5 Bewerber zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes auffordern. Die Einzelheiten dazu sowie zum gesamten Ablauf des Vergabeverfahrens ergeben sich aus den abrufbaren Vergabeunterlagen (insbesondere Anlage A für den Teilnahmewettbewerb, Leitfaden für die spätere Angebotsphase).
Zuverlässigkeit (siehe Anlage A unter 3.A) - die Zuverlässigkeit des Bewerbers muss vorliegen
Finanzielle Leistungsfähigkeit: Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Anlage A unter Teil 3.B) - Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens denfolgenden Deckungssummen:
EUR 5 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Alternativ zu vorstehender Erklärung:
Kann das Unternehmen im Auftragsfall die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gemäß den vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken.
Technische / berufliche Leistungsfähigkeit (siehe Anlage A unter Teil 3.C) - Mindestens 3 abgeschlossene Referenzen für Innenausbauarbeiten in einem Gebäude mit Abnahme im Zeitraum 2020 bis April 2026 (siehe Eigenerklärungen unter 3.C). Die Referenzen müssen insgesamt (also jeweils eine Referenz reicht aus) folgende Anforderungen erfüllen:
o Mindestens eine Referenz über eine Generalunternehmerleistung mit mind. folgenden Gewerken: Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten und Putzarbeiten mit einer Auftragssumme von mindestens 500.000 EUR (netto). Die Auftragssumme der Gewerke Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten und Putzarbeiten muss jeweils mindestens 100.000 EUR (netto) betragen.
o Mindestens eine Referenz über Bauen im Bestand mit einer Auftragssumme von mindestens 200.000 EUR (netto).
o Mindestens eine Referenz über die denkmalgerechte Modernisierung.
o Mindestens eine Referenz unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Bank, Museum etc.).
Referenzen für Bauleistungen - Die GVE wird die eingereichten Referenzen für die Wertung der Teilnahmeanträge einbeziehen.
Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft gemäß der Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
siehe Vertragsunterlagen